Konkret möchte ich gern folgendes wissen:
- Ist das jetzt erst eine Empfehlung oder bereits geltendes Gesetz? Gibts Übergangsfristen?
- Sind nur französische Fahrer betroffen, oder auch Touristen?
- Reichen bei den Klamotten Reflektorstreifen, wie sie z.B. viele schwarze Rukka-Teile haben?
- Gibt es auch Vorschriften dafür, dass man immer Handschuhe und Stiefel tragen muss?
- Wohin muss ein Helm reflektieren: nach hinten, seitlich oder auch nach vorn? Vielleicht auch noch nach oben?

- Wie sehen denn die Strafen aus: Nur Verwarnung, oder Bußgeld? Oder automatische Teil-/Mitschuld bei einem Unfall?
- Wird man bei Zuwiderhandlung nur belangt, wenn man gestoppt wird, oder gibts Strafverfolgung z.B. per Foto?
- Hat Frankreich in diesem Fall ein Abkommen zum Bußgeldeintreiben mit Deutschland?
Fragen über Fragen ... Vielen Dank an alle, die ihr genaueres Wissen hier weitergeben!
Mike (OF)
Diesen Fragenkatalog sollte vielleicht ein Mitglied in einem Automobilclub weiterleiten.....
Nachdem was ich herausgefunden habe:
1) Gesetz ab 2013 - also für 2012 noch ohne Bedeutung
2) alle Motorradfahrer in F, also auch Touristen
3) Reflektierende Flächen am Oberkörper - Mindestgröße 150 cm², das können auch Teile der Oberbekleidung sein die heute schon in Verwendung sind. Es müssen allerdings die Anforderungen an erhöhte Sichtbarkeit bei Tageslicht erfüllt werden. Neongelb usw. Geprüfte Warnwesten, geprüfte Gurte, geprüfte Armbinden sind denkbare Alternativen
4) Nein - aber sollte aus eigenem Interesse gar keine Frage sein. Es ist auch keine Motorradkleidung vorgeschrieben, sondern nur die Anforderung an die Sichtbarkeit
5) Seitlich und hinten - Aufkleber liegen oft den Helmen bei z.B. SHOEI Markenaufkleber die retroreflektierend sind
6) Bußgeld 68 €
7) Beides ist denkbar - wird in der Praxis aber eher die Verkehrskontrolle sein, die in F alltäglich ist
8) Ja wie mit allen Ländern Europas da es ein gesamt Europäisches Abkommen ist