Stufenführerschein:
Die Klasse A (beschränkt) berechtigt---wie bisher die Klasse 1a---bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis lediglich zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Nach diesen zwei Jahren ist der Inhaber der Klasse A automatisch berechtigt, Motorräder ohne Leistungsbeschränkung zu lenken.
Nur der Inhaber eines alten 1a-Führerscheines muss zur Erweiterung der Motorradberechtigung umschreiben lassen.
Direkteinstieg:
Wer das 25. Lebensjahr vollendet hat, kann sofort die Klasse A (unbeschränkt) erwerben. Voraussetzung ist dabei, dass sowohl Ausbildung als auch Prüfung auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolviert werden.
Dieser Personenkreis hat damit ein Wahlrecht zwischen a) dem stufenweisen und b) dem direkten Einstieg in die unbeschränkte Klasse A.
Erwirbt jemand zunächst die leistungsbeschränkte Klasse A, will dann aber die zwei Jahre abkürzen, erhält er nur dann die Klasse A unbeschränkt, wenn er das Mindestalter erfüllt und die Ausbildung und Prüfung für die unbeschränkte Klasse absolviert hat.