Winterreifenpflicht

Wer ein Fahrzeug betriebsbereit hält (sprich zugelassen) aber dennoch nicht bereit ist, dafür fällige KFZ-Steuern zu bezahlen (Zeitraum 2 Monate) erwartet von mir als steuerzahlender Staatsbürger, dass ich die Infrastruktur in dieser Zeit für ihn mit bezahle.

Um dieser Steuerpflicht zu entkommen, gibt es ein einfaches Hilfsmittel - abmelden!

Alleine dieses Nonsens-Schreiben an ein FA zu senden bedeutet dort einen Verwaltungsakt in Gang zu setzen (Formulierung des Ablehnungsschreibens) das Geld kostet (ca. 15 €). Das sollte allen Absendern eines (rechtlich nicht zutreffenden) Schreibens klar sein. Die damit verbundenen Kosten werden dem Staat aufgebürdet... und den Staat finanzieren die Steuerzahler, deswegen bin ich als Steuerzahler von diesem schwachsinnigen Schreiben betroffen.

Die Politik ist nun mal für die Verfügbarkeit von Reifen einer bestimmten Machart nicht zuständig. Bereits seit 2006 ist die Winterreifenpflicht geregelt. Seit 2006 hat sich von den Motorradfahrern kein Schwein dafür interessiert ob es Winterreifen für sein Modell gibt oder nicht. Verständlich - fährt ja auch keiner damit. Und den wenigen, die unter winterlichen Bedingungen (Eis, Schnee, Reif usw.) fahren war das ganze scheißegal. Nur jetzt schreien alle getroffenen und nicht getroffenen laut auf und tun so als sei etwas völlig unerwartetes und unmögliches passiert - auch Motorräder müssen bei winterlichen Bedingungen Winterreifen benutzen. Oh Gott... welch neue Regelung.

Würde es so viele - angeblich Betroffene geben, wie in Internetforen zu lesen ist und würde jeder davon zu seinem Reifenhändler gehen und nach einem geeigneten Winterreifen fragen oder ein nettes Schreiben an die Reifenindustrie richten... dann hätten alle auch welche kaufen können. Aber nein.... da wird seit 2006 das Motorrad brav in die Garage gestellt und verpennt dort den Winter. Nur jetzt ist angeblich ein Quasi-Fahrverbot ausgesprochen worden (dass gesetzlich ja schon seit 2006 besteht - nur keinen interessiert hat) und alle tun so als seien sie davon betroffen.

Wenn ich heute Nachmittag mit meiner Transalp oder Varadero im Spessart auf schneefreier aber salznasser Straße spazieren fahre, würde ich noch nicht mal Winterreifen benötigen. So wie ihr die Winterreifen auch nicht benötigen würdet. Dennoch werde ich heute Nachmittag mit 99,99%iger Sicherheit, genau wieder die gleichen "Idioten" treffen, die sich an jedem schneefreien Winterwochenende irgendwo im Spessart begegnen.... komisch von denen schreit keiner nach irgendeiner temporären Steuerbefreiung. Und alle haben grobstolliges Reifenmaterial aufgezogen (Karoo oder TKC)... natürlich mit M+S Kennzeichnung.

Wenn die Neufassung des alten Gesetzes für euch so fürchterlich ist, von euch als "Fahrverbot" empfunden wird, ihr an der Nutzung eures geliebten Motorrades staatlich gehindert werdet... dann lauft doch am Montag alle zu euren Reifenhändlern, schreibt alle an eure geliebten Reifenhersteller und bestellt dort Winterreifen für eure CBF... und schon bald sind eure Probleme gelöst.

Ich wette aber, dass ich nächstes Jahr im Spessart nicht einen einzigen Biker mehr sehen werde als dieses Jahr. (Viele davon verhalten sich einfach "vernünftig" und verzichten auf das Motorradfahren unter solchen Witterungsbedingungen, wollen das gute Schätzchen nicht mit Salz belasten - ist also gar nichts schlechtes wenn ihr im Winter nicht fahrt)

@ Chip ganz persönlich:

Kannst du mir einen einzigen Grund nennen weshalb ich für andere Motorradfahrer "Lobbyarbeit" machen sollte....?

Ich werde weder von anderen Motorradfahrern bezahlt, noch erhalte ich von der Industrie irgendwelche Vergütungen. Deswegen kümmere ich mich um meine Motorradinteressen - die der anderen gehen mir echt am Allerwertesten vorbei.


ich kann es nicht mehr hören !
Man kann nur den Politikern nicht anders bei kommen .
Man muß sie mit Ihren eigenen Waffen schlagen und als mündiger Bürger bin ich zu zivilen Ungehorsam verpflichtet.
Es kann jeder machen was er will ich handle und hab das Schreiben abgeschickt.
 


Es sollten aber bitte nur DIE lesen , die es auch interessiert.


Es wird keiner gezungen.
:frech4:
.

Alle die die Meinung des BVDM gelesen haben, sollten auch dies hier lesen.... und natürlich wird auch hier keiner gezwungen.....

Ich habe mir mal erlaubt eine Stellungnahme des Ministerium aus dem Honda Board zu klauen (zitieren):

vielen Dank für Ihre Mail.

** 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:

"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf
ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die
in Anhang
II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über
Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre
Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die
Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden
ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).*

Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht,
bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für
alle Kraftfahrzeuge.

Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft
bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2
Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Motorräder
und Motorroller.
Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich
auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen
zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für
anwendbar erklärt.
Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie
92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Motorräder gilt, ist
insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für
M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich
ist, unschädlich.

Folglich gilt die Vorschrift auch für Motorräder. Motorräder dürfen
demnach bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte
nur mit Reifen fahren, bei denen das Profil der Lauffläche und die
Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem
oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als
normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im
allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet,
die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei
normalen Reifen der Fall ist.

Verfügen Motorräder nicht über solche Reifen dürfen sie bei den
genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere
Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist.
Nichts anders gilt
für Pkw, Lkw und Busse. Im Übrigen wird darauf aufmerksam gemacht,
dass die Teilnahme bei den genannten Wetterverhältnissen mit Motorrädern
unabhängig von der Wahl der Reifen besonders gefährlich ist. Es wird
daher davon abgeraten, auch wenn Motorräder mit M+S-Reifen ausgerüstet
sind, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zu
fahren.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung 367/2010
vom 26.11.2010 unter folgendem Link:
http://www.bmvbs.de/DE/Presse/Presse...166_list%3D2


Die Änderungsverordnung finden Sie auf den Seiten des
Bundesgesetzblattes (Nr. 60 vom 03.12.2010) unter folgendem Link:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?s...sanzeiger_BGBl

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Katja S.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: www.bmvbs.de




Der Gesetzestext verweist eindeutig nur auf Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG. Steht da ja auch so. Der Gesetzgeber möchte sich nur den benannten Abschnitt zu eigen machen. Der Rest der Richtlinie ist in diesem Zusammenhang irrelevant.

Der Vollständigkeit halber die Definition von M+S Reifen aus der EWG-Richtlinie:
„M + S-Reifen“ Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.

Übrigens spricht die StVO nur von den Eigenschaften. Nicht davon, dass der Reifen auch irgendeine Kennzeichnung tragen muss....

grammatikalisch (Wortlaut):
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die [...] Eigenschaften erfüllen[...]."

Aus dem Aufbau des Satzes ist erkennbar, dass die Reifen bestimmte Eigenschaften erfüllen sollen.

Fraglich ist, welche Eigenschaften.
Auch darüber gibt der Gesetzestext Auskunft. "[...]die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG [...] beschriebenen Eigenschaften[...]"
Ein kurzer Blick in den erwähnten Anhang (ich führe ihn jetzt nicht nochmal auf) zeigt, dass dort auch nur von Reifen und nicht von Fahrzeugen die Rede ist. Hätte der Gesetzgeber sämtliche Regelungen dieser Richtlinie gelten lassen wollen, dann hätte er anders formuliert.

Da insbesondere über die Anlage II Nr. 2.2 der Begriff "Fahrzeug" nicht in den Kontext eingebracht wird, kann zudem der Verweis auf die Definition nach der vom BVDM benannten Vorschrift nicht greifen.
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Wurde von mir bereits im Pan Forum gepostet
 
** 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:

"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf
ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche ...


Jetzt mal ehrlich, Winterreifen hin oder her.
Wer will/muss bei den o.g. Bedienungen Motorradfahren?

Ich empfinde die ganze Diskussion irgendwie Merkwürdig.
Bei den o.g. Straßenzuständen, hilft auch der beste Winterreifen nicht mehr.
Und große/weite Touren bei der Wetterlage will ja wohl auch niemand unternehmen, oder liege ich da falsch?

Lasst die Paragraphenreiterei und wendet Euch den schönen Dingen des Lebens zu.
Zum Beispiel Mopped putzen und einwintern :sofa:


Grüße
Blaster
 
..bedeutet also fahren.....

Jetzt mal ehrlich, Winterreifen hin oder her.
Wer will/muss bei den o.g. Bedienungen Motorradfahren?

Ich empfinde die ganze Diskussion irgendwie Merkwürdig.
Bei den o.g. Straßenzuständen, hilft auch der beste Winterreifen nicht mehr.
Und große/weite Touren bei der Wetterlage will ja wohl auch niemand unternehmen, oder liege ich da falsch?

Lasst die Paragraphenreiterei und wendet Euch den schönen Dingen des Lebens zu.
Zum Beispiel Mopped putzen und einwintern :sofa:


Grüße
Blaster

in den Nachrichten höre ich immer die stehen im STAU !!! :16 - wirr: also braucht man, wenn man steht keine WR, wenns dann weitergeht, schnell Reifen wechseln....:18 - Blblblblblbl: und im Stau wieder runter, daß kann ganz schön in Stress ausarten.....:sauf: also heißen Tee mitnehmen...:24 - schlafen:
 
Hab das hier mal gefunden...........

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28.07.2008, 18:21 #14
..............................
Aber Erich, wenn Du schon dabei bist, die Beamte im KBA auf Trapp zu bringen, dann schiebe doch bitte noch folgende Frage nach:

Wieso sind f?r die CBF1000 keine Winterreifen zugelassen?
Was mache ich, wenn meine Versicherung nicht zahlt, wenn ich im Schnee mangels Winterreifen ausrutsche?


Gr??e
Blaster - der, der mit Pinlock Visier tanzt.
__________________



bart.gif
...
SFKoeln-SehrKlein.jpg



...also die Idee war ja schon mal da.............
 
Etwas aus dem Zusammenhang gerissen, aber gut.
Die Frage war Thematisch so nicht ernst gemeint ......


Grüße
Blaster
 
Das sind doch Freaks! (Nett gemeint)
Im Schnee Moppedfahren und Zelten. :wirr2:

Es gibt auch Menschen, die mit Ihrem Mopped tauchen.
Zum Glück gibt es keine Flossenpflicht :mx1:

Ich meinte Eigentlichkeit breite Masse.

Grüße
Blaster
 
Das sind doch Freaks! (Nett gemeint)
Im Schnee Moppedfahren und Zelten. :wirr2:

Es gibt auch Menschen, die mit Ihrem Mopped tauchen.
Zum Glück gibt es keine Flossenpflicht :mx1:

Ich meinte Eigentlichkeit breite Masse.

Grüße
Blaster

Ich kann mir das schon vorstellen, könnt man mal ausprobieren (Im Schnee fahren, nicht tauchen).

Wie schon gesacht, aber nicht mit der Dicken. Mit ner kleinen leichten Enduro, am besten so nen zweifünziger oder dreifünfziger 2 Takter.

Gruß

Karl
 
In dem Artikel steht nur, dass der BVDM glaubt, dass es sein könnte, dass sie evtl darin lesen könnten...

Sie versuchen halt, einen Fehler festzustellen, um daraus abzuleiten, dass Mopeds von dieser Pflicht ausgenommen werden.

Das ist aber nicht gerichtlich durchgesetzt.
Zur Zeit gilt ganz klar: Die Pflicht besteht für alle Fahrzeuge...
 
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