Garantie Erloschen

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Gast
Hallo Freunde,
Neulich habe ich mit ein paar Freunde dr?ber geredet und mir w?rde Eure meinung interessieren.
Sollte ich in der Garantie-Zeit meiner wartunga arbeiten bei Einer fremdfirma ( Kein HH ) erledigen,verliere ich meiner GARANTIE???? oder gilt sie weiterhin bei Honda.
Da ja neutrale werkst?tten sehr oft um einiges g?nstiger sind.
Hat jemand von Euch schon erfahrungen in dieser sache?
 
M?chte ja nicht meckern oder kritisieren,aber Du hast doch auch Papiere zum durchlesen bei Deiner Dicken dazubekommen;einfach mal reinschauen :frech4:

Ist doch logisch,das die Werksgarantie erlischt !!!!

LG
Rheinfire
 
Moin zusammen,:Banner::Banner:

es stimmt schon, dass der, der lesen kann eindeutig im Vorteil ist und ich habe die Betriebsanleitung wenigstens zum Teil gelesen!
Ich denke daher, dass Rheinfire irrt mit seiner Feststellung ?ber den Verlust der Werksgarantie!

Voraussetzung f?r die Garantie ist, dass das Fahrzeug nach den Spezifikationen und Anweisungen des Herstellers gewartet wird.
Der Hersteller wird Garantiearbeiten nicht allein aus dem Grund ablehnen, dass Wartungarbeiten nicht von einem Honda Vertragspartner, sondern von einem Fremdunternehmen durchgef?hrt worden sind.
So steht es sinngem??in den Unterlagen von Honda.

So, nun kann jeder selbst entscheiden, wo er Wartungsarbeiten durchf?hren l?sst.

Mit den besten W?nschen auf ein
Frohes Pfingstfest

Rainer:Mopedfahrer2:
 
Hallo,

das Kundendienstheft (HME-N/02.07/30K/11) bietet auf den Seiten 6 bis 11 die M?glichkeit, Garantiebedingungen zu lesen.

U.a. steht dort, Honda ist berechtigt, ...zu verweigern, wenn und soweit, ... siehe Seite 10, Punkt b).

Ich denke, dass jede Schrauberei von Fremdwerkst?tten im Streitfall dazu f?hrt, dass Honda die Garantie verweigert unter Berufung auf vorgenannten Ausschlu?.

Dann bleibt der Weg zum Kadi, Honda hat daf?r eine Rechtsabteilung...
 
Die Fremdwerkstatt wir sicher best?tigen, dass sie die Wartung entsprechend den Honda-Vorgaben durchgef?hrt hat und Honda kann nicht das Gegenteil beweisen. Am PKW-Sektor l?uft es auch so.


lg, Johann
 
Sollte ich in der Garantie-Zeit meiner wartunga arbeiten bei Einer fremdfirma ( Kein HH ) erledigen,verliere ich meiner GARANTIE???? oder gilt sie weiterhin bei Honda.

Es gab vor kurzem soweit ich wei?ein h?chstrichterliches Urteil, das sich genau mit dieser Frage befasst.

Hier hat ein Dosenfahrer sein Auto in einer freien Werkstatt zur Inspektion gehabt, und wollte darauf die Garantie des Fahrzeugherstellers in Anspruch nehmen. Soweit ich mich erinnern kann, stand die gewollte Garantieleistung in keinem technischen Zusammenhang mit den Arbeiten der freien Werkstatt.

Die Klage wurde abgewiesen. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und er kann dort verlangen, da?Reperatur/Inspektion nur in einer Vertragswerkstatt durchgef?hrt werden. Ist dies nicht der Fall (auch wenn kein urs?chlicher Zusammenhang besteht) kann die freiwillige Garantieleistung verweigert werden.

Gru?
Flo
 
Hallo,

das Kundendienstheft (HME-N/02.07/30K/11) bietet auf den Seiten 6 bis 11 die M?glichkeit, Garantiebedingungen zu lesen.

U.a. steht dort, Honda ist berechtigt, ...zu verweigern, wenn und soweit, ... siehe Seite 10, Punkt b).

Ich denke, dass jede Schrauberei von Fremdwerkst?tten im Streitfall dazu f?hrt, dass Honda die Garantie verweigert unter Berufung auf vorgenannten Ausschlu?.

Dann bleibt der Weg zum Kadi, Honda hat daf?r eine Rechtsabteilung...

:good_posting:
Genau so ist das!
Am falschen Ende gespart w?rde ich sagen.
Im ?brigen ist Garantie keine freiwillige Leistung, sondern vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ein Hersteller muss Garantie auf seine Produkte gew?hren.
Das ist ziemlich genau geregelt.

Und eines ist klar. Wer seine Wartung nicht beim HH durchf?hren l?sst, bekommt mit Sicherheit keinen Kulanzantrag durch.

Im ?brigen finde ich diese "Geiz ist Geil" Menthalit?t gelinde gesagt zum Kotzen. Sich beim Fachh?ndler beraten lassen um dann beim Kistenschubser zu kaufen. Ätzend ist das.
Der HH l?sst sein Personal st?ndig Weiterbilden, hat eine gewisse Infrastruktur aufgebaut und kann in den meisten F?llen mit Fachwissen gl?nzen. Mal von der Ersatzteil Vorhaltung ganz zu schweigen.

Eine freie Werkstatt hat sicher Ihre Berechtigung, aber ganz sicher nicht f?r Fahrzeuge die noch in der Garantie sind.

Gr??e
Blaster
 
Im ?brigen ist Garantie keine freiwillige Leistung, sondern vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ein Hersteller muss Garantie auf seine Produkte gew?hren.

Gr??e
Blaster



Stimmt die Sache mit der Garantie ist im § 443 BGB geregelt..... und nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben.... und nat?rlich eine rein freiwillige Leistung!!

Zitat:
§ 443
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie (1) Übernimmt der Verk?ufer oder ein Dritter eine Garantie f?r die Beschaffenheit der Sache oder daf?r, dass die Sache f?r eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit beh?lt (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem K?ufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Anspr?che die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerkl?rung und der einschl?gigen Werbung angegebenen Bedingungen gegen?ber demjenigen zu, der die Garantie einger?umt hat.
(2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie ?bernommen worden ist, wird vermutet, dass ein w?hrend ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begr?ndet.

Zitat Ende






Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung eines Hersteller und ein sogenanntes einseitiges Rechtsgesch?ft.



Garantie sollte und darf nicht mit der GEWÄHRLEISTUNG verwechselt werden.



Gew?hrleistung ist ein Nebenprodukt des Kaufvertrages zwischen H?ndler und Kunde (mangelfreie Leistung). Gew?hrleistung MUSS bei einem Verbrauchsg?terkauf zwischen H?ndler und Privatperson f?r die Dauer von 24 Monaten gew?hrt werden.


Garantie KANN von einem Hersteller nach frei zu w?hlenden Garantiebestimmungen gew?hrt werden, muss aber nicht.




Die Honda Garantiebestimmungen sind keinesfalls eindeutig was einen Ausschluss der Garantie bei Durchf?hrung von Inspektionen durch eine freie Werkstatt angeht.

In den Garantiebedingungen wird gefordert, dass die Inspektionen

1. p?nktlich und vollst?ndig durchgef?hrt werden.
2. der Wartungsumfang nach Herstellervorgabe eingehalten oder ?bertroffen wird.
3. ausschlie?lich Originalteile oder von HONDA freigegebene Ersatzteile verwendet werden.

Eine Wartung beim Vertragsh?ndler wird in den Garantiebedingungen nicht gefordert.

Es l?sst sich aus den Garantiebedingungen nur entnehmen, dass die Arbeiten (inkl. Produktoptimierungen) fachgerecht durchgef?hrt werden m?ssen. Dies kann auch eine freie MEISTER Werkstatt sein, die ?ber die entsprechenden technischen Informationen verf?gt.

H?tte HONDA in den Garantiebedingungen geschrieben, dass Inspektionen ausschlie?lich beim autorisierten HONDA Vertragsh?ndler vorgenommen werden m?ssen, dann w?rde die Garantie erl?schen.

Haben sie aber nicht.....
 
Es gab vor kurzem soweit ich wei?ein h?chstrichterliches Urteil, das sich genau mit dieser Frage befasst.

Hier hat ein Dosenfahrer sein Auto in einer freien Werkstatt zur Inspektion gehabt, und wollte darauf die Garantie des Fahrzeugherstellers in Anspruch nehmen. Soweit ich mich erinnern kann, stand die gewollte Garantieleistung in keinem technischen Zusammenhang mit den Arbeiten der freien Werkstatt.

Die Klage wurde abgewiesen. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und er kann dort verlangen, da?Reperatur/Inspektion nur in einer Vertragswerkstatt durchgef?hrt werden. Ist dies nicht der Fall (auch wenn kein urs?chlicher Zusammenhang besteht) kann die freiwillige Garantieleistung verweigert werden.

Gru?
Flo

Richtig! So isses!
 
Ist alles richtig - nur Honda verlangt dies nicht in den Garantiebedingungen

Da sollte man sich aber auch den letzten Satz zu Punkt 6 der Garantiebedingungen auf Seite 11 mal auf der Zunge zergehen lassen. Da hei?t es:

Es sei denn, dass der Endabnehmer unter Beweis stellt, dass der zur Ablehnung des Garantieanspruches berechtigende Tatbestand die Entwicklung oder Auswirkung des dem Garantieanspruch zugrunde liegenden Fehlers nicht beg?nstigt hat.

Das hat zur Folge, dass man selbst beweisen muss, dass die Fremdwerkstatt auch nach den Vorschriften des Herstellers (HONDA) Wartungs- und Reparaturarbeiten durchf?hrt. Beweispflicht also beim Nutzer.

Die Frage sei dann erlaubt, woher die freie Werkstatt die Wartungsvorgaben von Honda kennt? Geben die diese an Fremdwerkst?tten heraus? Das glaube ich nicht!

Durch die Beweisplicht des Nutzers kann dies eine sehr teure Angelegenheit mit offenem Ausgang werden. Ich probiere das jedenfalls nicht aus.
 
Es ist ja toll, dass du die Garantiebedingungen zitierst..... aber machens wir mal vollst?ndig....

Punkt 6... Honda ist berechtigt die Erf?llung von Garantieanspr?chen zu verweigern wenn und soweit....

.... Inspektionen nicht oder zu sp?t....
.... nicht entsprechende Wartungs- und Reparaturarbeiten....
.... Motorsport....
.... usw. usw.

.... es sei denn dass der Endabnehmer unter Beweis stellt, dass der zur Ablehnung des Garantieanspruches berechtigende Tatbestand die Entwicklung oder Auswirkung des dem Garantieanspruches zugrundeliegenden Fehlers nicht beg?nstigt hat....


Will ?bersetzt hei?en.... wenn z.B. in deinem Motorgeh?use ein Gusslunker ist und du die 6000er Inspektion erst bei 8000 km machen l?sst, dein Motorgeh?use aber bei 10000 km platzt - hast du trotzdem einen Garantieanspruch.... Denn du hast zwar die Inspektion unstrittig zu sp?t machen lassen - aber im Rahmen der zeitgerechten Inspektion w?re der Gu?lunker nicht entdeckt worden somit hat die zu sp?te Inspektion keinerlei Einfluss auf die Garantieanspr?che....


Freie Werkst?tten bekommen Original Teile, Original Werkstatt Handb?cher und auch sonst alle Original Informationen die n?tig sind um fachgerecht zu arbeiten..... ich kenne sogar Mitarbeiter von freien Werkst?tten die bei Original-Schulungen waren....

Du musst auch gar nicht ausprobieren, ob Honda nach einer "Fremdarbeit" weiterhin Garantie ?bernimmt. Wenn du mit deinem HH zufrieden bist, dann gratuliere ich sehr herzlich und m?chte daran auch gar nichts ?ndern.
 
@ ManfredK

Sorry, dass ich dir auf den Schlips getreten bin und ja, ich bin mit meinem HH zufrieden :Banner:
 
Servus Manfred,

hast Du schoen ausgefuehrt das mit der Abgrenzung von der Garantie zur gesetzl. Gewaehrleistung. Wird im Alltag gerne mal verwechselt, bzw. der Verbraucher bewusst fehl geleitet, wenn als vermeintlich preisbildender Faktor von der tollen "incl. 24 Monate Garantie" gesprochen wird, waehrend ganz simple nur die Gewaehrleistung gemeint ist, wozu ohnehin jede
"nat?rliche oder juristische Person oder eine rechtsf?hige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgesch?fts in Aus?bung ihrer gewerblichen oder selbst?ndigen beruflichen T?tigkeit handelt" (Unternehmer) gegenueber "jeder nat?rlichen Person, die ein Rechtsgesch?ft zu einem Zwecke abschlie?t, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbst?ndigen beruflichen T?tigkeit zugerechnet werden kann" (Verbraucher) per Gesetz verpflichtet ist.

Viele Gruesse von einem anderen Togatraeger.

Bandaluse :Banner:
 
Egal, haette ich nicht besser sagen koennen und das mit dem Blaumann ist mir sehr sympathisch, bin selbst viel zu lange mit Schlips rum gelaufen und fuehle mich auch ohne sehr wohl...:happy:

Gruss

Bandaluse
 
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