Wenn Punkte dann RA

Oerst

Stammtisch Mod
Teammitglied
Hallo zusammen,

ich habe das jetzt schon mehrmels gelesen und verstehe vielleicht nich so ganz, warum das so 'besonders' ist.

Wenn es um Punkte in Flensburg geht, wird gerne der Hinweis auf den Einsatz eines Rechtsanwalts gegeben.

Warum ist da anscheinend eine Grenze für den Rechtsanwalt?

Wenn ich das richtig habe, muss man schon einige Punkte in Flensburg haben, damit man eine Führerscheinsperre bekommt. Oder wirklich Wiederholungstäter (in 12 Monaten 2x mehr als 25kmh zu schnell).

m.W. gilt:
  • 1 bis 3 Punkte
    Keine Sanktionen
  • 4 bis 8 Punkte
    Bei freiwilliger Teilnahme an Aufbauseminaren: 4 Punkte Abzug
  • 8 bis 13 Punkte
    Verwarnung und Hinweis auf freiwilliges Aufbauseminar
  • 9 bis 13 Punkte
    Bei freiwilliger Teilnahme an Aufbauseminaren: 2 Punkte Abzug
  • 14 bis 17 Punkte
    Teilnahme an Aufbauseminar wird angeordnet
  • 14 bis 17 Punkte
    Bei freiwilliger Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung: 2 Punkte Abzug
  • Ab 18 Punkte
    Führerschein wird entzogen
Also ab 14 Punkte wird erst etwas angeordnet, vorher sind alle Maßnahmen freiwillig.

Ist es 'üblich', dass man es nicht schafft, 2 Jahre keine Punkte in Flensburg zu bekommen, damit die 'alten' verfallen?
Ich fahre 'nur' ca. 17tsd km Motorrad und wenige (max. 6tsd) km Auto und habe jetzt 3 Punkte. Und meine Erfahrung sagt mir, dass ich die nächstes Jahr nicht mehr habe.
Natürlich kann es anders kommen, dann aber sicherlich begründet und dann muss ich mich halt 2 Jahre mal 'intensiv an die Regeln halten'.

Ich möchte nur verstehen, warum bei Punkten die 'gefühlte' Grenze zum Einschalten eines RA liegt, wie jeder fährt und inwieweit er/sie sich an Regeln hält oder nicht, muss jeder selber entscheiden.

Oerst
 
Flensburg ist nur das Endergebnis!

Hallo Oerst,
bin Anwalt und mache oft Bussgeldsachen.
Entscheidend ist, dass ein Anwalt hilft einen Bussgeldbescheid (mit Punkten) zu überprüfen. In der Praxis sind Berufskraftfahrer schnell mit Punkten im existenzgefährdenden Bereich.
Der Otto-Normalverbraucher sollte eine Rechtschutzversicherung haben. Die zahlt auch Privatgutachten zur Überprüfung von Messungen durch einen technischen Sachverständigen.
Der Anwalt weiß auch, wo die Schwachpunkte einzelner Messverfahren sind.
Eine Grenze, ab wann man zum Anwalt sollte, kann ich nicht festlegen oder vorschlagen. Es muss jeder selber wissen, ob er Bussgelder und Punkte akzeptiert ode nicht. Wer Bussgelder schluckt, die vielleicht einer gerichtlichen Prüfung nicht standgehalten hätten und erst ab einer bestimmten Punktezahl Einspruch einlegt, hat möglicherweise zu spät angesetzt.

http://www.verkehrsanwaelte.de/bussgeld/bussgeldbescheid/

Gruß

Agent Orange
 
Grad selbst betroffen :mx35:
War am 2.4.11 im Schwarzwald unterwegs,und laut gestriegem Schreiben soll ich bei Waldkirch kurz vor Freiburg in einer 80er Zone mit mind. 120km/h(mit Toleranzabzug 116km/h) durchgetingelt sein!? :08 - boahey:
Eigentlich halte ich mich an Geschw.-begrenzungen + der üblichen 10km/h :frech4:
Das Schreiben ist mit nem Frontfoto (sehr gelungen :Froehlich2:).
Nun zweifel ich ob da auf der B294 überhaupt 80 angezeigt wurde,geschweige Heckfoto,geschweige das ich mit so einem "Überschuß" da durch bin????

Kostet tut´s glaub 120.- + 3 Punkte laut Bußgeldrechner :16 - wirr:
Punkte hab ich bis dato glaub keine mehr und beruflich Vielfahrer (60000km)

Also was tun, RA oder zähneknirschend zahlen????
 
pro und contra

Hallo Chris,
pro RA:

  • Gewissheit, ob Messung und Ort der Messung stimmen (Anwalt holt sich nach Einspruch die Akte, da steht alles im Messprotokoll)
  • RA prüft auch Deinen Punktestand in Flensburg (Service)
  • RA kümmert sich um Abwicklung mit Rechtsschutz
  • RA prüft, ob Verkehrschild erkennbar oder ob evtl. Irrtum
  • Vielfahrer kommen oft unverhofft zu Punkten; was bei Notwendigkeit des Lappens für Beruf schlimm sein kann
  • innerhalb 1 Jahres droht Fahrverbot bei erneutem Vertoß von mehr als 25 km/h
contra RA/Einspruch:

  • bei fehlender Rechtschutzversicherung: Kosten von evtl. ca. 700 €
  • auch mit Rechtsschutz zahlst Du Fahrtkosten für Anwalt, weil Verhandlung im Black Forest
  • Du darfst zur Verhandlung auch mit (1 Tag im Eimer)
  • man kann sich unter www.radarfalle.de selbst zum Messgerät (zumindest halbwegs) schlau machen
Mein Rat bei vorhandener Rechtschutzversicherung sollte man als Vielfahrer RA beauftragen. Der kann nach Akteneinsicht und Beurteilung evtl. den Einspruch auch vor der Verhandlung zurücknehmen.

Gruß

Agent Orange
 
Punkte nach 2 Jahren weg ist ein Irrtum

Hallo zusammen,

ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die Punkte nach zwei Jahren verfallen. :narr:
Richtig ist: zwei Jahr PLUS ein Jahr sogenannte Überliegefrist (oder so ähnlich).:boewu7:
Hat mein Männe vor ein paar Jahren schmerzlich erfahren: wir sitzen gemütlich mit zwei anderen Mopedfahrern zusammen. Es stellte sich heraus, einer davon Polizist. Das Thema Punkte kam zur Sprache und die Hoffnung: in 3 Wochen bin ich sie los und er: nix da.:06 - Nein:

Dann in Flensburg Kontostand angefragt und siehe da: die Überliegefrist wurde da erwähnt.

Wenn Ihr Euch also unsicher seid, wann Eure Punkte verfallen: fragt Euren Kontostand in Flensburg an.

Gruß
Tanja
 
Überliegefrist

Hintertürchen Überliegefrist

Der Gesetzgeber hat da aber noch ein „Hintertürchen“ eingebaut, nämlich die so genannte Überliegefrist. Diese dient dazu, dass Punkte auch nach Ablauf der Tilgungsfrist quasi noch ein weiteres Jahr "aufbewahrt" werden.

Diese Regelung über die Ablaufhemmung hat der Gesetzgeber am 01.02.2005 verschärft, und zwar von 3 auf 12 Monate. Diese Verschärfung erfolgte mit dem Hintergrund, dem Einlegen von Rechtsbehelfen - in taktischer Weise zur Verzögerung des Datums der Rechtskraft - entgegenzusteuern.

Die Überliegefrist soll nämlich verhindern, dass Eintragungen aus dem Verkehrszentralregister getilgt werden, obwohl bereits eine erneute Zuwiderhandlung begangen oder eine Entscheidung getroffen worden ist, die eine Tilgungshinderung auslöst, welche aber erst nach Ablauf der Tilgungsfrist von bereits gespeicherten Entscheidungen an das Verkehrszentralregister mitgeteilt wird.

Hier ist gerade während eines laufenden, "neuen" Verfahrens im Falle von Voreintragungen besondere Vorsicht und sorgfältige Kontrolle der Eintragungen im Verkehrszentralregister geboten.

Quelle: http://www.geblitzt-was-tun.de/was-tun-/fuehrerschein-in-gefahr/punktekonto
 
Das Schreiben ist mit nem Frontfoto (sehr gelungen :Froehlich2:).
Nun zweifel ich ob da auf der B294 überhaupt 80 angezeigt wurde,geschweige Heckfoto,geschweige das ich mit so einem "Überschuß" da durch bin????

Da stellt sich mir die Frage, ohne Heckfoto, also Nummernschild, wie haben die Dich identifiziert????

War am Samstag mit den Jungs unterwegs und bei einem bekannten Blitzer im Odenwald hat´s dann "blitz" gemacht, bin mir aber ziemlich sicher, NICHT zu schnell gewesen zu sein, aber na ja, warten wir es ab :mx11:.

LG,

de Ralfi
 
Heckfoto??

Meistens sitzen die ja in der Nähe im Auto,wenn nun von Vorn "geblitzt" wird schreiben sie bei Motorrädern die Nummern wenn möglich mit.
Bin mir nun auch nicht sicher ob´s bei mir genauso war?!
Wenn kein Heckfoto was dann?
Überlege da mal anzurufen und zu fragen ob sie mir das auch schicken können.
 
Kostet tut´s glaub 120.- + 3 Punkte laut Bußgeldrechner :16 - wirr:

???

Hallo

Das ist auch so ne Behördenlüge ! Da kommen noch Zusatz´gebühren`drauf, so das es knapp 150 EU werden.
Bei mir war auch noch ein scharfes Bild vom Nummernschild mit drauf , bin mir allerdings auch nicht bewußt, ein Schild gesehen zu haben. Sonst wäre es etwas langsamer gewesen wie bei dir auch.

Gruß Dieter
 
Ja stimmt,sorry.
Natürlich kommen noch fast €24.- "Bearbeitungsgebühren" dazu :16 - wirr::16 - wirr::16 - wirr:


Toller Satz für n büschen im Gebüsch hocken und fremde Leute knipsen :06 - Nein:
 
Moment mal, haben die Dich angehalten? Oder bist Du erkennbar?

In D gibt es für eine solche OWI keine Halterhaftung.
Aber das ist in anderen Threads schon 1000mal beschrieben....

Oerst
 
Hallo zusammen,

ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die Punkte nach zwei Jahren verfallen. :narr:
Richtig ist: zwei Jahr PLUS ein Jahr sogenannte Überliegefrist (oder so ähnlich).:boewu7:
Hat mein Männe vor ein paar Jahren schmerzlich erfahren: wir sitzen gemütlich mit zwei anderen Mopedfahrern zusammen. Es stellte sich heraus, einer davon Polizist. Das Thema Punkte kam zur Sprache und die Hoffnung: in 3 Wochen bin ich sie los und er: nix da.:06 - Nein:

Dann in Flensburg Kontostand angefragt und siehe da: die Überliegefrist wurde da erwähnt.

Wenn Ihr Euch also unsicher seid, wann Eure Punkte verfallen: fragt Euren Kontostand in Flensburg an.

Gruß
Tanja

Hallo Tanja,

es ist kein Irrtum. Wenn du 2 Jahre nach Rechkräftigwerden des alten Urteils (Beginn der Punkte) keine weiteren bekommst, verfalen die alten.

Die Überliegerfrist hat eine ganz andere Funktion. Sie soll sicherstellen, dass wenn jemand kurz vor Ende der 2 Jahresfrist wieder "punkterelevanten Mist baut", das Verfahren allerdings erst nach der 2 Jahresfrist stattfindet , dass die alten Punkte noch sichtbar sind. Dann bleiben die natürlich auch. Auch erfolgt keine Mitteilung der Punkte an die Behörden während der Überliegerfrist (zweck höhere Strafe und so).

Am Beispiel
Hast du am 01.01.2008 Punkte bekommen, und bis 31.12.2010 keine weitere "Straftat" gemacht, für die es Punkte gibt, sind deine alten Punkte am 01.01.2011 "für Dich offiziell "weg.

Baust du im Januar 2011 wieder Mist, verlängern sich die alten nicht
Baust du im November 2010 Mist und das Verfahren und rechtkräftiges Urteil irgendwann im April 2011 beendet ist, werden die alten Punkte verlängert
 
Vor zwei Jahren, ich war beruflich im Raum Kassel unterwegs wurde ich auch geblitzt. Ich wusste genau, da ich den Blitz ja bemerkt hatte, dass da eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Km/h vorgegeben waren. Im Bussgeldbescheid war jedoch von 60 Km/h die Rede. Ich war 25 km/h zuschnell.
Kassel ist von meinem Zuhause ca. 250 km entfernt und sooft komme ich
jetzt gerade auch nicht dahin. Deshalb habe ich einen dort ansässingen Kunden gebeten doch einmal an der besagten Stelle vorbei zufahren und zu prüfen was denn jetzt für ein Schild vorhanden sei. Das Ergebnis war
es war ein 80 Km/h Schild. Also sofort Einspruch gegen diesen Bescheid
eingelegt und dieser wurde daraufhin auch eingestellt.
 
Super interessante Infos hier in diesem Fred.
Ich habe in einem anderen Fred (http://www.cbf-1000.de/VBForum/showthread.php?t=18793) beschrieben, dass ich einen Mopedfahrer durch Wegnahme seiner Vorfahrt zu Fall gebracht habe und werde voraussichtlich, weil es ein Vorfahrtsdelikt mit Schädigung (oder so) war, 120 Euro + Gebühren + 3 Punkte bekommen. Die Frage war in der Tat, ob sich eine Beauftragung eines Anwaltes für mich lohnt. Ich habe eine SB von 150 Euro bei meiner Rechtschutzversicherung. Von daher würde sich das wohl auch nicht lohnen. Und Punkte habe ich auch nur 1 bisher. Ärgerlich ist das allemal. Vor allem tat es mir für den Mopedahrer leid. Aber ging ja zum Glück glimpflich ab.
 
Lass es gut sein!

.............. Die Frage war in der Tat, ob sich eine Beauftragung eines Anwaltes für mich lohnt. Ich habe eine SB von 150 Euro bei meiner Rechtschutzversicherung. Von daher würde sich das wohl auch nicht lohnen. ..........

Hallo Banshee,
selbst wenn ein wie auch immer geartetes Mitverschulden beim Mopedfahrer vorliegen könnte, bringt das nur was bei der zivilrechtlichen Haftung; nicht aber bei dem Tatbestand der OWi. Die ist erfüllt.
Wenn es Dich doch irgendwie wurmt, dann schau mal nach, ob die Selbstbeteiligung von 150 € auch bei reiner Beratung durch einen Anwalt anfällt. Manche Versicherer wollen keine SB bei ausschließlicher Beratung.

Gruß

Agent Orange
 
Prima Tipp, danke schön. Und versicherungstechnisch sieht das sogar so aus, dass ich einen Rabattretter habe - werde also in der Haftpflicht auch nicht hochgestuft - ich glaube auch, dass ich das einfach mal akzeptiere - und vor allem mal abwarte - die Polizei war recht nett und hat zumindest gesagt, dass man versucht, das so zu schreiben, dass nicht die volle Strafe fällig wird. Wie auch immer die das machen wollen.

Viele Grüße,

Banshee.
 
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