überraschende Paketzustellung

was hier in den letzten Wochen abgeht ist köstlich, man muss nur genug Abstand wahren :16 - wirr:
 
Wie schon geschrieben, es kommt auf den Einzelfall an.

Vorrausgesetzt, es handelt sich um einen Verbraucher, haben beide Recht, reden nur aneinander vorbei.

@Weirddan hat Recht nach BGB § 241a Abschnitt (1)
(1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.
@Forster hat Recht nach BGB § 241a Abschnitt (2)
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

Der Link zur Quelle "Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 241a Unbestellte Leistungen": *KLICK*
 
...haben beide Recht...

finde ich jetzt eigentlich saublöd. Ist es nicht Sinn und Zweck einer Regelung, dass mindestens einer unrecht hat? Im Zweifelsfall sollte das meines Erachtens immer der Andere sein, sofern das Gesetz nicht von Vollidioten gemacht ist. (ich bediene mal aus Jux und Dollerei ein paar Gemeinplätze, um maximale Zustimmung zu erhalten und einen mehrheitlichen von der Sache völlig losgelösten Konsens einzuleiten, auch wenn das in der Sache überhaupt nicht weiter hilft... :narr:)
 
Du hast unrecht, weil Du die Lottozahlen nicht preisgeben willst.
 
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Du meinst, wenn Du davon profitieren würdest, hätte ich mit jedem beliebigen Scheiß recht? Wäre eventuell ein Grund für mich, doch noch in die Politik zu gehen :-)

Aber jetzt im Ernst: was würde es Dir bringen, wenn ich Dir die richtigen Zahlen verraten würde, aber dann die falschen gezogen würden? (die Lottofuzzis sind ja auch nur korrupt und tun alles um mich zu bescheißen!)
 
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haben beide Recht, reden nur aneinander vorbei.

Es haben nicht nur zwei Recht ich habe auch Recht, :001:

Wie ich bereits geschrieben habe eine Stunde Aufwand Fahrt zur Abholstation bei einem geschätzten Stundenlohn von 20,-€ dazu noch die Fahrtkosten, da ist das Paket schon mehr als bezahlt, also kann man es behalten. Sieht die Verbraucherzentrale ja auch so.:Froehlich1:

Was die Lottozahlen betrifft ich habe drei Richtige und suche einen der drei Richtige hat, dann haben wir zusammen einen „Sechser“ und teilen uns die Millionen. :01 - grinsen:
 
und jetzt soll Bikeropa deine Neugier bezahlen :groehl:

Spitzen Idee :Idee Respekt
 
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