Führerscheinklasse?

  • Ersteller Ersteller devil
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Kommt drauf an. Wann hat diese Person denn die Fahrerlaubnis für "A beschränkt" erworben? Ab diesem Datum zählen zwei Jahre.

Wenn jemand mit 24 Jahren "A beschränkt" erwirbt und dann (ein Jahr später ... also noch innerhalb der Zeitspanne der zwei Jahre des Stufenführerschein) zum 25. Lebensjahr sofort auf das ungedrosselte Kraftrad steigt so ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Ja, sofern die Ausbildung und Prüfung auf 'kleinem' Mopped gemacht wurde. Was ich nicht weiß, ist, ob man mit 24 den A auf nem 'großen' Bock machen kann, um dann mit 25 frei zu fahren.

Mit 25 Jahren passiert gar nix mit dem "A beschränkt". Mit 25 Jahren besteht lediglich die Möglichkeit die Fahrerlaubnis gleich direkt und ohne Drosselung und Stufenführerschein zu erwerben.

Mit 23 A beschränkt gemacht heißt mit 25 unbeschränkt fahren dürfen.

'Nach diesen zwei Jahren ist der Inhaber der Klasse A automatisch berechtigt, Motorräder ohne Leistungsbeschränkung zu lenken. Nur der Inhaber eines alten 1a-Führerscheines muss zur Erweiterung der Motorradberechtigung umschreiben lassen.'
 
Hallo
Für mich ist der ganze Mist schauderhaft, bei mir gab`s 125 ab 16 und ab 18 ging`s volle Kanne los. Ohne Umschreiben und so. War ganz einfach - da haben wohl viele Bürokraten ihre Existenzberechtigung nachweisen wollen !:boewu7:

Gruß dieter
 
Ja, sofern die Ausbildung und Prüfung auf 'kleinem' Mopped gemacht wurde. Was ich nicht weiß, ist, ob man mit 24 den A auf nem 'großen' Bock machen kann, um dann mit 25 frei zu fahren.
Nein. Die Möglichkeit des Direkteinstieg---also die Ausbildung auf einem "großen" Bock---ist erst mit 25 Jahren möglich.

In deinem Beispel muss der 24-jährige den "A beschränkt" machen und zwei Jahre warten bevor "grosse" Mopeds gefahren werden dürfen.

Allerdings kann dieser Fahrer mit erreichen des 25 Lebensjahr eine zusätzliche Fahrausbildung und -prüfung bei der Fahrschule ablegen.
Bei bestehen erhält er dann--obwohl er noch mitten im Stufenführerschein Zeitraum ist---sofort den vollen "A" (ohne Beschränkung). (Naja ... quasi macht der dann eine zusätzliche Ausbildung auf "A unbeschränkt" inkl. Fahrstunden, Prüfungsfahrt, Prüfungsgebühr, etc.) Könnte mir vorstellen, dass von dieser Option nicht sooo oft gebrauch gemacht wird. Denn die zwei Jahre sind schnell um und das dann ohne weitere Fahrschulkosten.

Mit 23 "A beschränkt" gemacht heißt mit 25 unbeschränkt fahren dürfen.
Stimmt. Aber das hat ja nichts mit 25 jahre zu tun. Sondern einfach damit dass "A beschränkt" verlangt dass man die ersten zwei Jahre (also von 23 bis 25) nur gedrosselte Krafträder fahren darf. Und vorsicht: Ausschlaggebend ist nicht das Geburtsdatum sondern das Datum das im Führerschein steht ;)

'Nach diesen zwei Jahren ist der Inhaber der Klasse A automatisch berechtigt, Motorräder ohne Leistungsbeschränkung zu lenken. Nur der Inhaber eines alten 1a-Führerscheines muss zur Erweiterung der Motorradberechtigung umschreiben lassen.'
Stimmt. Wer noch einen Rosa Lappen mit "1a" hat muss erst umschreiben lassen bevor "grosse Mopeds" bewegt werden dürfen.
 
Bürokratie auf europäischer Ebene

Irgendwie erinnert mich das Ganze an das hier :16 - wirr:

Außerdem:
Wer A fährt muss auch B fahren (erweiteres Sprichwort) :11 - lol:

@devil: Viel Glück bei der Auflösung, hast ja jetzt Urlaub :05 - Hallo:
 
Auflösung

Und nun die Auflösung des Beamtenspiels!

Ein Anruf in der Führerscheinstelle brachte nach 10 Minuten Warteschleife, 3x Sachverhalt erklären die Gewissheit: das Amt hatte Gülle produziert! Sätze wie: Ihre Frau ist doch schon älter als 25 Jahre?...wer hat denn den Bescheid geschrieben?...natürlich muss das A unbegrenzt sein...scheint ja jetzt alles ins Lot zu kommen. Ich lass mich dann mal überraschen, was im nächsten Brief steht, vielleicht gibts ja noch ne Fortsetzung!? :wirr2:
Dank für Eure Anteilnahme und Ideen! Ich liebe dieses Forum...:001:
 
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