Sicherstellung von Krafträdern

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Gelöschtes Mitglied 112

Gast
Hi, habe heute im Adajur vom ADAC eine interssante Urteilsbegründung gelesen. zu sehen unter www.juraform.de und dann in die Suche "Beschluss 10 BV 08 / 1422 " eingeben. Bildet euch euer urteil selbst darüber.

Gruß Thomas:Froehlich2:
 
!

Bist Du sicher das die www richtig ist?
Bei mir kommt da was über Werkzeugbau,Fräsen...:wirr2:
 
Toll

Danke Spezi!:Froehlich2:
Die finden dann irgend n anderen Grund uns die Möppis wegzunehmen,und sei es nur weil wir druff hocken.:wirr2:
Klar,es gibt diese 1-3% Raser unter uns(fahr auch gern mal schnell)wegen denen manch schöne Strecke gesperrt wird,aber in meinen Augen ist das dann Sippenhaft.Und das finde ich nicht in Ordnung :boewu7:
 
Möchtegern-Rennfahrer

Leider gibt es immer wieder Mopedfahrer, die es übertreiben müssen. Und wenn in einem konkreten Fall so ein Idi.. äh geistig Verwirrter mal wieder die Zunft der Biker ins Negative zieht, finde ich so eine Maßnahme schon erzieherisch. Sorry, aber dafür habe ich kein Verständnis.:boewu6:
Ich kenne den Kesselberg gut und weiß, dass dort ständig Kontrollen sind. Die Strecke geht gut kurvig bergauf, ist breit und mit gutem Belag versehen. Aufgrund einiger tödlicher Unfälle wurde die Strecke auf 60 km/h begrenzt, Überholverbot, und darf an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von Motorrädern nicht bergauf befahren werden. So was wurde nicht umsonst gemacht.
Wer also mit über 100 km/h hinaufrast (an einigen Stellen bestimmt möglich) oder 2x hinereinander schneller als 85 km/h war, der hat es nicht anders verdient.:boewu7:
Am Wochenende ist sowieso so viel Verkehr, dass man meistens hinter den Dosen mit 45 km/h herunterzockelt.
Übrigens setzen unsere lieben Uniformträger gerne langsame Fahrzeuge ein, um die Überholer oben abzukassieren. Natürlich wird das bestritten, aber ... Ist eben interessant dass gerade dann Kontrollen stattfinden, wenn Landwirtschaftsfahrzeuge unterwegs sind (und sicherlich ein Zufall).
Wer aber mit 140 km/h und mehr über die Landstraße donnert, sollte wissen welches Risiko er eingeht. Manchmal spielt man eben nicht nur mit dem eigenen Leben.
Meine Meinung: Schade, dass das Urteil aufgehoben wurde.
 
@joe_cool


ist jetzt aber nicht dein ernst was du da von Stabel lässt, oder?

Dosen haben die noch keine Beschlagnahmt...........


lass das mal keinen hören und lesen mit den "langsamen" Fahrzeugen einsetzen und so........


Peter
 
Tach,
ich kann Joe cool nur zustimmen, schade das die beschlagnahmung für rechtswidrig erklärt wurde!
Die begründung FÜR die rechtmässigkeit einer sicherstellung ist ja wohl ein schlechter scherz.
Zitat:"Die Sicherstellung von Fahrzeugen setze voraus, dass im Einzelfall die konkrete Gefahr eines in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang drohenden (weiteren) Verkehrsverstoßes drohe."
Damit wird unterstellt, das der gestellte raser ab sofort ganz brav nach den regeln weiterfährt und weiterhin keine gefahr darstellt...... So weltfremd können nur richter sein.
Wer auf einer solchen berüchtigten strecke derart massiv das tempo überschreitet, gehört der bock verschrottet und nicht nur für 1-2tage weggenommen - punkt!
Was würden denn die herrschaften, welche jetzt so vehement gegen meine und Joe cools meinung wettern und den untergang des rechtsstaates gekommen sehen sagen, hätte solch ein vollidiot unmittelbar nach der kontrolle einen anderen mopedfahrer über den haufen gefahren?
Sorry, wer so rücksichtslos auf öffentlichen strasse heizt und leib und leben unbeteiligter gefährdet gehört massivst bestraft.
Die regel in italien z.b. fahrzeuge zu enteignen wenn der fahrer besoffen fährt kann ich nur unterstützen. Schade das bei uns sowas undenkbar ist, hier werden lieber die von besoffenen unschuldig getöteten und zum invaliden gefahrenen menschen beklagt.
gruß
wolf
 
Dosen haben die noch keine Beschlagnahmt...........


lass das mal keinen hören und lesen mit den "langsamen" Fahrzeugen einsetzen und so........


Peter

Hi Peter,
also Dosen wurde noch keine beschlagnahmt. Zumindest habe ich nix darüber gehört oder gelesen. Die Verstöße mit dem Auto sind auch schwieriger zu bewerkstelligen. Gibt doch ziemlich viele Kurven. Wäre aber auch hier dafür, sowas umzusetzen.

Zum Thema "langsame" Fahrzeuge meinte ich nicht, dass hier unsere Beschützer Fahrzeuge auf die Straße schicken die unter der Höchstgeschwindigkeit bleiben, sondern die Landwirtschaftsfahrzeuge als willkommenes Mittel sehen, das Überholverbot kontrollieren zu können.
Ich würde mir nie erlauben hier irgend jemanden etwas zu unterstellen.

Aber Danke für den Hinweis. So konnte ich es jetzt gleich richtig stellen.

LG Joe_Cool
 
was kommt als nächstes?!!

Sorry, aber für Toleranz gegenüber solchen Maßnahmen hab ich null Toleranz. Ich will hier keine Werbung für die Biker Union machen, wo ich Mitglied bin, aber hier muss man dagegen sein. Lasermessungen auf Mopeds, Polizisten, die nicht wissen was ein e-Prüfzeichen ist, Generalverdacht gegen alle Harley-Treiber, längsgefräste Strassen als "Verkehrsberuhigung", Bitumentote, die völlig ohne Mithaftung sind und deren Witwen und Vätern durch alle Instanzen müssen.
Wer die Kesselbergbeschlagnahmen gutheißt, der soll Quad fahren.:boewu6:

Die Beschlagnahme sollte vorbeugend (präventiv) wirken. Das bayerische Polizeirecht verlangt dafür eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Wer diesen Begriff so erweitert und die Gefahrenprognose so lax durchführt, der möge mal über die Konsequenzen nachdenken: Auto weg nach 5 Parktickets, Innenstadtverbot bei 2x ohne Gurt, vorsorgliche Haft bei 3 Monaten über dem Hauptuntersuchungstermin ....
Außerdem hat der VGH in dem entschiedenen Fall sich zum Kläger auch Gedanken gemacht, der kaum Punkte in Flensburg hatte. Die Richter sind zurecht davon ausgegangen, dass der mündige Bürger durch Bußgeld, Fahrverbot und Punkte genügend abgeschreckt wird.
Und: wenn es nicht abschreckt, der darf ab 18 Punkten den Lappen für länger abgeben. Da sind dann wirklich Leute unterwegs, die eine Gefahr sind.

Nix für ungut

Agent Orange
 
Das Gerichtsverfahren hat unser Ernst durchgefochten, der u.a. bei uns im Münchner Forum (www.feuerspeer.de) aktiv ist und selber Anwalt und Biker ist. Zu der Sicherstellung und zum Urteil gibts auch ein Interview mit ihm unter http://www.mo-web.de/index.php?id=348

Er hat ferner kürzlich ein weiteres Verfahren durchgefochten, bei dem es um Geschwindigkeitsmessung per Hand-Laser ohne Foto ging.
Hier mal sein Text aus unserem Forum:

Gestern konnte ich wieder einem Mandanten (Kawasakifahrer) vor Gericht helfen .

Vorwurf: 61 km/h zu schnell auf der Landstraße

Gemessen als zweiter in einer Gruppe

mit Hand-Laser FP 21, natürlich ohne Foto.
Der erste sei nicht meßbar gewesen, er aber schon. Seltsam.

Ich bemängelte, daß kein Foto gemacht wurde, obwohl das technisch möglich sei und bezweifelte auch, daß von einer Gruppe der erste nicht, aber der zweite meßbar gewesen sein soll, obwohl er durch den ersten hätte verdeckt sein müssen.

Ergebnis: Freispruch

Was lernen wir daraus?

1. In Zukunft nicht mehr versetzt fahren in der Gruppe.
2. Die Riegel FP 21 Messungen ohne Foto werden vor Gericht u.U. nicht mehr als Beweis anerkannt.
3. Immer einen vorausfahren lassen. (Scherzle)

Ob es der Mandant "verdient" hätte, bei 61 km/h zu schnell verurteilt zu werden, ist wieder eine andere Diskussion, aber darum gehts ja hier nicht.

Konsequenzen aus Verfehlungen zu spüren zu bekommen ist schön und gut, aber nur, wenn diese auch auf einer rechtlichen Grundlage beruhen und nicht willkürlich sind, wie bei den Sicherstellungen.

VG aus München
Kugellocke
 
Tach,
ich kann Joe cool nur zustimmen, schade das die beschlagnahmung für rechtswidrig erklärt wurde!
Die begründung FÜR die rechtmässigkeit einer sicherstellung ist ja wohl ein schlechter scherz.
Zitat:"Die Sicherstellung von Fahrzeugen setze voraus, dass im Einzelfall die konkrete Gefahr eines in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang drohenden (weiteren) Verkehrsverstoßes drohe."
Damit wird unterstellt, das der gestellte raser ab sofort ganz brav nach den regeln weiterfährt und weiterhin keine gefahr darstellt...... So weltfremd können nur richter sein.
Wer auf einer solchen berüchtigten strecke derart massiv das tempo überschreitet, gehört der bock verschrottet und nicht nur für 1-2tage weggenommen - punkt!
Was würden denn die herrschaften, welche jetzt so vehement gegen meine und Joe cools meinung wettern und den untergang des rechtsstaates gekommen sehen sagen, hätte solch ein vollidiot unmittelbar nach der kontrolle einen anderen mopedfahrer über den haufen gefahren?
Sorry, wer so rücksichtslos auf öffentlichen strasse heizt und leib und leben unbeteiligter gefährdet gehört massivst bestraft.
Die regel in italien z.b. fahrzeuge zu enteignen wenn der fahrer besoffen fährt kann ich nur unterstützen. Schade das bei uns sowas undenkbar ist, hier werden lieber die von besoffenen unschuldig getöteten und zum invaliden gefahrenen menschen beklagt.
gruß
wolf
von deiner persönlichen meinung mal abgesehen (gibt ja meinungsfreiheit solange diese nicht gegen gesetzte verstößt) kennst du die strecke nicht wirklich. gut ausgebaute straße wo stellenweise auch mehr als 100 möglich währen. folge ist dass autofahrer die besacheid wissen bewußt mit grinsen im gesicht mit 20 runterzuckeln (selbst erlebt) bei überholverbot und grünen männchen im busch.

genauso am sudelfeld. stellenweise ausgebaut auf formel 1 niveau und nur 60 erlaubt.

das ist reine schikane, sonst nix.

verunglücken kann ich auch bei 60 weil ich dann nicht so aufpasse so langweilig ist das.

bin übrigens eher tourenfahrer und die cbf hat ja bekanntlich nicht die schräglagenfreiheit um an diesen strecken zu heizen.

tipp am rande:

du kannst ja eine petition beim bundestag einreichen um die geschwindigkeitsermittlung wie in österreich bis vor 5 jahren einzuführen, nach augenschein und tageslaune. und bei widerwort knast für 5 tage ohne anwalt und info an angehörige.
 
Wer aber mit 140 km/h und mehr über die Landstraße donnert, sollte wissen welches Risiko er eingeht. Manchmal spielt man eben nicht nur mit dem eigenen Leben.
Meine Meinung: Schade, dass das Urteil aufgehoben wurde.

Welches Risiko auch für andere besteht, möchte ich nicht runter spielen.
Das Du es aber schade findest das das Urteil aufgehoben wurde, kann ich nicht teilen.
Lege das Urteil mal auf alle Verkehrsteilnehmer um........
Ich wohne hier in einer Tempo 30 Zone, die Strasse sehr breit obwohl reichlich Seitenstraßen mit rechts vor links Regel das Tempo drosseln müsste könnte ich hier dann jedes zweite Auto aus dem Verkehr ziehen......
übrigens, die Moppeds die hier über den Hügel fahren, sind die langsamsten Verkehrsteilnehmer die ich hier beobachten kann:Froehlich2:
 
Tach,
ich kann Joe cool nur zustimmen, schade das die beschlagnahmung für rechtswidrig erklärt wurde!
Die begründung FÜR die rechtmässigkeit einer sicherstellung ist ja wohl ein schlechter scherz.
Zitat:"Die Sicherstellung von Fahrzeugen setze voraus, dass im Einzelfall die konkrete Gefahr eines in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang drohenden (weiteren) Verkehrsverstoßes drohe."
Damit wird unterstellt, das der gestellte raser ab sofort ganz brav nach den regeln weiterfährt und weiterhin keine gefahr darstellt...... So weltfremd können nur richter sein.
Wer auf einer solchen berüchtigten strecke derart massiv das tempo überschreitet, gehört der bock verschrottet und nicht nur für 1-2tage weggenommen - punkt!
Was würden denn die herrschaften, welche jetzt so vehement gegen meine und Joe cools meinung wettern und den untergang des rechtsstaates gekommen sehen sagen, hätte solch ein vollidiot unmittelbar nach der kontrolle einen anderen mopedfahrer über den haufen gefahren?
Sorry, wer so rücksichtslos auf öffentlichen strasse heizt und leib und leben unbeteiligter gefährdet gehört massivst bestraft.
Die regel in italien z.b. fahrzeuge zu enteignen wenn der fahrer besoffen fährt kann ich nur unterstützen. Schade das bei uns sowas undenkbar ist, hier werden lieber die von besoffenen unschuldig getöteten und zum invaliden gefahrenen menschen beklagt.
gruß
wolf

Es mag zwar ärgerlich sein, daß das Ergebnis möglicherweise dem "Bauchgefühl" nicht entspricht. Gleichwohl halte ich das Urteil für konsequent und schlüssig. Das Polizeirecht hat nunmehr präventiven Charakter und dient, anders als das Strafrecht der Gefahrenabwehr im Einzelfall. Die allgemeine Anweisung der Polizei hält insoweit einer Nachprüfung tatsächlich nicht statt sondern hat eindeutig repressiven Charakter.
Insoweit sieht das Gesetz aber nur das Ordnungswidrigkeitenrecht als Instrumentarium vor, wenn lediglich eine rein abstrakte Gefährdung vorliegt. Anders wäre es wenn ein Motorradfahrer z.B. beim Überholen sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhält und es dabei zu einer konkreten Gefährdung kommt.
Wenn man es anders will ist der Gesetzgeber gefragt. Richterschelte ist dabei nicht angebracht.

Es wünscht ein hoffentliches warmes und trockenes Wochenende

Drafi
 
Ihr habt sorgen?!

Wenn jemand viel zu schnell fährt (egal ob KFZ oder Mopped) bekommt er den Führerschein abgenommen. Das ist doch viel effektiver, als jemandem das Motorrad abzunehmen. Außerdem kostet diese Maßnahme weit weniger, als eine Sicherstellung.
So lange diese Maßnahme nur auf einen Teil der Verkehrteilsnehmer (Motorrad) angewendet wird, kann man das nicht Gut heißen!

Und zum Thema Prävention?!
Bei uns stehen die zum Blitzen immer nur da, wo es die meiste Kohle gibt. Vor Schulen und Kindergärten, sieht man kaum einmal Geschwindigkeitskontrollen. Das müssen die Schüler dann schon selber machen. Das ist ein Witz!

Dann kann man noch den Bibelspruch "Wer ohne Sünde, der werfe den ersten Stein" anwenden. Noch niemand von Euch zu schnell gefahren?

Grüße
Blaster
 
Außenwirkung

Also einen muss ich noch loswerden:

Am Kesselberg ging und geht es nicht nur um Bestrafen oder Vorbeugen, sondern vorallem auch um Politik. Mit wenig Aufwand kann sehr medienwirksam (Fernsehteams waren vor Ort) darstellen, wie hart und gerecht so böse Menschen, wie Raser auf 2 Rädern, abgestraft werden. Das freut sich der 4-rädrige Wähler.
Leute die Praxis ist die:wir werden diskrimiert. Das ist kein Verfolgungswahn, sondern Fakt.:boewu6:
Plakatives Beispiel: In Nürnberg, als ehemalige Hochburg der deutschen Motorradindustrie, gab es schon vor dem 2. Weltkrieg Motorradrennen im Bereich des Dutzendteiches/Norisrings. Vor einigen Jahren wurde dann eine supergeile Rennveranstaltung mit alten Rennmopeds (teils aus Nürnberg ud teils ab den 20ern gebaut:mx1:). Die durften nur im ersten Jahr den gleichen Kurs fahren, wie die DTM-Autos. Dann wurde der Kurs kastriert (nur vor der Tribüne) und das Ganze schlief mittlerweile ein.:boewu7:

Linke Hand zum Gruß

Agent Orange
 
Ihr habt sorgen?!

Wenn jemand viel zu schnell fährt (egal ob KFZ oder Mopped) bekommt er den Führerschein abgenommen. Das ist doch viel effektiver, als jemandem das Motorrad abzunehmen. Außerdem kostet diese Maßnahme weit weniger, als eine Sicherstellung.
So lange diese Maßnahme nur auf einen Teil der Verkehrteilsnehmer (Motorrad) angewendet wird, kann man das nicht Gut heißen!

Und zum Thema Prävention?!
Bei uns stehen die zum Blitzen immer nur da, wo es die meiste Kohle gibt. Vor Schulen und Kindergärten, sieht man kaum einmal Geschwindigkeitskontrollen. Das müssen die Schüler dann schon selber machen. Das ist ein Witz!

Hi Blaster,

ich bin grundsätzlich Deiner Meinung. Das StGB unterscheidet auch zwischen abstrakten und konkreten Gefährdungsdelikten. Dementsprechend gibt es die Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) als astraktes Gefährdungsdelikt, d.h. jeder der alkoholbedingt fahruntüchtig ist wird bestraft und die Entziehungder Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate ist zwingend vorgesehen. § 315c StGB (Straßenverkehrsgefährdung) ist hingegen ein konkretes Gefährdungsdelikt. Neben einer sog. "Totsünde" (alkoholbedingte Fahrüntüchtigkeit, grob verkehrswidriges überholen etc) muß es zu einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben Dritter oder Sachen von bedeutendem Wert kommen.
Dem Gesetzgeber ist es m.E. unbenommen auch eklatante Geschwindigkeitsverstöße strafrechtlich zu sanktionieren. So könnte ich mir z.B. einen Straftatbestand vorstellen der lautet.

§ 317 StGB

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr um das x-fache überschreitet wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.

Dieser § 317 StGB müßte dann noch in den Katalog des § 69 StGB, mit der zwingenden Folge der Entziehung der Fahrerlaubnis, aufgenommen werden.

Dies würde m.E. abschreckend wirken, zumal bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis, anders als bei einem Fahrverbot, persönliche Belange nicht zu berücksichtigen sind, da es sich gesetzesdogmatisch um eine Maßregelung der Besserung und Sicherung handelt, bei dem Schutzgut einzig und allein die Allgemeinheit ist die vor charakterlich ungeeigneten Kraftfahrern geschützt werden soll. Anders dagegen beim Fahrverbot, das eine Nebenstrafe darstellt, weshalb die Auswirkungen auf den Angeklagte zu berücksichtigen sind mit der Folge, daß häufig berufliche Härten von Berufskraftfahrern geltend gemacht werden, mit der Folge, daß von der Verhängung eines Fahrverbotes wegen unbilliger Härte abgesehen wird.
Ein ganz entscheidenter Vorteil der Entziehung der Fahrerlaubnis ist es aber, daß der Führerschein bei dringendem Tatverdacht durch die Polizei direkt vor Ort beschlagnahmt werden kann und bei Widerspruch die Fahrerlaubnis durch das Gericht vorläufig entzogen werden kann.Die Fleppe ist dann bis zur Hauptverhandlung weg.

Gruß Drafi
 
beim Fahrverbot, das eine Nebenstrafe darstellt, weshalb die Auswirkungen auf den Angeklagte zu berücksichtigen sind mit der Folge, daß häufig berufliche Härten von Berufskraftfahrern geltend gemacht werden, mit der Folge, daß von der Verhängung eines Fahrverbotes wegen unbilliger Härte abgesehen wird.

Stimmt,
aber eines Wissens nur ein mal.
Bei Wiederholungstäter wird eine persönliche bzw. berufliche Härte nicht mehr berücksichtig.

Die Gesetze sind einer Meinung nach ausreichend.
Haben eh zu viele davon.
Was wir meiner Meinung nach brauchen, ist eine Belebung der sozialen Kompetenz auf breiter Ebene (Auch im Straßenverkehr). Aber das ist wohl ein Wunschtraum.

Grüße
Blaster
 
Übers Ziel hinaus

§ 317 StGB

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr um das x-fache überschreitet wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.

Gruß Drafi

Hallo Drafi,
ein einziger Verstoß und solche Konsequenzen, obwohl nur eine abstrakte Gefährdung vorliegt: das geht übers Ziel hinaus und vorbei.

Wir haben Flensburg. Wer dort zuviel ansammelt, der ist seinen Lappen auch bald los. Das geht häufig schneller als man denkt. Ganz einfach: notorische Raser bessern sich selten.
Dann gibts noch die Erhöhung des Bußgelds und zusätzliches Fahrverbot (was derjenige sonst nicht gefangen hätte) bei Mehrfachtätern: Regel: 2 x im Jahr mehr als 25 zu schnell oder mehrere Verstöße in bis zu 3 Jahren (beharrlich). Wird in Bayern recht schnell angenommen.

Die Gerichte sind übrigens nicht so leicht zu bewegen, ein Fahrverbot bei daraus resultierende beruflichen Problemen gegen eine höhere Buße "einzutauschen". Bei Arbeitnehmern ist vorrangig Urlaub zu nehmen, Selbstständige sollen sich einen Chauffeur zulegen. Das trifft!

IMHO, der BayVGH und ich meinen, dass diese Instrumente reichen.

Linke Hand zum Gruß

Agent Orange
 
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