der Begriff 'Totalschaden' und seine Bedeutung

Oerst

Stammtisch Mod
Teammitglied
Hallo,

Ein Gedankenspiel:

jemand hat einen TK-Schaden bei einem fast neuen Motorrad, welcher laut Gutachter brutto ca 70% (netto ca. 59%) des Neuwertes als Reparaturkosten hat. Der Gutachter erwähnt in einem Nebensatz, dass er empfehle, als Totalschaden abzurechnen.
Die Differenz zwischen Wiederbeschaffung und Restwert ist laut Gutachten ca. 55% des Neuwertes.

Ich vermute, dass die Versicherung die letztgenannten 55% zahlen möchte, was m.E. vertraglich auch so geregelt ist.

Aber der Besitzer hat momentan nicht die Möglichkeit, das Motorrad zum Restwert zu verkaufen und dann ein neues zu kaufen. Zumal ein paar 'Individualitäten' zeitaufwändig angebracht wurden. (vielleicht will er auch einfach nicht....)

Ein großer Teil des hohen Schadens kommt zu stande, weil ein Krümmerrohr aufgesetzt hat und nun ein Kratzer erkennbar ist. (Wiederherstellung des Zustandes = neuer Krümmer) und weil der Rahmen einen Kratzer hat (wie oben: Wiederherstellung = neu)

Wenn er nun akzeptiert, dass die Versicherung den entstandenen Schaden mit ca. 55% des Neuwertes begleicht, und die Reparatur nicht zu 100% durchführen lässt, weil er die Kratzer akzeptiert, dann ist das Motorrad evtl. trotzdem als Totalschaden geloggt.

Wer entscheidet, ob es ein 'Totalschaden' ist? (es ist ein TK-Schaden)
Wenn er das Motorrad trotzdem repariert oder reparieren lässt und dann in 1 Jahr einen unverschuldeten Unfalö hat, heißt das dann, dass die dann zuständige Versicherung den Wert des Motorrades auf 0€ festsetzt, weil es heute ein Totalschaden ist?
Der Totalschaden ist hier m.E. ein Begriff um darzulegen, dass eine Reparatur nicht lohnt. Aber wenn das Motorrad trotzdem wiederhergestellt wird, dann ist doch wieder ein Wert da, oder?

Oerst
 
Hallo Horst,

die juristische Fraktion kann dir da vielleicht genauer Auskunft geben.
Soviel ich weiß, unterscheidet man generell den wirtschaftlichen und den technischen Totalschaden.

Beim wirtschaftlichen Totalschaden übersteigt die Schadenshöhe den Restwert. Bei Veräusserung (und davon geht die Versicherung zunächst aus)erhält der Geschädigte die Schadenshöhe erstattet.

Würdest du aber den Schaden - was weiß ich aus welchem Grund - wieder reparieren lassen, bekommst du die Reparaturkosten bis zu 130% der Schadenshöhe erstattet. (mein ich wenigstens mal gehört zu haben.)
Schätze mal, dass du die Reparatur dann auch über Rechnung nachweisen musst.

Bei einem technischen Totalschaden sieht das etwas anders aus. Hier tendiert der Restwert gegen 0.

Solltes du bein nem wirtschaftlichen Totalschaden nicht alles ordnungsgemäß machen lassen, (kleine Beule im Tank, irgendwo Kratzer die dich nicht weiter stören und technisch unerheblich sind) ist dass letztlich deine Entscheidung.

Wenn du mit dem "halb" reparierten Mopped weiter fährst, und fährst dann über nen Stubentiger und stürzt, werden evtl. die alten Schäden vom Sachverständigen erkannt und nicht nochmal ersetzt.

Weiterfahren kannst du mit dem eingangs geschädigten Mopped auf jeden Fall, wenn keine technischen Mängel existieren bzw. diese behoben wurden.

Hab mal für 2000 DM von nem Arbeitkollegen eine fast neue CB 500 für meine Schägerin gekauft. Mein Kollege hatte seine CB auf dem Parkplatz vorm Haus abgestellt. Sein Nachbar hat hat die CB beim rückwärtseinparken übersehen und tuschiert. Die CB ist umgekippt und der Lenkanschlag abgebrochen - Totalschaden.

Mit dem Mopped ist meine Schwägerin bestimmt noch 6-8 Jahre gefahren, bis mein Schwager sie dann irgendwann zerlegt hat.

Gruß Ralf

PS: Wie die MWST hin und her gerechnet wird, ... keine Ahnung. Ich glaube das ist auch davon abhängig, ob du umsatzsteuerabzugsberechtigt bist.
 
Hallo Ralf,

danke erst mal.

Die 130%-Regelung gibt es nur bei der HP. TK und VK kennen das nicht.

Wenn die Unterscheidung so ist, wie Du schreibst, wo wird das dokumentiert?

Der Besitzer möchte halt gern die Summe der Versicherung in eine Reparatur investieren, bekommt dafür aber nicht alles repariert. z.B. der Kratzer am Rahmen. Dort möchte er den nicht erneuern lassen, sondern den Kratzer überlackieren und gut ist.
Oder beim Krümmer. Dort gibt es im Fachhandel Teile (z.B. Akrapovic), bei denen der Krümmer incl ESD günstiger ist, als das original.

Wenn nun aber in 1 Jahr einer dem Kerl quer kommt und die Versicherung sagt, dass das Motorrad einmal ein wirtsch. Totalschaden war, wieviel wird die Versicherung dann denn noch zahlen?

Ich versuche mal eine andere Lage:

Mopped ist wirtschaftlicher Totalschaden hat aber ja noch einen Restwert. Sagen wir 1000. Das Mopped ist, bis auf Blinker und Handbremshebel aber verkehrstüchtig. Also machen die lieben Leute den Blinker und den Hebel für 50 Euro mit Teilen von **** wieder ganz.

Jetzt fährt dem eine Dose das Mopped um (wie bei Dir).

Bezahlt die Versicherung dann die 1000 Restwert oder den Blinker und den Bremshebel und Totalschaden = 0?

Ist das alles kompliziert.....

Oerst

P.S.: der Typ hat schon entschieden, wie er es macht, aber man will es ja mal wissen...
 
Was meist du mit. "Wo wird das dokumentiert?"

Ich geh jetzt mal davon aus, dass du die Schadensregulierung meinst.
Muss dass denn für die Nachwelt dokumentiert werden.

Beispiel:
vor dem Unfall: Wert Mopped (laut Sachverständiger) 3.000 €
nach dem Unfall: Restwert Mopped 1.000 € = Schadenshöhe (wirtschaftlich) 2.000 €

Höhe der evtl. Reparaturkosten 2.500 €

Wenn du dich jetzt entscheidest, dein Mopped reparieren zu lassen, musst du das mit der Versicherung abklären.
Dabei - so schätze ich mal, kannst du dann auch sagen, dass du z.B. Teile aus dem Zubehör einbaust, weil die preiswerter sind.

ob die VS dann 2.000 oder 2.500 € erstattet, ?????

Kurz nach der erfolgten Teilreparatur kommt dann die Dose ins Spiel. Jetzt sieht das bei nem erneuten Schaden so aus:

vor dem Unfall: Wert Mopped (laut Sachverständiger) 1.050€ (Reduziert wegen noch vorhandener Altschäden wenn die dann erkannt werden)
nach dem Unfall: Restwert Mopped 500 € = Schadenshöhe (wirtschaftlich) halt nur noch 550 €

Bei nem 2. Unfall bekommst du dann halt die reduzierte Schadenshöhe ersetzt.
 
Gutachten nach der Rep

Hallo ,

am einfachsten ist es, wenn du den Wert nach der Reparatur schätzen lässt.

Dann kann dir keiner was am Zeug flicken, musst aber ein paar Euros springen lassen.

Im extremfall kann dir bei einem erneuten Unfall der Vorwurf einer Manipulation gemacht werden.

Gruß

Karl
 
Nabend Horst,

ist das jetzt bloß interessehalber eine Diskussion oder ist Deine dicke Dicke kapputt:08 - boahey::08 - boahey::10 - heul:

Nicht, dass wir uns umsonst um Dich sorgen machen müssen.

Ha-Jü
 
Zurück
Oben Unten