Reifenumfrage

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php

Ich frage mich was dem Absatz 2a (Satz 2) des § 36 StVZO unklar ist?

eigentlich alles...: :-)

(2a) An Kraftfahrzeugen – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder – ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.

Das bedeutet für mich wiederum, dass ich auf dem Motorrad sogar Diagonal- mit Radialreifen mischen könnte.
(aber vll. wolltest Du uns das ja auch mitteilen und ich habs nur nicht verstanden :-) )

Allerdings ist auch mir (nicht genauer belegbar, da es keine speziellen Vorschriften für Motorradreifen gibt) bekannt, dass Räder nur achsweise gleich bereift sein müssen und bei fehlendem Eintrag unter Ziffer 22 im Teil 1 der Zulassungsbescheinigung freie Reifenwahl unter Beachtung der unter Ziffer 15.1 und 15.2 genannten Dimensionen besteht, sofern die gewählten Reifen sowohl Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex des Fahrzeugs entsprechen.
Mein TÜV-Mensch hat das zumindestens verbal abgenickt, war allerdings bei mir auch noch nicht in der Verlegenheit, etwas entsprechendes genauer prüfen zu müssen. Ich wechsel eh immer paarweise.

Gleichwohl würde ich nur kurzzeitig mischen, wenn bsw. im Urlaub ein Wechsel zwingend wird und kein gleicher Reifen verfügbar ist.
Die in den Freigaben der Händler bzw. Reifenhersteller genannten Paarungen sind in der Regel zusammen mit dem jeweiligen Motorradmodell getestet und für das jeweilige Modell ggf. sogar speziell gefertigt (Sonderkennungen).
Andere Paarungen können nachteilige Eigenschaften haben und auf bestimmten Motorrädern oder grundsätzlich schlechter funktionieren. Ich denke da bsw. an das Zusammenspiel von Vorder- und Hinterreifen beim Verdrängungsverhalten von Wasser oder differente Querschnitte unterschiedlicher Reifen, wenn bsw. eher sportliche Reifen (spitzer Querschnitt) mit Tourenreifen (flache Lauffläche) gemischt werden.
Technisch gut versierte Versicherungfachleute (bsw. Gutachter) könnten im Schadenfall durchaus auf solche Aspekte hinweisen.
Auch wenns es zulassungsrechtlich keine Bedenken gibt.


einmischende Grüße
vom falo
 
Du kannst deine Aussage sicherlich mit irgendeinem § begründen.

Wenn nein, solltest du auf der Seite 2 die Stellungnahme des Bundesverkehrsministerium lesen (Punkt 1)

http://www.adac.de/_mmm/pdf/Motorradreifen_Freigaben_683KB_29840.pdf

Zum Einen:
Dieses Dokument ist von 2009 - und die EU bzw. der deutsche Gesetzgeber sind schnell am Ändern (insbesondere in Dingen, die für intelligenzbegabte Mitteleuropäer keinen erkennbaren Sinn machen). Könnte also durchaus sein, dass sich seit 2009 was getan hat auf der Reifenfront... ist aber ein rein spekulativer Einwand von mir.

Zum Anderen: wollte auch bei der letzten HU der technische Sachverständige von mir eine Unbedenklichkeitserklärung für meine Reifen sehen - obwohl keine Reifenbindung (von der Dimension mal abgesehen) im Schein steht.

Wenn schon die technischen Sachverständigen bei der zertifizierten Stelle nicht hinreichend Ahnung zu haben scheinen (oder die vom ADAC zitierte Regelung mittlerweile "erneuert" wurde), möchte ich eigentlich nicht mit einem noch ahnungsloseren Vertreter der Rennleitung über Zulässigkeit von Reifen diskutieren. (werde ich im Fall der Fälle aber müssen, da ich ein entsprechendes Papier nicht mit mir führe)

Der Prüfer hat sich wenigstens die Mühe gemacht beim Reifenhersteller zu recherchieren, ob der sein Produkt für geeignet hält und sprach mir anschließend seinen Segen.
Die von der Rennleitung geben einem wenn sie nicht weiterwissen eher mal für alle Fälle ein Verwarnungsgeld wegen fehlender Dokumente und einen Vorsprechtermin, bei dem man einen regelkonformen Fahrzeugzustand belegen kann/muss. So war das zumindest früher...
 
Dann frag ich mich ernsthaft für was man solche Sachen benötigt.
Bridgestone hat bestimmt zu viel Freizeit während ihrer Arbeit um auf so einen
Mist deiner Meinung nach zu schreiben. :frech4:
Warum schreibt dann BS extra
-->
Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen
und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen

Auch wenn in deiner Zulassung nichts drin steht darfst du nicht jeden Reifen fahren.

Diese Hinweise beziehen sich im wesentlichen eben auf die Modelle, die einen Hinweis auf Reifenbindung unter Ziffer 22 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 haben.
Und grundsätzlich nehmen sich die Hersteller (sowohl des Motorrades als auch des Reifens) mit der Auflistung vom Hersteller zugelassener (weil geprüfter) Reifenpaarungen aus einer eventuellen Haftung, wenn mit anderen Reifenpaarungen etwas passiert.

Ganz umsonst ist die Arbeit also nicht.

verstandene Grüße
vom falo
 
Wenn schon die technischen Sachverständigen bei der zertifizierten Stelle nicht hinreichend Ahnung zu haben scheinen (oder die vom ADAC zitierte Regelung mittlerweile "erneuert" wurde), möchte ich eigentlich nicht mit einem noch ahnungsloseren Vertreter der Rennleitung über Zulässigkeit von Reifen diskutieren. (werde ich im Fall der Fälle aber müssen, da ich ein entsprechendes Papier nicht mit mir führe)

Der Prüfer hat sich wenigstens die Mühe gemacht beim Reifenhersteller zu recherchieren, ob der sein Produkt für geeignet hält und sprach mir anschließend seinen Segen.
Die von der Rennleitung geben einem wenn sie nicht weiterwissen eher mal für alle Fälle ein Verwarnungsgeld wegen fehlender Dokumente und einen Vorsprechtermin, bei dem man einen regelkonformen Fahrzeugzustand belegen kann/muss. So war das zumindest früher...

Wie von Manfred schon erwähnt, lass Dir einfach vor Ort den Verweis auf den entsprechenden Paragrafen der STVZO zeigen, in dem steht, war um Dir die Plakette verweigert bzw. warum der Mängelzettel ausgestellt wird. Hoheitliche Eingriffe in Dein Leben (das sind beide Aktionen) müssen nachvollziehbar bewiesen werden.
Natürlich können die Beamten auch nicht alle Gesetzte und Regeln usw. im Kopf haben, sie müssen aber die Mittel (ggf. halt durch einen Anruf) haben, Ihre Verfahrensweise zu begründen.

Und zeitsparend kann es durchaus sein, selbst gut informiert zu sein und mit einem eigenen Verweis (auf bsw. STVZO §36 Absatz 2a) dem Beamten zu verstehen geben, dass man sich durchaus mit dem Sachverhalt vorher befasst hat und er sicher nachweisen kann, was gegen den Inhalt dieses Paragrafen spricht.
Muss man sicherlich nicht unbedingt von jedem Fahrer erwarten können, kann aber helfen, die eigene Situation zu entspannen und den Ablauf zu beschleunigen.

vorschlagende Grüße
vom falo
 
Das bedeutet für mich wiederum, dass ich auf dem Motorrad sogar Diagonal- mit Radialreifen mischen könnte.

einmischende Grüße
vom falo

(2a) An Kraftfahrzeugen – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder – ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.


Falo du hast völlig recht - Dieser Satz wurde aufgrund der EG-Typerlaubnis in die StVZO aufgenommen, da es einige Motorräder mit EG-Zulassung gab, die vorne einen Diagonal und hinten einen Radialreifen hatten.

Allerdings mußt du die Bauart in der Zulassungbescheinigung bzw. COC beachten. und dort steht dann heute in der Regel ein "R" für Radial. Von dieser Ausrüstungsvorschrift darf nicht abgewichen werden. Deswegen hat dieser Zusatz nur für die Krafträder Bedeutung die ab Werk mit einer solchen Mischbereifung ausgestattet waren.
 
Zum Einen:

Könnte also durchaus sein, dass sich seit 2009 was getan hat auf der Reifenfront... ist aber ein rein spekulativer Einwand von mir.

Zum Anderen: wollte auch bei der letzten HU der technische Sachverständige von mir eine Unbedenklichkeitserklärung.....

Zum einen - es hat sich nichts geändert

Zum Anderen... der Wunsch ist rechtlich unbegründet

Zum Dritten... Die Rennleitung kennt sich da durchaus besser aus und kann vor allem lesen ob eine Reifenbindung besteht oder nicht. Grundsatz: Wenn es keine Einschränkung in den Papieren gibt ist alles erlaubt (hinsichtlich der Reifen) was den Angaben der Papieren entspricht.

Zum letzten.... die ewigen "Übervorsichtigen" mögen doch bitte ausschließlich Reifen kaufen die ein Stück Papier zum Motorrad haben und dieses Stück Papier immer mitführen. Aber sie mögen doch bitteschön endlich auch mal akzeptieren, dass die Bereifungsvorschriften für Motorräder in Deutschland endlich da angekommen sind, wo sie im übrigen Europa schon seit Jahrzehnten sind. (Bestehende Reifenbindungen haben rechtlichen Fortbestand!!)

Aktuell auf der BMW Homepage: Hinweis zum Thema Reifenbindung:

Bei aktuellen BMW Motorrädern werden in den Fahrzeugpapieren keine Reifenfabrikatsbindungen (Reifenprofilbindungen) mehr ausgewiesen. In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt) und in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht lediglich die Angabe über die Reifendimensionen (Reifengrößen). Die bei Ihrem Motorrad verwendeten Reifendimensionen müssen immer den in der Ziffer 15.1 und 15.2 genannten Reifendimensionen der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der EG-Übereinstimmungsbescheinigung entsprechen.

Das gilt analog für alle anderen Hersteller. (z.B. HONDA schon aus dem jahr 1993 unter dem Punkt 2.1 - damals bezogen auf leistungsschwache Motorräder und Motorräder die vor der Reifenbindung aktuell waren. Nur hat genau dieser Satz auch heute seine uneingeschränkt Gültigkeit. (
http://www.honda.de/fahrerhandbuecher/reifenfreigaben_Reifenliste.pdf )
 
Zuletzt bearbeitet:
....Mal ganz ohne Paragraphengedöns: Die Liste der für die CBF en freigegebenen Reifen (Freigabe der Reifenhersteller) ist doch nun
wahrlich lang genug, dass für jeden Fahrertyp der richtige Pneu dabei ist!
Und die Reifen der "üblichen verdächtigen Hersteller" sind heute doch mittlereile alle zu gebrauchen, um es mal vorsichtig auszudrücken.

Reifenfragen werden zudem sehr subjektiv beantwortet.
Jeder hat da seine Vorlieben.
Ich schwärme bei meinem nicht zu agressiven Fahrstil von den Metzeler Z 8 Interact auf meinen Mopeten, Fahrer XYZ von dem neuesten Bridgestone, der
Nächste mag französisches Gummi auf den Felgen.
Wichtig ist: Man muß sich mit den Reifen auf dem Bock wohlfühlen.

Und mit einem Augenzwinkern: Bei meinem Fahrstil reichten sogar die von vielen Fahrern als "Holzreifen" titulierten BT 57 als Erstbereifung bei meiner 2006 er CBF 1000 für´s Fahrvergnügen.
Ein Pneu, über den vor einigen Jahren die Tester übrigens noch voll des Lobes waren.

Jedes Jahr gibt es eine Evolution der Evolution. Ob "Mann" als Normal-Fahrer diese (teils marginalen) Unterschiede wirklich merkt, oder im "Fachgespräch" unter "Fachleuten" nur
vom Hörensagen übernommenes Wissen (?) wiedergibt.......:frech4:
 
Wenn ich es richtig habe, will jemand den bt57 vorne mit anderen hinten kombinieren, um noch 4000km mit dem BT zu fahren...

Meine Reifen hielten neu nur wenig mehr als der BT hier noch fahren soll...

Und es gibt eh eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Also, wen interessiert 's...?
 
Hinten hilt er 9000km--> BT 57 :Froehlich3:

Richtig , vorn ist der BT 57 drauf, hinten las ich den BT 23 aufziehen.
Bin gespannt wenn ich bei der HU diesen Monat noch vorfahren muß was die sagen.
Ich werde erstmal die UB nicht vorlegen ,bei mir steht in der Zulassung keine
Beschränkung drin.
 
Ich habe es schon zweimal gewagt, vorne und hinten unterschiedliche Hersteller aufzuziehen. Jedesmal pünktlich zum TÜV Termin.
Es hat nie Probleme gegeben. Kann es ja auch nicht. Ziffer 22 ist leer?!? Alles ist gut. Vorne MPR2, hinten Z6, na und?
Das Fahrverhalten ist immer gut gewesen. Am Ende des Reifens wird's hier und da mal rutschig, du fährst wie auf Eiern (Dark kann das bestätigen!). Reifen neu, alles ist wieder gut.


Viele Grüsse
Reiner
 
Liegt das Rutschen an der Kombination oder an den eigentlichen Reifen selber?

VG
 
Am Reifen selber, denke ich. Dann wird halt langsamer gemacht und bei nächster Gelegenheit ein neuer aufgezogen.



Viele Grüsse
Reiner
 
Denke ich auch das es an den eigentlichen Reifen liegt.
Bedeutet aber für mich das MPR2 und Z8 zu schmieren neigen am Ende der Laufleistung.
Wie lang hast du die Zwei drauf gehabt?
 
Die Laufleistung bei meiner Fahrweise liegt bei 8000-10000km.
Wenn ich mal in die Berge darf, korrigiert sich dieser Wert merkwürdigerweise nach unten...;-)


Viele Grüsse
Reiner
 
Hinten hilt er 9000km--> BT 57 :Froehlich3:
Richtig , vorn ist der BT 57 drauf, hinten las ich den BT 23 aufziehen.

Ganz so ist es nun doch nicht geworden, hinten ist erstmal ein MPR2 drauf gekommen.
Mein Reifenlui hat mich überredet mit sehr guten Stammkundenpreisen 113,-€ hinten/ 87,-€ vorn
incl. Montage + Michelin Rabataktion den Vorderen mit zu wechseln.
Morgen noch den Vorderen aufziehen lassen und dann HU.
Der alte BT 57 mit 50% geht jetzt noch bei Ebay/ Ebaykleinazeigen für 20/30€ rein. :mx16:
 
Zuletzt bearbeitet:
Der MPR2 ist nach wie vor ein relativ guter Reifen.
So besser?
Er ist auf jeden Fall besser wie die Fähigkeiten der meisten Motorradfahrer. Ich würde ihn jederzeit wieder aufziehen, bin immer prima klargekommen.


Viele Grüße
Reiner
 
Es ging mir nur um Michelin.
In den einschlägigen Test's schnitt der MPR2 immer besser ab wie der
MPR3. Den MPR 4 muß man erstmal sehen wie er nach dem ersten Jahr
sich macht.
Den MPR 2 als 'war mal in Guter' halte ich für ... :frech4:
 
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