...leider keine Superidee
Hallo zusammen,
da hier mal ein Thema aus meiner beruflichen Welt diskutiert wird, beteilige ich mich natürlich gern mit einer Antwort:
Die Regelvertragslaufzeit für einen Versicherungsvertrag in der Kfz-Versicherung ist ein Jahr. Selbst dann, wenn ihr nur von März bis Oktober zulasst, ist der Versicherungsvertrag ein Jahresvertrag. Denn: In der Garagenzeit im Winter, wenn das Motorrad in der Garage steht und auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht bewegt werden darf, genießt ihr Versicherungsschutz in der sogenannten Ruheversicherung (bestehende Deckung in der Kfz-Haftpflicht, bei Teilkasko weiter Teilkaskoschutz, aus der Vollkasko wird dann automatisch eine Teilkaskodeckung während der Ruheversicherungsphase).
Soviel grundsätzlich vorab, auch wenn das jetzt noch nicht unmittelbar zum Thema war. Ist aber für das Gesamtverständnis wichtig.
Also, der Grundsatz ist: Jahresvertrag.
Wenn du eine kürzere Vertragslaufzeit haben willst, kannst du die bei den meisten Versicherern haben, allerdings wird dann nicht nach Normaltarif, sondern nach Kurztarif abgerechnet. Abrechnung nach Kurztarif bzw. gegen individuellen Risikoaufschlag heißt: Deutlich höhere Prämien, genau um solche Wechselspielchen und Missbrauch zu vermeiden.
Im Übrigen ist das auch nicht notwendig, denn: Wenn du für das ganz Jahr eine Vollkasko nimmst, aber nur für ein paar Monate (März bis Oktober bspw.) zulässt, dann zahlst du automatisch in der Vollkasko nur für diese aktive Zeit, für die nicht aktiven Monate zahlst du nur die Teilkasko der Ruheversicherung (wie oben erläutert).
Wenn du im Winter fahren willst, wovon ich nicht ausgehe, würde es auch keinen Sinn machen, nur auf Teilkasko zu fahren, da das Unfallrisiko ohne Fremeinwirkung - und damit eine Vollkaskogefahr - im Winter natürlich deutlich höher ist.
Und by the way: Mit solchen"Wechselspielchen", auch unterjährig zwischen den Versicherern, wird von vielen Versicherern recht kritisch gesehen. Berechtigt, denn da wird viel Missbrauch von zwielichtigen Gestalten getrieben, die die Versichertengemeinschaft komplett und damit uns alle schädigen. Einige übereifrige Sachbearbeiter könnten dann auch auf die Idee kommen, euch dem HIS (Hinweis- und Informationssystem der Versicherungsbranche) zu melden. Diese Datenbank wird abgefragt, wenn ihr bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz anfragt und der euch dann nicht will, dann wird er euch so hohe Prämien anbieten, dass ihr dort freiwillig nicht hingeht (um die Annahmepflicht in der Kfz-Haftpflicht zu umgehen). Und dass kann euch dann bei mehreren Versicherern so gehen. Also, vorsichtig mit sowas. Die paar Euro, die man mit sowas sparen will, verursachen dann unter Umständen an anderen Stellen nachgelagert finanzielle Nachteile.
Hoffe, geholfen zu haben.
Beste Grüße,
Sebastian