Rostiger Tank soll nicht ersetzt werden, da nicht im sichtbaren Bereich ???

Noch ein sehr wichtiger Grund für die Reklamation:

HONDA-Motorrad würde wohl nie erfahren, wo die Qualitätsmängel bei ihrer Herstellung in Italien liegen und alles so belassen !!!
Vielleicht sind sie auch ein bischen dankbar dafür, denn HONDA stand und steht doch wohl immer noch für Qualität !!!
 
Also ich weiß nicht wo das Problem liegt. In der Garantie steht doch drin das es auf verdeckte ( von aussen nicht sehbare) Lackschäden keine Garantie gibt!:Konfus2: Ich habe meine Rostprobleme( Distanzscheibe an dem Kupplungszylinder, Verkleidungshalter) selbst beseitigt. Selbst ist mann doch immer noch genauer und arbeitet sauberer, ich habe die Teile erst Abgeschliffen und dann mit Hammerit behandelt.:mx11:Keine Probleme mehr mit Rost , ist zwar einwenig Aufwand aber mich mit dem HH rum Ärgern dauert bestimmt länger.
 
Ich denke man muß die ganze Problematik etwas leidenschaftsloser sehen. Die Gewährleistung ist ein gestzlicher Anspruch. Dabei ist Honda nicht kulanter als andere, denn 2 Jahre ist die gestzlich vorgeschriebene Mindestzeit. Ob jemand handwerklich begabt ist oder nicht kann und darf dabei keine Rolle spielen.
Die entscheidende Frage ist dann immer, ob es sich tatsächlich um einen Mangel handelt. Soweit Honda in seinen Garantiebestimmungen, bei denen es sich um AGB´s handelt, die einer Inhaltskontrolle zugänglich sind, eine Haftung ausschließt und nur für Rost an sichtbaren Stellen haften will, halte ich das für rechtlich äußerst fraglich. Gerade an solchen Stellen kann der durchschnittliche Kunde eben Rost nicht erkennen und frühzeitig, im Rahmen seine Schadensminderungspflicht, dies dem Vertragspartner anzeigen und damit eine Durchrostung verhindern. Auch ist zu klären, ob der Tank von außen nach innen oder von innen nach außen rostet. Im letzteren Fall ist m.E. ohne jeden Zweifel von einem Mangel auszugehen. In diesem ZUsammenhang sei die Bemerkung erlaubt, daß Mercedes auf Durchrostung von innen nach außen 30 Jahre Gewährleistung gibt, wobei alle Inspektionen, auch nach 2 Jahren, durchgeführt sein müßen. Bei meiner V-Klase hat Mercedes nach 6 Jahten alle Türen, Heckklappe, Schiebetür und Motorhaube gewechselt und den Unterboden konseviert. Auf diese Leistungen habe ich nunmehr wieder eine 2 -jährige Gewährleistung. Abschließend möchte ich nochmals betonen, daß keiner ein schlechtes Gewissen haben sollte einen Mangel geltend zu machen, wobei ich dies schriftlich machen würde, sobald ich das Gefühl habe von meinem Händler oder Honda selber nicht ernst genommen zu werden.

Gruß Drafi:Froehlich3:
 
Ich denke man muß die ganze Problematik etwas leidenschaftsloser sehen.

Volle Zustimmung

Die Gewährleistung ist ein gestzlicher Anspruch.

Richtig - jedoch hat die Gewährleistung nichts mit der Garantie zu tun!

Dabei ist Honda nicht kulanter als andere, denn 2 Jahre ist die gestzlich vorgeschriebene Mindestzeit.

Eine Garantiedauer ist gesetzlich nicht geregelt und liegt im Ermessen des Garantiegebers. Bitte Garantie und Gewährleistung nicht verwechseln sind zwei völlig unterschiedliche Dinge!

Die entscheidende Frage ist dann immer, ob es sich tatsächlich um einen Mangel handelt.

Stimmt und zwar eine Mangel im Sinne der Garantiebedingungen.

Soweit Honda in seinen Garantiebestimmungen, bei denen es sich um AGB´s handelt, die einer Inhaltskontrolle zugänglich sind, eine Haftung ausschließt und nur für Rost an sichtbaren Stellen haften will, halte ich das für rechtlich äußerst fraglich.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Garantie sind abschließend im § 477 BGB geregelt. Nach diesem § sind nur folgende Punkte gesetzlich geregelt... Anschrift des Garantiegebers; einfache und verständliche Sprache, Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Käufers aus der Sachmangelhaftung nach BGB, die Inhalte der Garantie und die Dauer sowie die räumlich Geltung müssen angegeben werden.

Die Garantiebedingungen selbst haben keinesfalls den Charakter von AGB, sondern stellen ein einseitiges Rechtsversprechen dar. Und die Inhalte dieses einseitigen Rechtsversprechens können nur hinsichtlich der Anforderungen des § 477 BGB überprüft werden. Die Inhalte der Garantie z.b. keine Garantie bei Rost im nicht sichtbaren Bereich... können nicht rechtlich beanstandet werden. Sorry.. da ist deine Rechtsmeinung falsch.

In diesem ZUsammenhang sei die Bemerkung erlaubt, daß Mercedes auf Durchrostung von innen nach außen 30 Jahre Gewährleistung gibt, wobei alle Inspektionen, auch nach 2 Jahren, durchgeführt sein müßen.

Mercedes gibt keine Gewährleistung sondern Garantie.... Gewährleistungsansprüche hast du nur gegen den Händler bei dem du gekauft hast.

Bei meiner V-Klase hat Mercedes nach 6 Jahten alle Türen, Heckklappe, Schiebetür und Motorhaube gewechselt und den Unterboden konseviert.

Finde ich ok... allerdings hat Mercedes mit der V-Klasse ja auch einiges gutzumachen.....

Auf diese Leistungen habe ich nunmehr wieder eine 2 -jährige Gewährleistung.

Nein - da die Reparatur von dir nicht bezahlt werden musste, hast du keine Gewährleistungsansprüche. Es kam kein Werkvertrag zustande. Weil es keinen Werkvertrag gibt, hast du auch keine Gewährleistungsansprüche.


Abschließend möchte ich nochmals betonen, daß keiner ein schlechtes Gewissen haben sollte einen Mangel geltend zu machen, wobei ich dies schriftlich machen würde, sobald ich das Gefühl habe von meinem Händler oder Honda selber nicht ernst genommen zu werden.

Beim letzten Punkt hast du wieder meine volle Zustimmung.

Gruß Drafi:Froehlich3:

Ich hoffe das dient der Klärung bei den Unterschieden Garantie - Gewährleistung
 
In diesem ZUsammenhang sei die Bemerkung erlaubt, daß Mercedes auf Durchrostung von innen nach außen 30 Jahre Gewährleistung gibt, wobei alle Inspektionen, auch nach 2 Jahren, durchgeführt sein müßen. Bei meiner V-Klase hat Mercedes nach 6 Jahten alle Türen, Heckklappe, Schiebetür und Motorhaube gewechselt und den Unterboden konseviert. Auf diese Leistungen habe ich nunmehr wieder eine 2 -jährige Gewährleistung.
Gruß Drafi:Froehlich3:

Ist zwar im Mopped-Forum OT, aber nur zur Vollständigkeit und zu Merced...

bei meiner E-Klasse hat das Rosten schon nach 4 Jahren angefangen und der Herr Mercedes hat nur die Schultern geschupft, aber das Thema ist durch. Meine neutrale Werkstatt hat schon mehrfach den Lack rundum ausgebessert.
Ein Schelm der glaubt mir käme nochmal ein Mercedes ins Haus.
 
Ich hoffe das dient der Klärung bei den Unterschieden Garantie - Gewährleistung
Lieber Manfred,

im vorliegenden Fall bin ich nach wie vor der Meinung, daß unabhängig von der Garantie, es sich im vorliegenden Fall um einen Mangel handelt, der wenn er während der gesetzlichen Gewährleistungszeit zu beseitigen ist. Daran ändert auch eine Garantierklärung nicht, da sie subsidiär sein dürfte. Im Rahmen der Mängelbeseitigung steht es dem Händler aber dann frei wie er den Mangel beseitigt. Ein neuer Tank ist sicherlich nicht zwingend.

Gruß Drafi
 
Hi Drafi,

auch da stimme ich gerne zu.

Rost an der Tankunterseite innerhalb eines Zeitraum von 24 Monaten nach Kauf stellt meiner Meinung nach einen Sachmangel dar..... der Händler darf daher den Tank neu an der Unterseite lackieren.

Ob er das intern mit Honda auf Garantie abrechnet oder intern im Zuge der Sachmangelhaftung abwickelt ist dem Händler überlassen.


Mir gings es auch nicht um diesen Mangel sondern um die Unterschiede Garantie / Gewährleistung die leider immer wieder in den gleichen Topf geworfen werden.
 
Mir gings es auch nicht um diesen Mangel sondern um die Unterschiede Garantie / Gewährleistung die leider immer wieder in den gleichen Topf geworfen werden.

Da gibt es noch die dritte Art der Nachbesserung. Der HH macht gute Mine zum bösen Spiel, übernimmt die Kosten, weil er den eventuell guten Kunden nicht verlieren möchte. Bei der heuten Wirtschaftslage ist jeder Kunde ein Teil zum überleben.
 
Hi Drafi,

auch da stimme ich gerne zu.

Rost an der Tankunterseite innerhalb eines Zeitraum von 24 Monaten nach Kauf stellt meiner Meinung nach einen Sachmangel dar..... der Händler darf daher den Tank neu an der Unterseite lackieren.

Ob er das intern mit Honda auf Garantie abrechnet oder intern im Zuge der Sachmangelhaftung abwickelt ist dem Händler überlassen.


Mir gings es auch nicht um diesen Mangel sondern um die Unterschiede Garantie / Gewährleistung die leider immer wieder in den gleichen Topf geworfen werden.

Hallo Manfred,

schön, daß wir der gleichen Meinung snd. Bei der Unterscheidung zwischen Mangel und Garantie hast Du den Unterschied völlig zutreffend erläutert.
Ich wünsche Dir noch ein schönes Wochenende, das hoffentlich nicht so verregnet ist wie hier.

Gruß Drafi:Froehlich3:
 
Die Frage ist doch,wie er den Mangel beseitigen muss.Ist er verpflichtet den Tank auszutauschen oder reicht es wirklich ihn zu entrosten und neu zu lackieren.Ich denke bei fachmännischer Beseitigung des Rostes und vernünftiger Lackierung wird man mit der Forderung nach einem neuen Tank nicht durchkommen,da es sich wohl kaum um Durchrostungen handeln wird.Und wenn die Rostbeseitigung gut gemacht wird ( aber wer kann es von uns schon überprüfen ),dann spricht auch nichts dagegen.Sollte der Rost wieder durchkommen,kannst du es erneut reklamieren,da du dann auf die gemachten Arbeiten 2 Jahre Garantie hast.Nach Reklamationen und deren Beseitigung,verlängert sich die Garantie auf diese Teile wieder um 2 Jahre.Auf diese Art habe ich bei meinem Ford damals über 5 Jahre regelmässig neue Bremsscheiben bekommen.Vielleicht solltest du dir für diesen Fall eine schriftliche Bestätigung über diese Arbeiten aushändigen lassen.


:boewu6:Hallo Jim Knopf, da muß ich Dir leider widersprechen Arbeiten die innnerhalb der Garantie ausgeführt werden verlängern auf keinen Fall die Garantiezeit das einzige was Du dann machen kannst an deinen HH gehen und reklamieren das er die Arbeit nicht Ordnungsgemäß durchgeführt hat. Dafür muß aber nicht Honda sondern der ausführende Händler aufkommen. Bei deinem Ford wäre das heute auch nicht mehr so möglich d.h.Du mußt mindestens einmal selbst bezahlen und auch dann hast Du nur ein Jahr Gewährleistung(verlängert sicht nicht automatisch wieder um ein Jahr):wirr2:
 
:boewu6:Hallo Jim Knopf, da muß ich Dir leider widersprechen Arbeiten die innnerhalb der Garantie ausgeführt werden verlängern auf keinen Fall die Garantiezeit das einzige was Du dann machen kannst an deinen HH gehen und reklamieren das er die Arbeit nicht Ordnungsgemäß durchgeführt hat. Dafür muß aber nicht Honda sondern der ausführende Händler aufkommen. Bei deinem Ford wäre das heute auch nicht mehr so möglich d.h.Du mußt mindestens einmal selbst bezahlen und auch dann hast Du nur ein Jahr Gewährleistung(verlängert sicht nicht automatisch wieder um ein Jahr):wirr2:


Die Garantieverlängerung bezieht sich dann nur auf das getauschte bzw.ausgebesserte Teil(Folgegarantie).Genau so wurde es mir auch bei der Reparatur meines DVD-Players auf Nachfrage mitgeteilt.Wäre es anders,würde ich als Händler oder Werkstatt den Mangel gerade mal so beseitigen,dass ich aus der Garantiezeit herauskomme.Logischerweise muß ich mich diesbezüglich bei dem Ausführenden der Reparatur,bzw. des Austausches melden.Die Garantie kann bei dem Gesamtgerät (Moped,Auto,Unterhaltungsgeräte.......)schon abgelaufen sein,so muß dennoch das wiederholt defekte Teil getauscht oder nachgebessert werden.Natürlich muß man mitunter hartnäckig sein,weil der eine oder andere Händler sich davor drücken will.Diese Erfahrung haben ich und auch andere aus meinem Bekanntenkreis schon des Öfteren gemacht.Man muß nur am Ball bleiben.:Froehlich2:
 
Die Garantieverlängerung bezieht sich dann nur auf das getauschte bzw.ausgebesserte Teil(Folgegarantie).

Auch wenn es der ein oder andere nicht glauben mag.... wird ein Teil auf Garantie ausgetauscht, dann endet die Garantie auf dieses Teil mit dem Ablauf der erstmaligen Garantie (Neukauf Motorrad).

Und ergänzend dazu.. ein Garantieauftrag löst keinen Gewährleistungsanspruch aus. Es kam kein Werkvertrag zustande und der ist Voraussetzung für eine Sachmangelhaftung nach Reparatur.

Alles andere ist Kulanz... und je leerer die Taschen sind, desto weniger Kulanz gibt es.
 
Ist zwar im Mopped-Forum OT, aber nur zur Vollständigkeit und zu Merced...

bei meiner E-Klasse hat das Rosten schon nach 4 Jahren angefangen und der Herr Mercedes hat nur die Schultern geschupft, aber das Thema ist durch. Meine neutrale Werkstatt hat schon mehrfach den Lack rundum ausgebessert.
Ein Schelm der glaubt mir käme nochmal ein Mercedes ins Haus.


High Wolfgang

Na dann kann ich mal auf eine Bestellung der weisblauen Marke von dir rechnen....hehe :mx1::mx11:
Beratung natürlich kostenlos....yep:001::025:

servus
 
Das ist sooooooooooooo..............

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe Gewährleistung. Sie beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf zwölf Monate verkürzt werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Gegenstandes nunmehr zwei Jahre lang (bzw. ein Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
Und das könnte schwer werden!!:frech4::frech4::frech4::frech4:
 
Es kommt noch besser: Bei mir war an der rechten Unterkante in Höhe des Knies wenn man draufsitzt im sichtbaren Bereich des Tanks der Lack nach 9 Monaten ca fingernagelgroß an der Tankunterkante abgeplatzt, sah aus wie das Rohr nach einem Rohrkrepierer, die Lackränder standen wellig ab. ZUm Freundlichen, Fotos gemacht zu Honda geschickt, Kommentar : das Ist Fremdeinwirkung, Steinschlag blablabla = keine Garantie, = selbst mit Lackstift ausgebessert und geärgert.
 
servus Burgman

was soll man dazu sagen?

Zum einen hätte in der Werkstatt ein Lackierer beurteilen können ob der Lackabplatzer Fremdeinwirkung ist oder nicht!

Zum anderen was erwartest du?
Es ist legitim das ein Hersteller dies kontrolliert oder bei Bedarf nachbessert oder ein Teil ersetzt.
Wenn zudem der Lackabplatzer normal nicht sichtbar ist dann stellt sich die Frage im Normalfall eh nicht.
Natürlich kann man sein Recht einfordern, genauso kann ein Hersteller dem ganzen Thema auf den Grund gehen und dan von seinem Recht gebrauch machen.

Der Hersteller hat jetzt nach dem Motto gehandelt erst mal scheun was los ist ...und ist aber leider für dich zum Ergebniss gekommen: Es war ein netter Versuch!

Ich denke du solltest dich gar nicht Ärgern!

Wenn du an solche Dinge ran gehst vielleicht das nächste mal drüber nachdenken ob es das Wert ist?
Ein Beispiel:
Hatte einen Halterungsbruch an einer Schweißnaht der Auspuffanlage bei unserer letzten BMW R 1100r.
Da ich 3 Jahre selbst beruflich geschweißt habe, habe ich sofort erkannt das der Bruch auf eine fehlerhafte Schweißnaht zurück zu führen ist!
Also ich zum BMW Händler und hab mit Fotos in der Hand reklamiert, das Moped war 5 jahre alt und ausserhalb der Garantie. Es wurde vom BMW Händler abgeschmettert mit den worten: das schweissen wir nach und lackieren das Ganze.
ich sagte: nein, das kann nicht sein, der Rahmen ist pulverbeschichtet und ich möchte das richtig repariert haben. Ich ging dann zur Werksniederlassung von BMW und dort wurde mein Ansinnen und meine Argumente erhört!
Mein Motorrad wurde kostenlos von Zu Hause abgeholt und bekam kostenlos einen neuen hinteren Rahmen! Natürlich wurde diese Kulanz zuerst geprüft und seitens von BMW abgesegnet! Der ausschlaggebende Punkt bei der Kulanz war, das jeder Kundendienst bei BMW durchgeführt wurde und somit entsprach ich den Kulanzstatuten seitens BMW!
Ganz einfach, sauber gelöst und argumentiert. Auch BMW war der Meinung das dieser Fehler nicht sein darf.
In der Summe gesagt war es so das ich den Vorteil hatte das ich wusste an wen ich mich im Hause BMW wenden musste, zum einen da ich die Leute kannte, das hilft im zwischenmenschlichen Bereich aber letzten endes überzeugen nur Argumente und Tatsachen den jede Kulanzabwicklung ist hart und bestimmt nicht menschlich.

Mein Tipp für die Zukunft: Wenn ein scheinbares Kulanz/Garantieproblem ist dann von einem guten Fachmann zuerst beurteilen lassen bevor man sich mit Hersteller rumschlägt. Denn dazu braucht man immer Argumente und nicht nur ein Foto alleine das schnell irgendwie eingereicht wird und der Händler nur halbherzig dahinter steht!

servus
 
Zuletzt bearbeitet:
gebe Dir voll und ganz recht, ist ja auch nicht so weltbewegend, wenn ich mir aber überlege mit was für Ansprüchen meine Kunden bei mir auf der Matte stehen und ich die dann als kleiner Unternehmer zähneknirschend hinnehmen muss um den Kunden nicht zu verlieren, dann sitzt Honda im Vergleich auf einem sehr hohen Ross. Ich warte mal den eventuell auftretenden nächsten Mangel ab und werde dann entsprecehnd gewappnet vorgehen.
 
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