Reifenfreigaben

Alles klar :computer_kaffee:

Das muss jetzt nur noch etwas lauter gesagt werden, damit die entsprechende Executive richtig handelt...

Danke, Manfred!


Reiner
 
Sehr interessant danke Manfred!
Das werde ich wohl ins Wiki aufnehmen - oder MacReiner :frech4:

Als Anmerkung meinerseits:

Ich habe in meinem Ersten Fahrzeugschein eine Reifenbindung stehen gehabt. (Michellin PilotRoad und Bridgestone BT21)
Nach dem ich ja dieses Jahr ein neues Nummernschild (wegen der Größe) angeschraubt habe, habe ich auch einen neuen KFZ-Schein bekommen.
Auf diesem steht unter Punkt 22 keine Bemerkung mehr.
Ist mir aber jetzt erst aufgefallen :Konfus2:


Grüße
Blaster
 
Als Anmerkung meinerseits:

Ich habe in meinem Ersten Fahrzeugschein eine Reifenbindung stehen gehabt. (Michellin PilotRoad und Bridgestone BT21)
Nach dem ich ja dieses Jahr ein neues Nummernschild (wegen der Größe) angeschraubt habe, habe ich auch einen neuen KFZ-Schein bekommen.
Auf diesem steht unter Punkt 22 keine Bemerkung mehr.
Ist mir aber jetzt erst aufgefallen :Konfus2:


Grüße
Blaster

Dann wäre für deine die Reifenbindung noch aktuell.... auf einen Fehler der Zulassungsstelle kannst du dich im Zweifelsfall nicht berufen.... :frech4:
 
Mag sein :Konfus2:
Kann mir das nur so lange nicht merken :cs21:
Ist aber auch egal, weil für mich z.Zt eh nur der Dunlop als Reifen in Frage kommt und dafür gibt es eine Reifenfreigabe.

Grüße
Blaster
 
@Manfred: Darf ich deinen Text fuer unser Wiki benutzen? Auch die links?
Das waere sehr nett :blumen:

Danke
Reiner

Meinen Text darfst du verwenden.
Der Link zu Honda ist allgemein öffentlich da sehe ich kein Problem
Das angehängte Bild unterliegt dem Copyright Honda (stammt aus dem Honda Händler Informationssystem MARIS) .... da muss ggfs. unser Admin den Kopf dafür hinhalten. Wenn er damit einverstanden ist....
 
so, wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, dann kann ich vorne den werksseitigen Michelin Pilot Road noch drauflassen weil er noch gut ist und hinten den bereits abgefahrenen MPR gegen den neuen Michelin Pilot Road II ersetzen.
 
so, wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, dann kann ich vorne den werksseitigen Michelin Pilot Road noch drauflassen weil er noch gut ist und hinten den bereits abgefahrenen MPR gegen den neuen Michelin Pilot Road II ersetzen.

Hallo Werner,

du hast es richtig verstanden. Alles ist möglich, solange die Dimension der Reifen stimmt und der neue Reifen nach der ECE R75 gebaut ist.

Ich habe unsere Rennleitung dahingehend informiert, weil bei meinem ersten Telefonat die falsche Meinung vertreten wurde (also, dass eine Reifenbindung besteht). Das habe ich über einen befreundeten Kommissar in die Wege geleitet. Somit wurde das zum Thema in einer Besprechung ausergoren. Resultat: Das Wissen der Beamten war geteilt. Längst nicht alle waren richtig informiert. Was aber bei der heutigen Vielfalt an Gesetzesänderungen gerade auch durch die EU-Bestimmungen kein Wunder ist.
Vielleicht haben wir ja nun ein Loch gestopft...

Gruß
Reiner
 
Hallo Rainer

Das ganze Thema ist eigentlich mittlerweile etwas verwirrend geworden!
Kannst du mir das dann bitte auf der Bayerwaldtour etwas veranschaulichter erklären?

Im Moment meine ich es zu verstehen aber es ist schon verwirrend!


servus giovi
 
Hallo Hans,

ich glaube, ich muss noch ein paar Tage dazubuchen...:frech4::Froehlich2:

Es ist doch ganz einfach:
Wichtig ist hier die Ziffer 22 in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Steht hier nichts drin, gibt es keine Reifenbindung. Das trifft z.B. für alle Honda ab Bj. 10/2005 zu. Du verbaust also jeden Reifen nach ECE R75, musst nur darauf achten, dass die eingetragene Reifendimension stimmt.
Also keine Reifenfreigabe des Fahrzeugherstellers und keine Unbedenklichkeitserklärung seitens des Reifenherstellers.
Der einzige "Nachteil" ist, dass du niemanden haftbar machen kannst, wenn z.B. Hochgeschwindigkeitspendeln auftritt und dadurch ein Unfall passiert.
Der Reifen ist eben nicht für dieses Moped getestet. Das machst du selber...
Nachteile in der Versicherung können nicht entstehen, Versicherungsschutz besteht.

Gruß
Reiner
 
-Edit-

Sorry, ich kanns wohl nicht mehr ... !!!
 
Zuletzt bearbeitet:
( ... )

Im Moment meine ich es zu verstehen aber es ist schon verwirrend!


Also, so ist der aktuelle "Ist-zustand":


Grundsätzliches (gerne durch Polizei oder Sachverständige usw. zu bestätigen):

( … )

3. Wer unter Ziffer 22 KEINEN Vermerk hinsichtlich Reifenbindung hat, darf fahren was immer er möchte solange die technischen Daten erfüllt oder übertroffen werden (Geschwindigkeitsindex oder Tragfähigkeit) und die Reifen nach ECE75R geprüft sind (Normalfall aller namhaften Reifenhersteller für Reifen die in Europa verkauft werden sollen - aufpassen bei USA Importen, da fehlt die Kennzeichnung z.b. bei Bridgestone)

4. Wer Probleme mit Reifen unter Punkt 3 hat, ist selbst für einen verantwortungsvollen Umgang verantwortlich und muss nicht funktionierende Reifenpaarungen selbst herausfinden und aussortieren. Produkthaftung ist nur noch gegen den Reifenhersteller gegeben wenn der Reifen fehlerhaft produziert wurde, aber nicht mehr gegen den Fahrzeughersteller wenn es zu Fahrwerksproblemen kommt.

5. Wer die Bedingungen nach Punkt 1 oder 3 einhält, gefährdet nicht das Bestehen der ABE und gefährdet nicht das Bestehen des Versicherungsschutzes.

( … )

Manfred

Nun:

Unter Top 3 fällt unsere CBF 1000 !!!

Soll heißen kannst Dir jeden beliebigen Reifen draufmachen lassen der in der Spezifizierung gleichwertig oder besser ist als die vom Fahrzeughersteller (Honda) original eingesetzten/verbauten.

Kurz gesagt: Ein anderer Reifen muss gleichwertig oder besser als die Erstausrüstung sein (bei gleicher Größe, Speedindex, Tragfähigkeit etc.) siehe Bilder Anhang.


Grüße,

Lunatic


PS: Den vernachlässigbaren „möglichen Nachteil“ findest Du hier, unter Manfreds Top4, bzw. im Fred von MacRainer (Posting 54, letzter Absatz) erläutert.
 
Also, so ist der aktuelle "Ist-zustand":

Nun:

Unter Top 3 fällt unsere CBF 1000 !!!


Das sollte jeder bitteschön in den EIGENEN Fahrzeugpapieren prüfen.... das unter Ziffer 22 wirklich NUR die Reifengrößen eingetragen sind und KEIN Hinweis auf eine Reifenbindung in den Papieren steht.

Es ist durchaus möglich das bei einer 2006er CBF noch ein Hinweis enthalten ist (siehe Blasters CBF)
 
Das sollte jeder bitteschön in den EIGENEN Fahrzeugpapieren prüfen.... das unter Ziffer 22 wirklich NUR die Reifengrößen eingetragen sind und KEIN Hinweis auf eine Reifenbindung in den Papieren steht.

Es ist durchaus möglich das bei einer 2006er CBF noch ein Hinweis enthalten ist (siehe Blasters CBF)


Sorry !

Das wusste ich nicht !!!

Meine ist Bj. 07 und Erstzulassung 2.’08. und da steht nix drin !!

PS:

Versteht sich das jetzt wie folgt:

Baugleiches Motorrad, Technisch keine !! Veränderungen zwischen den Baujahren und trotzdem eine andere handhabe in Bezug auf Reifenfreigabe ?!?!

Da freue ich mich schon mal auf die Logik der Begründung !!!
 


Baugleiches Motorrad, Technisch keine !! Veränderungen zwischen den Baujahren und trotzdem eine andere handhabe in Bezug auf Reifenfreigabe ?!?!


Die Logik ist recht einfach...

Erteilung der ABE vor dem 01.10.2005 = Reifenbindung (könnte daher für die 2006er Modell noch zutreffend sein --> Blick in die Fahrzeugpapiere!)

Erteilung/Änderung der ABE nach dem 01.10.2005 = keine Reifenbindung (Änderung der ABE war mögllicherweise wegen Euro3 notwendig)
 
Nee, diese Logik ist nicht so einfach

Die Logik ist recht einfach...

Erteilung der ABE vor dem 01.10.2005 = Reifenbindung (könnte daher für die 2006er Modell noch zutreffend sein --> Blick in die Fahrzeugpapiere!)

Erteilung/Änderung der ABE nach dem 01.10.2005 = keine Reifenbindung (Änderung der ABE war mögllicherweise wegen Euro3 notwendig)

Nee, diese Logik ist so einfach nicht ...

Soll etwa jetzt, überspitzt gesagt, Euro 3 daran „Schuld“ sein das man nun eine Reifenbindung hat … ?

Also, ein Fallbeispiel:

2 absolut baugleiche Maschinen ( CBF 1000 ) werden mit einer Zeitspanne von wenigen Tagen zueinander zugelassen. CBF „Grün“ am 29.9.05, CBF Rot am 3.10.05.

Konsequenz:

Rot ist dadurch nicht durch die Reifenbindung gedeckelt, Grün hat „Pech“ gehabt.


Lieber Manfred,

Sollte das etwa so sein?

Grüße,

Luis
 
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