alte Leichen und das 21. Jahrhundert...

Vielleicht ist das Ganze hier ja auch eine Anregung für den ein oder anderen, mal über ÜS-Schutz und funktionierende Fundamenterder nachzudenken bzw. selbiges sogar nachzurüsten.
Da wohl die meisten eher Mieter als Eigentümer sein dürften frage ich mich, was man ohne Mitwirkung des Eigentümers sinnvoll machen kann.

@ Lothar
Glühstrumpf das es nun ein Ende hat
 
Nun ja, zuerst einmal den Eigentümer fragen wäre eine Option. :Froehlich1:
 
Wer nicht fragt...
schon klar. :zwinkern:
Aber gehen wir mal von Desinteresse bzw. einem "Nein" aus. Was ist dann möglich?
 
Es gibt hierzu gesetzliche Regelungen. Ab irgendeinem Baujahr müssen Gebäude über eine eigene Erdung verfügen. Vor diesem Baujahr besteht Bestandsschutz und die Gebäudeerdung ist nicht zwingend vorgeschrieben. In so einer Hütte wohne ich.
Gefühlt gibt's die Pflicht ab 80er oder 90er Baujahren - ich hab mal irgendwas dazu gelesen, und die Details wieder vergessen. Ich weiß aber noch, dass die Erdungspflicht nur relativ neue Häuser betrifft.

Und wenn der hauseigene Erder 30 Jahre auf dem Buckel hat, wird der ja inzwischen ein ähnliches Problem haben, wie die Installation vom fachkompetenten Netzbetreiber... da hilft eigentlich nur Gebäude nach 30 Jahren abzureißen und nach neuesten Erkenntissen neu aufzubauen... oder den Schaden abzuwarten, das Problem dann zu fixen wenn man es hat und schon ist wieder für eine Weile alles gut.

Wenn das bei mir nochmal passiert bin ich voraussichtlich entweder schon tot, oder mein Sachbearbeiter in Rente - wiedermal eine klassische Win-Win-Situation.
 
...Aber gehen wir mal von Desinteresse bzw. einem "Nein" aus. Was ist dann möglich?
Für den festen Installationsteil der Elektroanlage einer Mietwohnung ist letztendlich er Eigentümer (und möglicherweise auch Betreiber bei sichtbaren gröberen Mängeln) der Elektroanlage verantwortlich. Wenn der Eigentümer etwas nicht will, dann ist dem schlecht beizukommen - ausser bei gröberen Mängeln, die den Energieversorger dazu veranlassen könnten, die Anlage zu sperren. Aber das ist bei dem Wunsch, einen ÜS-Schutz oder Potentialausgleichserder nachrüsten zu wollen natürlich nicht der Fall.
Mit einem Feinschutz (Typ 3) könnte man bei Verweigerung des Vermieters etwas tun, ob der dann im Ernstfall hilft, wird vom Einzelfall abhängen.
Wobei wir in hier in diesem Fall ja nicht von einem direkten oder indirekten Blitzeinschlag sprechen. Die Energiemengen, die im Fehlerfall wie bei Lothars N-Panne abzuleiten sind, sind fast nix im Vergleich zu einem Blitzeinschlag. Könnte schon sein, dass der Feinschutz da was hilft.

...Vor diesem Baujahr besteht Bestandsschutz...
Das Wort "Bestandsschutz" wird in keiner Norm oder Vorschrift zu finden sein, das gibt es so nicht. Wenn eine Elektroanlage zu Zeit ihrer Errnichtung den aktuellen Vorschriften und Normen entsprach, muss erstmal pauschal nix geändert werden - soweit richtig. Sollte sich aber Art und Weise der Nutzung ändern oder die Anlage durch Verschleiss oder Beschädigung nicht mehr sicher betrieben werden können, muss auch hier nachgebessert werden - dann mit aktuellen Normen und Vorschriften.
 
Danke Euch beiden für die Antworten. :13 - sauber:


Vor diesem Baujahr (...) In so einer Hütte wohne ich.
Me too. Baujahr 1920.


ist letztendlich der Eigentümer (...) der Elektroanlage verantwortlich.
Schon klar.


Mit einem Feinschutz (Typ 3) könnte man bei Verweigerung des Vermieters etwas tun, ob der dann im Ernstfall hilft, wird vom Einzelfall abhängen.
Wobei wir in hier in diesem Fall ja nicht von einem direkten oder indirekten Blitzeinschlag sprechen. Die Energiemengen, die im Fehlerfall wie bei Lothars N-Panne abzuleiten sind, sind fast nix im Vergleich zu einem Blitzeinschlag. Könnte schon sein, dass der Feinschutz da was hilft.
laut Wikipedia: "Die Schutzwirkung jeder Stufe baut auf der vorherigen auf. Das bedeutet, die vorherige Stufe reduziert den Energieinhalt der Überspannung, um eine thermische Überlastung des nachfolgenden Schutzmoduls zu vermeiden (energetisch koordinierter Überspannungsschutz). Der Verzicht auf eine Stufe kann den Überspannungsschutz nahezu unwirksam machen"
laut ueberspannungsschutz.com: "Ein Typ-3-Ableiter als sogenannter Geräte-Feinschutz allein genügt als einen wirksamen Überspannungsschutz nicht."
und weiter: "Das bedeutet, wer Steckdosenschutzgeräte einsetzen möchte, sollte einen Blick in den nächstgelegenen Etagenunterverteiler oder Hauptsicherungskasten werfen, ob dort der nötige Typ 2 oder noch besser Typ 1+2 installiert ist."
Hm, bedeutet für mich als Voll-Laien: für sich alleine genommen sind auch die Steckdosenleisten mit Überspannungsschutz nur in den seltensten Fällen wirklich sinnvoll und wirksam. Ohne eine entsprechende Installation von vorgelagerten Bauteilen im Sicherungskasten, oder besser noch einem kompletten Hausableiter, bewirken Geldgeschenke an Handel und Industrie höchstens eine Umsatzsteigerung, aber eher kaum den von mir gewünschten Schutz.

Also alles wie gehabt: bei Gewitter Stecker ziehen (wer macht das eigentlich wirklich und ist nicht viel zu faul dazu?), und ansonsten mit einem gewissen Risiko leben.
Irgendwie werden wir es schon schaffen. :zwinkern:
 
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