Dem Polizisten kann ich nur raten, sich in eine Therapie zu begeben. Denn scheinbar hat er da zum Einen pers?nliche Defizite, wenn er glaubt, sein Ausweis w?rde ihn dazu berechtigen, "auf der Jagd nach Verbrechern" d?rfe er sich ?ber geltendes Recht hinweg setzen und scheinbar w?rde jeder Zweck die Mittel rechtfertigen. Und zum Anderen glaube ich, das er scheinbar so hohe moralische Grunds?tze hat, da?er dabei jedes Augenma?verliert und an denen er nun schlie?lich selbst zu zerbrechen droht. Dieser "Polizist" sieht ja nur sich in "seinem Elend" und vergeht ja regelrecht vor Selbstmitleid. So ganz ist ihm nicht klar, was er da wirklich angerichtet hat und wo sein eigentliches Problem ist.
Mit dem Motorradfahrer kann ich nur mitf?hlen. Mich hat, letzes Jahr im August, genau in dem Moment, als ich zu meinem H?ndler zur Inspektion auf den Hof rechts abbiegen wollte, eine Autofahrerin versucht, rechts ?ber die Standspur(!!!!) zu ?berholen. Mit ca. 40 bis 50 km/h ist sie in mich reingeknallt. Schwer verletzt lag ich 2 Wochen im Krankenhaus und es hat ?ber 3 Monate gedauert, bis ich halbwegs wieder gehen konnte.
Ok, Fehler macht jeder mal, manchmal auch mit fatalen Folgen, aber man sollte dann auch "erwachsen" genug sein, um die Verantwortung f?r sein Tun und Handeln zu ?bernehmen. Aber was mich nach dem Unfall schier aus den Puschen gehauen hat, war die Tatsache, da?die Frau dann behauptet hat, ich h?tte links geblinkt und w?re nach links gefahren und h?tte dann ganz pl?tzlich nach rechts gezogen und sei ihr in die Karre gefahren(!); die Polizei hatte am Unfallort festgestellt, das mein rechter Blinker an war. Danach hat sie dann Schadensersatzanspr?che gegen meine Versicherung gestellt und erkl?rt, da?sie noch den Nutzungsausfall ihres Fahrzeutgs geltend machen wollte.
Nun, im Oktober bekam sie einen Strafbefehl ?ber 25 Tagess?tze, dann ihr Widerspruch. Im April dann die Gerichtsverhandlung. Der Verkehrssachverst?ndige best?tigte meine Version; sie bekam nun 40 Tagess?tze. Zur Begr?ndung: rechts ?berholen geht schon mal garnicht und das Befahren der Standspur ist auch nicht zul?ssig. Blinken rechts oder links ist damit irrelevant; sie hat vors?tzlich gleich gegen 2 Stra?enverkehrsregeln versto?en und dadurch einen schweren Unfall mit erheblichem Personenschaden verursacht. Nun was folgte? Klar: der Widerspruch! Also warte ich auf den Proze?vor dem Landgericht Dortmund, der hoffentlich noch in diesem Jahr stattfinden wird. Und die gegnerische Versicherung zahlt nicht, so lange noch kein rechtskr?ftiges Urteil besteht. Nun mu?ich auch noch einen Zivilproze?gegen die Allianz f?hren.
Insofern kann ich mir also gut vorstellen, wie sich der Motorradfahrer wohl f?hlen mu?, wenn er einerseits einen kaputten Fu?mit bleibendem Schaden hat und der Unfallverursacher noch immer nicht ganz eingesehen hat, da?er da richtige Sch... gebaut hat, weil er ja evtl. noch in Revision gehen und damit nicht die Verantwortung seines Vergehens ?bernehmen will. Bei diesem "Ramboverhalten" sind 60 Tagess?tze und ein Fahrverbot eigentlich noch ganz milde. Was will er denn in einem Widerspruchsverfahren erreichen?
Zahlt eigentlich die Versicherung des amokgelaufenen Polizisten nicht das Schmerzensgeld und den Sachsachden? Wieso mu?der einen Kredit aufnehmen?