Führerscheinklasse?

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devil

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Was bedeutet eigentlich Führerscheinklasse "Abe"? Meine Frau will den unbegrenzten Motorradschein machen, hat bis jetzt nur den Autoschein. Heute kam die Post mit der Bestätigung, in der steht diese Bezeichnung drin. Wir befürchten, dass das die falsche, an irgendwelche Beschränkungen gekoppelte Klasse ist. Wer kann helfen und aufklären?
 
Was bedeutet eigentlich Führerscheinklasse "Abe"? Meine Frau will den unbegrenzten Motorradschein machen, hat bis jetzt nur den Autoschein. Heute kam die Post mit der Bestätigung, in der steht diese Bezeichnung drin. Wir befürchten, dass das die falsche, an irgendwelche Beschränkungen gekoppelte Klasse ist. Wer kann helfen und aufklären?

Hu HU,

ich habe den Moppedführerschein ja auch später gemacht und mein Führerschein sagt das gleiche aus.

A = Motorrad
B und E = PKW + Anhänger

schaut mal auf ihren jetzigen Führerschein,da müsste jetzt B*E stehen für pkw+ Anhänger
Das hat sie beim PKW Führerschein automatisch mit erreicht.

Hoffe ich konnte helfen
LG die Mochi:Froehlich3::Froehlich3:
 
Naja, das Problem ist das ja dann eigentlich "A, B, E" oder ähnlich stehen würde. In dem Schreiben steht aber"...Ihrem Antrag auf Erweiterung für die Klasse(n) Abe wird entsprochen...". Und das klingt nach Klasse A beschränkt, oder?
 
Naja, das Problem ist das ja dann eigentlich "A, B, E" oder ähnlich stehen würde. In dem Schreiben steht aber"...Ihrem Antrag auf Erweiterung für die Klasse(n) Abe wird entsprochen...". Und das klingt nach Klasse A beschränkt, oder?

Ja, sehe ich auch so. Wenn sie aber über 25 ist, greift die Beschränkung nicht mehr und sie darf sofort alles fahren, was zwei Räder und einen Motor dazwischen hat.
 
Naja, das Problem ist das ja dann eigentlich "A, B, E" oder ähnlich stehen würde. In dem Schreiben steht aber"...Ihrem Antrag auf Erweiterung für die Klasse(n) Abe wird entsprochen...". Und das klingt nach Klasse A beschränkt, oder?

Ich tippe mal eher, daß sich Eure Führerscheinstelle mit der Bedienung von Textprogrammen nicht auskennt: Groß-/Kleinschreibung automatisch umgestellt, ähnlich wie bei SMSs. Für mich sieht das nach A (Motorrad ohne Einschränkung) und BE (PKW mit Anhänger) aus. Es kann höchstens noch in Spalte 10 im Führerschein ein Datum stehen (gültig ab), wenn das erfoderliche Mindestalter noch nicht erreicht ist. Das war bei meiner Tochter so, die hatte A mit 18 gemacht und bei Ihr war dann A1 sofort gültig und A (ohne Einschränkung) erst zwei Jahre nach Datum A1.
 
Ich würde noch mal bei der Behörde nachfragen was "Abe" bedeuten soll. "ABE" kann es ja eigentlich nicht sein, wenn deine Frau ja bereits einen Autoführerschein hat. Denn Sie will ja eine Ausbildung für die Klasse "A" und nicht für "A" *und* "BE" machen. Und "A beschränkt" will Sie auch nicht. Eigentlich müsste dort dann "Au" für "A unbeschränkt" oder nur "A" stehen.

Ja, sehe ich auch so. Wenn sie aber über 25 ist, greift die Beschränkung nicht mehr und sie darf sofort alles fahren, was zwei Räder und einen Motor dazwischen hat.

Hm ist das wirklich so? Du kannst auch mit 25 noch den "A beschränkt" machen. Absichtlich oder Unabsichtlich. Nicht dass wegen eines Übermittlungsfehlers die Fahrschule "A beschränkt" ausbildet. Könnte z.B. unfreiwillig passieren, wennbei der Prüfungsfahrt das falsche Motorrad verwendet wird. Anforderungen an die Prüfungsfahrzeuge stehen ja in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anlage 7 Kapitel 2.2.

2.2 Prüfungsfahrzeuge
Als Prüfungsfahrzeuge sind zu verwenden:

2.2.1 Für Klasse A ohne Leistungsbeschränkung bei direktem Zugang:

Krafträder der Klasse A
- Motorleistung mindestens 44 kW

2.2.2 Für Klasse A mit Leistungsbeschränkung:

Krafträder der Klasse A
- Motorleistung mindestens 20 kW, aber nicht mehr als 25 kW
- Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,16 kW/kg
- Hubraum mindestens 250 cm³
- durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 130 km/h.
 
Ich verstehs nicht! Dem Typen aufm Amt alles erklärt, extra darauf hingewiesen, dass es ohne Beschränkung sein soll. :08 - boahey:

Also doch noch mal zum Amt, schön Parkgebühren bezahlen, wieder Wartemarke ziehen und langweilen, sich dumme Sprüche anhören, ich hasse es...:boewu7:

:21 - Stop: Wenn wir in der freien Wirtschaft so arbeiten würden...:16 - wirr:
 
So das das Thema ja nun scheinbar geklärt ist auf zum Unfug :D


Man könnte auch daraus lesen, dass deine Frau eine allgemeine Betriebs Erlaubnis (kurz ABE) in Verbindung mit einem Kraftrad hat.
 
So das das Thema ja nun scheinbar geklärt ist auf zum Unfug :D


Man könnte auch daraus lesen, dass deine Frau eine allgemeine Betriebs Erlaubnis (kurz ABE) in Verbindung mit einem Kraftrad hat.

:08 - boahey: Hab ich vielleicht zu oft rumgebastelt das die ABE meiner Frau erloschen ist? :15 - dumdidum:
 
Moin,
ich kenne die Bezeichnung "Abe" als F�hrerscheinklasse "A beschr�nkt"...
Komisch, diese kenne ich nicht und gibt es auch nicht!:21 - Stop:
Zurück zum Thema:
Wie bereits schon erwähnt wurde, kann es sich eigentlich nur um ein Formfehler seitens des Amtes handeln.
Die haben nur ein Komma vergessen! A, BE
 
zum Glück hält sich das Beamtendeutsch bei uns in Grenzen:wirr2:

Ihr seid manchmal schon zu bedauern:01 - grinsen:
 
zum Glück hält sich das Beamtendeutsch bei uns in Grenzen:wirr2:

Ihr seid manchmal schon zu bedauern:01 - grinsen:

Das kommt nur von den neuen EU-namen für die Fahrzeugklassen. :16 - wirr:

Mit dem guten alten "Rosa Lappen" wär die Verwirrung keine, da stände dann "Klasse 1a" (Stufenführerschein; Klasse "A beschränkt") bzw. "Klasse 1" (für direkteinstieg; heute "A" bzw. "A unbeschränkt")
 
ja unsere rennleitung is schon ganz heiß
die haben wieder son sonderpogramm am laufen
ich bin gespannt wann ich drann bin

aber is ja noch alles original bei mir
 
A beschränkt - automatisch aufgehoben?

allo @,

auch eine kurze Frage von meiner einer:

wenn jemand "A beschränkt" gemacht hat, steht auch so im Führerschein, nun aber über 25 ist, darf er automatisch nun "A" fahren?
Vielleicht ein Verweis, wo das steht?
Muß dazu der Führerschein von der Behörde noch einmal geändert werden oder kann er mit "A beschränkt" rumfahren?
Wie siehts damit im Ausland aus?

Gruß Bill
 
wenn jemand "A beschränkt" gemacht hat, steht auch so im Führerschein, nun aber über 25 ist, darf er automatisch nun "A" fahren?
Kommt drauf an. Wann hat diese Person denn die Fahrerlaubnis für "A beschränkt" erworben? Ab diesem Datum zählen zwei Jahre.

Wenn jemand mit 24 Jahren "A beschränkt" erwirbt und dann (ein Jahr später ... also noch innerhalb der Zeitspanne der zwei Jahre des Stufenführerschein) zum 25. Lebensjahr sofort auf das ungedrosselte Kraftrad steigt so ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Mit 25 Jahren passiert gar nix mit dem "A beschränkt". Mit 25 Jahren besteht lediglich die Möglichkeit die Fahrerlaubnis gleich direkt und ohne Drosselung und Stufenführerschein zu erwerben.

http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/F...fault.asp?ComponentID=2765&SourcePageID=86702

Stufenführerschein:
Die Klasse A (beschränkt) berechtigt---wie bisher die Klasse 1a---bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis lediglich zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.

Nach diesen zwei Jahren ist der Inhaber der Klasse A automatisch berechtigt, Motorräder ohne Leistungsbeschränkung zu lenken.

Nur der Inhaber eines alten 1a-Führerscheines muss zur Erweiterung der Motorradberechtigung umschreiben lassen.

Direkteinstieg:
Wer das 25. Lebensjahr vollendet hat, kann sofort die Klasse A (unbeschränkt) erwerben. Voraussetzung ist dabei, dass sowohl Ausbildung als auch Prüfung auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolviert werden.

Dieser Personenkreis hat damit ein Wahlrecht zwischen a) dem stufenweisen und b) dem direkten Einstieg in die unbeschränkte Klasse A.

Erwirbt jemand zunächst die leistungsbeschränkte Klasse A, will dann aber die zwei Jahre abkürzen, erhält er nur dann die Klasse A unbeschränkt, wenn er das Mindestalter erfüllt und die Ausbildung und Prüfung für die unbeschränkte Klasse absolviert hat.
 
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