Hallo,
Ein Gedankenspiel:
jemand hat einen TK-Schaden bei einem fast neuen Motorrad, welcher laut Gutachter brutto ca 70% (netto ca. 59%) des Neuwertes als Reparaturkosten hat. Der Gutachter erwähnt in einem Nebensatz, dass er empfehle, als Totalschaden abzurechnen.
Die Differenz zwischen Wiederbeschaffung und Restwert ist laut Gutachten ca. 55% des Neuwertes.
Ich vermute, dass die Versicherung die letztgenannten 55% zahlen möchte, was m.E. vertraglich auch so geregelt ist.
Aber der Besitzer hat momentan nicht die Möglichkeit, das Motorrad zum Restwert zu verkaufen und dann ein neues zu kaufen. Zumal ein paar 'Individualitäten' zeitaufwändig angebracht wurden. (vielleicht will er auch einfach nicht....)
Ein großer Teil des hohen Schadens kommt zu stande, weil ein Krümmerrohr aufgesetzt hat und nun ein Kratzer erkennbar ist. (Wiederherstellung des Zustandes = neuer Krümmer) und weil der Rahmen einen Kratzer hat (wie oben: Wiederherstellung = neu)
Wenn er nun akzeptiert, dass die Versicherung den entstandenen Schaden mit ca. 55% des Neuwertes begleicht, und die Reparatur nicht zu 100% durchführen lässt, weil er die Kratzer akzeptiert, dann ist das Motorrad evtl. trotzdem als Totalschaden geloggt.
Wer entscheidet, ob es ein 'Totalschaden' ist? (es ist ein TK-Schaden)
Wenn er das Motorrad trotzdem repariert oder reparieren lässt und dann in 1 Jahr einen unverschuldeten Unfalö hat, heißt das dann, dass die dann zuständige Versicherung den Wert des Motorrades auf 0€ festsetzt, weil es heute ein Totalschaden ist?
Der Totalschaden ist hier m.E. ein Begriff um darzulegen, dass eine Reparatur nicht lohnt. Aber wenn das Motorrad trotzdem wiederhergestellt wird, dann ist doch wieder ein Wert da, oder?
Oerst
Ein Gedankenspiel:
jemand hat einen TK-Schaden bei einem fast neuen Motorrad, welcher laut Gutachter brutto ca 70% (netto ca. 59%) des Neuwertes als Reparaturkosten hat. Der Gutachter erwähnt in einem Nebensatz, dass er empfehle, als Totalschaden abzurechnen.
Die Differenz zwischen Wiederbeschaffung und Restwert ist laut Gutachten ca. 55% des Neuwertes.
Ich vermute, dass die Versicherung die letztgenannten 55% zahlen möchte, was m.E. vertraglich auch so geregelt ist.
Aber der Besitzer hat momentan nicht die Möglichkeit, das Motorrad zum Restwert zu verkaufen und dann ein neues zu kaufen. Zumal ein paar 'Individualitäten' zeitaufwändig angebracht wurden. (vielleicht will er auch einfach nicht....)
Ein großer Teil des hohen Schadens kommt zu stande, weil ein Krümmerrohr aufgesetzt hat und nun ein Kratzer erkennbar ist. (Wiederherstellung des Zustandes = neuer Krümmer) und weil der Rahmen einen Kratzer hat (wie oben: Wiederherstellung = neu)
Wenn er nun akzeptiert, dass die Versicherung den entstandenen Schaden mit ca. 55% des Neuwertes begleicht, und die Reparatur nicht zu 100% durchführen lässt, weil er die Kratzer akzeptiert, dann ist das Motorrad evtl. trotzdem als Totalschaden geloggt.
Wer entscheidet, ob es ein 'Totalschaden' ist? (es ist ein TK-Schaden)
Wenn er das Motorrad trotzdem repariert oder reparieren lässt und dann in 1 Jahr einen unverschuldeten Unfalö hat, heißt das dann, dass die dann zuständige Versicherung den Wert des Motorrades auf 0€ festsetzt, weil es heute ein Totalschaden ist?
Der Totalschaden ist hier m.E. ein Begriff um darzulegen, dass eine Reparatur nicht lohnt. Aber wenn das Motorrad trotzdem wiederhergestellt wird, dann ist doch wieder ein Wert da, oder?
Oerst

