Reifenfreigaben

hallo zusammen,
ich hab mal einen motorradpolizisten gefragt und hab folgende auskunft bekommen?
wenn nichts eingetragen ist kannst du draufmachen was du willst
natürlich mit den richtigen reifendaten
aber er sagte er hat schon erlebt, nach einem schweren unfall, dass die versicherungsgesellschaft dies geprüft hat und es richtige probleme gab weil die hersteller den reifen nicht auf der liste hatten.
das sollte einem zu denken geben!!
thomas
 
.....dass die versicherungsgesellschaft dies geprüft hat und es richtige probleme gab weil die hersteller den reifen nicht auf der liste hatten.
das sollte einem zu denken geben!!
thomas


Gibt mir bei einem Motorrad das keine Reifenfreigaben benötigt, gar nicht zu denken, da es kein grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers darstellt und die BE des Motorrades nicht erloschen ist.
 
@ Beaty

Grundsätzliches (gerne durch Polizei oder Sachverständige usw. zu bestätigen):

Wenn in D eine Einschränkung technischer Art für ein Fahrzeug gültig ist, dann muss eine gesetzliche Grundlage bestehen und der Fahrzeugführer muss durch eine entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren auf diese Nutzungseinschränkung aufmerksam gemacht werden.

Diese Nutzungseinschränkung ist z.b. in der Wahl der Reifen gegeben, wenn in der ABE des Fahrzeuges nur bestimmte Reifentypen freigegeben sind.

Hier steht dann in den Fahrzeugpapieren unter Ziffer 22 der Zusatz Reifenbindung gem ABE beachten.

Ist dies der Fall, dürfen nur die in der ABE genannten Reifen montiert werden. Die ABE lässt sich durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erweitern (wird gem. Schreiben des Verkehrsministeriums als Ergänzung der ABE gewertet).

Wenn keine Nutzungseinschränkung gegeben ist (Alle Honda mit ABE ab 01.10.2005) steht unter Ziffer 22 KEIN Vermerk.

Hier ist es lediglich erforderllich Reifen zu montieren die den technischen Vorgaben (Größe, Tragfähigkeit usw.) entsprechen und nach ECE 75R geprüft sind (Bauartgenehmigungspflicht für Reifen - bei allen in Europa für den Straßenverkehr angebotenen Reifen Pflicht).

Die Wahl der Reifenmarke und des Reifentyps ist dabei dem Fahrzeughalter freigestellt (wie z.b. beim PKW auch). Dabei ist darauf zu achten, dass je Fahrzeugachse bzw. Fahrzeug nur einheitliche Reifenbauarten verwendet werden (Diagonal Radial siehe auch § 36 StVZO). Bei Motorrädern ist darüber hinaus sogar gemischte Bereifung (Diagonal und Radial auf einem Fahrzeug) nach EG-Recht zulässig (z.b. bei der Honda Transalp serienmäßig).

Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen sowie Hinweise in der Bedienungsanleitung sind nur noch als Orientierungshilfen zu werten. Diese Reifen haben in Tests "bewiesen" das keine kritischen Fahrzustände auftreten. Bei nicht geprüften Reifen ist dieser Nachweis nicht geführt und jeder Fahrzeughalter ist selbst für ein einwandfreies Funktionieren der Reifen verantwortlich. KÄME es z.b. zu einem Hochgeschwindigkeitspendeln und daraus resultierend zu einem Unfall, könnte ich den Reifen- und/oder den Fahrzeughersteller nicht mehr schadensersatzpflichtig (Produkthaftung) machen. Den möglichen Unfallschaden an Dritten zahlt immer die Haftpflicht. Solange die technischen Daten der Reifen korrekt sind, ist auch die ABE des Fahrzeuges nach § 19 StVZO nicht erloschen, der Versicherungsschutz ist nicht gefährdet (dazu ist immer wissentlicher Vorsatz notwendig - also keine Panik verbreiten die nicht stimmt)

Das ganz ist übrigens keine neue gesetzliche Regelung sondern schon ururalter Kaffee. Es gab schon lange Motorräder bevor die Hersteller eine Reifenbindung eingeführt haben. Auch damals waren lediglich die technischen Daten der Reifen in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Es durfte montiert werden, was jeder wollte.

Auf diesen Umstand, der auch heute wieder gültig ist, verweist Honda schon in seinen alten Reifenfreigaben. Siehe Punkt 2.1 und 2.2 in der nachfolgenden Broschüre:

http://honda.de/nparcarticles/reifenfreigaben_Reifenliste.pdf


Deswegen gilt:

1. Wer unter Ziffer 22 einen Vermerk hinsichtlich Reifenbindung gem. ABE beachten hat, darf nur die in der ABE genannten Reifen, bzw. Reifen mit Unbedenklichkeitsbescheinigung fahren. Bestehende Reifenbindungen sind nicht aufgehoben.

2. Wer Probleme mit den unter Punkt 1 genannten Reifen hat, kann die Hersteller im Sinne Produkthaftung in Regress nehmen (z.B. Unfall ursächlich durch Shimmy, Pendeln usw.)

3. Wer unter Ziffer 22 KEINEN Vermerk hinsichtlich Reifenbindung hat, darf fahren was immer er möchte solange die technischen Daten erfüllt oder übertroffen werden (Geschwindigkeitsindex oder Tragfähigkeit) und die Reifen nach ECE75R geprüft sind (Normalfall alller namhaften Reifenhersteller für Reifen die in Europa verkauft werden sollen - aufpassen bei USA Importen, da fehlt die Kennzeichnung z.b. bei Bridgestone)

4. Wer Probleme mit Reifen unter Punkt 3 hat, ist selbst für einen verantwortungsvollen Umgang verantwortlich und muss nicht funktionierende Reifenpaarungen selbst herausfinden und aussortieren. Produkthaftung ist nur noch gegen den Reifenhersteller gegeben wenn der Reifen fehlerhaft produziert wurde, aber nicht mehr gegen den Fahrzeughersteller wenn es zu Fahrwerksproblemen kommt.

5. Wer die Bedingungen nach Punkt 1 oder 3 einhält, gefährdet nicht das Bestehen der ABE und gefährdet nicht das Bestehen des Versicherungsschutzes.

6. Viele öffentliche Aussagen von Presse usw. hinsichtlich der Reifenbindung sind schlecht recherchiert, unsauber geschrieben oder schlichtweg falsch.

7. Wer sich unsicher ist, darf gerne auch eine Anfrage an das Bundesverkehrsministerium schicken (z.b. mit Kopie eines Fahrzeugscheines) und wird von dort meine Aussagen "schwarz auf weiß" bestätigt bekommen.

8. Wer keine Experimente mag oder ganz einfach auf "Nummer sicher" gehen will, der soll Reifen montieren die in einer Unbedenklichkeitsbescheinigung freigegeben sind. Die Reifen funktionieren hinsichtlich möglicher Fahrwerksprobleme nachgewiesener maßen. Das hat aber nix mit Handling, Grip oder änhlichem zu tun - es geht nur um kritische Fahrzustände (Hochgeschwindigkeitspendeln)

9. Ich kenne mich damit aus, weil ich rund 1000 Reifenmonteure in Zusammenarbeit mit Metzeler ausgebildet habe und das Thema Reifenfreigaben hier natürlich eine zentrale Rolle gespielt hat - aber jeder der Gesetze lesen kann, kommt zu dem gleichen Schluss. Die Experten vom ADAC sollten sich einfach nur mal einlesen....

Manfred

Mal für Beaty hoch holen :Froehlich3:
 
Hallo,
vielleicht ist in diesem Zusammenhang interessant, dass der ADAC dazu einen brandneuen, guten Artikel mit glasklaren und eindeutigen Erklärungen veröffentlicht hat:

Na das freut mich aber das der ADAC auch nicht mehr Ahnung hat, als ich schon geschrieben habe.... aber die "Zauderer" haben das ganze jetzt auch noch aus einer zweiten Quelle....
 
Na das freut mich aber das der ADAC auch nicht mehr Ahnung hat, als ich schon geschrieben habe.... aber die "Zauderer" haben das ganze jetzt auch noch aus einer zweiten Quelle....
Bevor ich den Link veröffentlicht habe, habe ich deinen Beitrag auch gelesen und dabei fast das gleiche gedacht. Aber da es hier doch ein paar gibt, die nicht immer geneigt sind, dir zu glauben, fand ich die Erhärtung durch den ADAC ganz hilfreich
:15 - dumdidum:
 
In dem Zusammenhang würde mich mal interresieren wie neue Reifen auf Bikes eigentlich getestet werden. Allein wie viele aktuelle Modelle es gibt, von den tausenden älterer Typen ganz zu schweigen.

Rolf
 
Auf abgesperrter Rennstrecke nach verschiedenen Kriterien in neuem und abgefahrenen Zustand (Handling, Hochgeschwindigkeitsstabilität, Shimmy, Pendeln usw.) jeweils mit Fahrer und voller Beladung.

Zeitaufwand je Reifen ca 2 - 3 h.

Testurteile von 3 - 4 Testern mit Bewertung
 
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