Transporter und Anhänger zum Feiertag???

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Tommie

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Transporter und Anh?nger zum Feiertag???

Hallo, Allerseits!

Wir haben vor, zu Himmelfahrt einen Transporter und Anh?nger zu nehmen, vier Moppeds auf den H?nger zu laden und einmal quer durch Deutschland zu fahren (ellen-lange Anfahrt zu einem Treffen)

Meine Frage:

Darf ich zum Feiertag mit einem Transporter (LKW-Zulassung, 3,5 to) und einem Anh?nger (Tandemachse, 2,7to Ges.-Gew.) fahren???
Muss ich sonst irgendwelche Vorschriften einhalten?
Vom ADAC hab' ich jedenfalls keine kongrete Antwort dazu erhalten, Schade!

Ach ja, bitte sagt mir nicht, dass man zu einem Moppedtreffen auch mit nem Mopped f?hrt. Wir haben ne gedrosselte 80km/h- Maschine dabei!!!
Also, das geht schlecht, oder?

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Hallo Tommie,

in dem Moment wo das Zugfahrzeug eine Lkw Zulassung hat, darfst Du keinen Anh?nger ziehen. Dann greift das Sonntagsfahrverbot. Da spielen die Gewichte keine Rolle. Durfte selber schon einen Anh?nger auf der Bahn stehen lassen, weil das Zugfahrzeug ( Ford Transit) als Lkw zugelassen war.

Gru?Michael

P.S. Leihfahrzeuge (Sprinter etc.) haben meist eine Zulassung als Pkw.
 
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