Kommt drauf an. Wann hat diese Person denn die Fahrerlaubnis für "A beschränkt" erworben? Ab diesem Datum zählen zwei Jahre.
Wenn jemand mit 24 Jahren "A beschränkt" erwirbt und dann (ein Jahr später ... also noch innerhalb der Zeitspanne der zwei Jahre des Stufenführerschein) zum 25. Lebensjahr sofort auf das ungedrosselte Kraftrad steigt so ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Ja, sofern die Ausbildung und Prüfung auf 'kleinem' Mopped gemacht wurde. Was ich nicht weiß, ist, ob man mit 24 den A auf nem 'großen' Bock machen kann, um dann mit 25 frei zu fahren.
Mit 25 Jahren passiert gar nix mit dem "A beschränkt". Mit 25 Jahren besteht lediglich die Möglichkeit die Fahrerlaubnis gleich direkt und ohne Drosselung und Stufenführerschein zu erwerben.
Mit 23 A beschränkt gemacht heißt mit 25 unbeschränkt fahren dürfen.
'Nach diesen zwei Jahren ist der Inhaber der Klasse A automatisch berechtigt, Motorräder ohne Leistungsbeschränkung zu lenken. Nur der Inhaber eines alten 1a-Führerscheines muss zur Erweiterung der Motorradberechtigung umschreiben lassen.'





