Im ?brigen ist Garantie keine freiwillige Leistung, sondern vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ein Hersteller muss Garantie auf seine Produkte gew?hren.
Gr??e
Blaster
Stimmt die Sache mit der Garantie ist im § 443 BGB geregelt..... und nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben.... und nat?rlich eine rein freiwillige Leistung!!
Zitat:
§ 443
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie (1) Übernimmt der Verk?ufer oder ein Dritter eine Garantie f?r die Beschaffenheit der Sache oder daf?r, dass die Sache f?r eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit beh?lt (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem K?ufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Anspr?che die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerkl?rung und der einschl?gigen Werbung angegebenen Bedingungen gegen?ber demjenigen zu, der die Garantie einger?umt hat.
(2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie ?bernommen worden ist, wird vermutet, dass ein w?hrend ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begr?ndet.
Zitat Ende
Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung eines Hersteller und ein sogenanntes einseitiges Rechtsgesch?ft.
Garantie sollte und darf nicht mit der GEWÄHRLEISTUNG verwechselt werden.
Gew?hrleistung ist ein Nebenprodukt des Kaufvertrages zwischen H?ndler und Kunde (mangelfreie Leistung). Gew?hrleistung MUSS bei einem Verbrauchsg?terkauf zwischen H?ndler und Privatperson f?r die Dauer von 24 Monaten gew?hrt werden.
Garantie KANN von einem Hersteller nach frei zu w?hlenden Garantiebestimmungen gew?hrt werden, muss aber nicht.
Die Honda Garantiebestimmungen sind keinesfalls eindeutig was einen Ausschluss der Garantie bei Durchf?hrung von Inspektionen durch eine freie Werkstatt angeht.
In den Garantiebedingungen wird gefordert, dass die Inspektionen
1. p?nktlich und vollst?ndig durchgef?hrt werden.
2. der Wartungsumfang nach Herstellervorgabe eingehalten oder ?bertroffen wird.
3. ausschlie?lich Originalteile oder von HONDA freigegebene Ersatzteile verwendet werden.
Eine Wartung beim Vertragsh?ndler wird in den Garantiebedingungen nicht gefordert.
Es l?sst sich aus den Garantiebedingungen nur entnehmen, dass die Arbeiten (inkl. Produktoptimierungen) fachgerecht durchgef?hrt werden m?ssen. Dies kann auch eine freie MEISTER Werkstatt sein, die ?ber die entsprechenden technischen Informationen verf?gt.
H?tte HONDA in den Garantiebedingungen geschrieben, dass Inspektionen ausschlie?lich beim autorisierten HONDA Vertragsh?ndler vorgenommen werden m?ssen, dann w?rde die Garantie erl?schen.
Haben sie aber nicht.....