überraschende Paketzustellung

KiloZeBeF

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Hm, Paktezustellung stimmt nicht ganz. Ich fand halt letzte Woche so einen Paketabholschein im Briefkasten. Es war Regenwetter und ich wollte deshalb nicht unbedingt den Weg zur Abholstation antreten... was ganz blöd war. So hatte ich viel Zeit zu grübeln, was ich dort dann ausgehändigt bekommen würde - bestellt hatte ich nix. Einschreiben? Verlust der Fahrerlaubnis? Nachweis der Identität sei mitzubringen, war immerhin auf dem DHL-Zettel zu lesen. Ein wenig Ärger war auch dabei, weil die Zustellung selbst wenn sie ernsthaft versucht worden war, erfolglos sein musste(!), weil nach dem Elektrowurm von neulich die Klingel bei mir nur so lange funktioniert hat, wie auch der Installateur im Haus war. Kaum war der weg, war ich wieder von der Außenwelt abgehängt.
Also am Samstag zur Hauptpost. Eine vergnügliche Fahrt durch die Wochenendshopper im Baustellen- und Ampel-GAU. (Hier kurz angemerkt: Karlsruhe bekommt die "Kombilösung" - d.h. es wird derart intensiv die Verkehrssituation optimiert, dass man seit nunmehr vier Jahren eigentlich nie weiß, welche Kreuzung aktuell das Abbiegen in welche Richtung erlaubt und welche gerade Transferstrecke derzeit nicht gesperrt ist. Wenn's dafür nicht satt Gelder aus der Landeskasse gäbe, würde es wohl zum Bürgerkrieg kommen...)
Wie auch immer endlich an der Abholstation bin ich grob geschätzt der achtunddreißigste in der Warteschlange - klar Samstag... da kommen die ganzen berufstätigen, die unter der Woche kein Paket annehmen können. Bin fast überrascht, wie wenige da warten. Von 6 Schaltern sind auch 2einhalb besetzt - ..einhalb deshalb, weil an einem gerade zwar wer steht, aber einige Minuten lang von mir beobachtet wird, wie er das "geschlossen"-Schild positioniert - ich hab ja Zeit zum Beobachten.
Kaum eine Stunde später bin ich dran, werde freundlich begrüßt und mein Abholzettel übernommen. Die Postbedienstete marschiert in Richtung Lager und kommt mit einem kofferraumfüllenden (klar, das Auto ist noch eingemottet - ich war mit dem Quirl da) Päckchen mit der ansprechenden Botschaft "Faishionette Handbags" zurück. Auf dem Zustell-Ettikett tatsächlich mein Name. Nochmal gecheckt, ob das eine Behelfsverpackung von einem Privatversender ist - nein, 40x60x80 cm mutmaßliche Handtaschen sollte ich mitnehmen und am Ende womöglich sogar bezahlen.
Hab dann nur der freundlichen Dame etwas unfreundlich entgegengebrummt, dass ich sowas nie bestellt habe, jetzt eine Stunde Aufwand mit diesem schlechten Scherz hatte und bin gegangen. Sie hat mir sehr gefasst versucht zu erklären, dass sie ja auch nix dafür kann und hat irgendeinen Rücksendebepper montiert soweit ich das aus den Augenwinkeln noch sehen konnte. Irgendwie tat sie mir da leid... falls sie hier mitliest: Bitte um Entschuldigung. Ich war echt ein wenig verärgert.

Bis jetzt wurde noch nichts abgebucht und ich bin in froher Erwartung eines Schreibens von einer Inkasso-Gesellschaft. Es ist eine Freude in einem Land zu leben, in dem die ulkigsten Späße den Lebensunterhalt sichern... irgendeinem von den anderen halt. Ich dagegen könnt mich aufregen...
 
Das gute an der Sache ist, dass es als Geschenk gilt. Man kann die Pakete also getrost annehmen. Man braucht sich dann auch nicht melden auf eine rechnungsauforderung. Wenn der Verkäufer aber die Ware zurück bekommen möchte, dann sollte man dies tun. Aber auch nur mit einer schriftlichen Rückversicherung und vorab Geld für die Rücksendung.


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eine Stunde Aufwand bei einem geschätzten Stundenlohn von 20,-€ dazu noch die Fahrtkosten, da ist das Paket schon mehr als bezahlt :01 - grinsen:
 
Wenn der Verkäufer aber die Ware zurück bekommen möchte, dann sollte man dies tun.

Nein, man hat gar keine Verpflichtung. Entsorgen, benutzen, verschenken, egal.

Das wär ja noch schöner, wenn jemand einem ungefragt was zusendet, und dann hat man selbst eine Verpflichtung am Hals...

(Es sei denn, Dein "sollte" meinte, als netter Mitbürger tut man das, z.B. bei einem offensichtlichen Irrtum...)
 
Doch hat man. Kann der Verkäufer glaubhaft beweisen, dass der Versand ausversehen ausgelöst wurde.
Es stellt sich dann nur die Frage, wo die Adresse herkommt.
Hat man aber irgendwann mal da was bestellt, ist es klar.

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Lieber Forster,

meine Quelle ist mein Jura-Prof. aus der Vorlesung "Bürgerliches Recht" im ersten Semester an der Universität Hamburg. (Na gut, Sekundärquelle. Eine Ausgabe vom BGB habe ich aber auch im Schrank.)

Your turn! Wie sollte denn ein Vertragsverhältnis entstanden sein, bei unverlangt zugesendeter Ware? Und bitte keine Nebelkerze zünden, indem Du die Ausgangslage erweiterst.

Gruß
Andreas
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lieber weirddan.
Lese meinen Beitrag nochmal genau durch. Stichwort glaubhaft einen Fehler gemacht...
Man darf am Ende nur nicht auf den Kosten des Versandes sitzen bleiben. Also versandgebühren fließen vorher.

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Kurze Zusammenfassung:

Der Link von Minimax zur Verbraucherzentrale enthält alle wesentlichen Informationen.

Lothar hat alles richtig gemacht.

Fertig. :zwinkern:

Gruß
Georg
 
Lothar hat alles richtig gemacht.

Ich mach nicht nur immer alles richtig, ich hab auch immer recht. Es gibt aber immer welche, die das anders sehen ;-)
Freut mich, dass mein Schwank so gut ankommt.

edti/PS: Danke Ralf für den Link, den ich mir jetzt gleich reinziehe... ich trau dem Braten nicht so richtig.
 
Und ich mache mir einen Knoten ins Taschentuch als Erinnerungsstütze, mich bei Off-Topic-Themen rauszuhalten.
 
Lieber Forster,
meine Quelle ist mein Jura-Prof. aus der Vorlesung "Bürgerliches Recht" im ersten Semester an der Universität Hamburg. (Na gut, Sekundärquelle. Eine Ausgabe vom BGB habe ich aber auch im Schrank.)
Your turn! Wie sollte denn ein Vertragsverhältnis entstanden sein, bei unverlangt zugesendeter Ware? Und bitte keine Nebelkerze zünden, indem Du die Ausgangslage erweiterst.
Gruß
Andreas

Hey,
da muss aber mal Forster Recht geben.
Seine Beiträge sind schon mal, sagen wir: "mit der heißen Feder geschrieben" (nichts für ungut :mx16:), aber hier hat alles gestimmt.
Er schreibt nichts von einem Vertragsverhältnis und es ist auch keines entstanden.
Und wie im Link beschrieben wird man zwar Besitzer, aber nicht Eigentümer dieser Ware.

Gruß
Artur
 
Grml, eigentlich sollte ich schweigen, aber ich kann auch nichts falsches stehen lassen.

"A" schickt "B" unverlangt Ware. Welche Verpflichtung geht "B" ein. ("B" ist kein Vollkaufmann.)

Forster:
Wenn der Verkäufer aber die Ware zurück bekommen möchte, dann sollte man dies tun.

Weirddan:
Nein, man hat gar keine Verpflichtung.

Forster:

Wer hat Recht? Begründe Deine Antwort.

Wenn Forster Recht hat: Welche Rechtsgrundlage liegt zugrunde?

Wenn Weirddan Recht hat: Warum gibt es für eine Verpflichtung von "B" zur Rücksendung keine Rechtsgrundlage.

Antwort: Weirddan hat Recht. "A" kann "B" nicht einseitig verpflichten. Für einen wirksamen Vertrag braucht man zwei Willenserklärungen. Da die Ware unverlangt zugesendet wurde, ist eine Willenserklärung von "B" nicht anzunehmen.

Das ist endlos und abschließend gerichtlich geklärt. Vor langer Zeit, noch vor dem Internet für alle, war die gängige Rechtsprechung, dass man die Ware eine begrenzte Zeit aufheben musste um eine Abholung zu ermöglichen. Da das aber zu Missbrauch geführt hat, urteilen die Gerichte heute wie eingangs erwähnt.

Und jetzt halte ich endlich die Klappe. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
 
Zitat aus dem Kontext gezogen und wichtige Punkte weggelassen. Wie das mit der Begründung, die danach kommt.
Sehr schlechter Stil...


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