Artur
Member
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Und jetzt halte ich endlich die Klappe. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
So, dann ist hier auch Schluß von mir ...

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Und jetzt halte ich endlich die Klappe. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

@Forster hat Recht nach BGB § 241a Abschnitt (2)(1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
...haben beide Recht...
)
haben beide Recht, reden nur aneinander vorbei.



... Stunde Aufwand ...Fahrt ... Abholstation ... Fahrtkosten...


Erst kürzlich in den Medien:
Amazon Kunden bekommen Pakete ohne dass Sie diese bestellt hatten.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Aerger-mit-Amazon-Kunden-erhalten-nicht-bestellte-Pakete-4306633.html
Ergebnis:
Ware behalten.
