Ich denke man muß die ganze Problematik etwas leidenschaftsloser sehen.
Volle Zustimmung
Die Gewährleistung ist ein gestzlicher Anspruch.
Richtig - jedoch hat die Gewährleistung nichts mit der Garantie zu tun!
Dabei ist Honda nicht kulanter als andere, denn 2 Jahre ist die gestzlich vorgeschriebene Mindestzeit.
Eine Garantiedauer ist gesetzlich nicht geregelt und liegt im Ermessen des Garantiegebers. Bitte Garantie und Gewährleistung nicht verwechseln sind zwei völlig unterschiedliche Dinge!
Die entscheidende Frage ist dann immer, ob es sich tatsächlich um einen Mangel handelt.
Stimmt und zwar eine Mangel im Sinne der Garantiebedingungen.
Soweit Honda in seinen Garantiebestimmungen, bei denen es sich um AGB´s handelt, die einer Inhaltskontrolle zugänglich sind, eine Haftung ausschließt und nur für Rost an sichtbaren Stellen haften will, halte ich das für rechtlich äußerst fraglich.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Garantie sind abschließend im § 477 BGB geregelt. Nach diesem § sind nur folgende Punkte gesetzlich geregelt... Anschrift des Garantiegebers; einfache und verständliche Sprache, Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Käufers aus der Sachmangelhaftung nach BGB, die Inhalte der Garantie und die Dauer sowie die räumlich Geltung müssen angegeben werden.
Die Garantiebedingungen selbst haben keinesfalls den Charakter von AGB, sondern stellen ein einseitiges Rechtsversprechen dar. Und die Inhalte dieses einseitigen Rechtsversprechens können nur hinsichtlich der Anforderungen des § 477 BGB überprüft werden. Die Inhalte der Garantie z.b. keine Garantie bei Rost im nicht sichtbaren Bereich... können nicht rechtlich beanstandet werden. Sorry.. da ist deine Rechtsmeinung falsch.
In diesem ZUsammenhang sei die Bemerkung erlaubt, daß Mercedes auf Durchrostung von innen nach außen 30 Jahre Gewährleistung gibt, wobei alle Inspektionen, auch nach 2 Jahren, durchgeführt sein müßen.
Mercedes gibt keine Gewährleistung sondern Garantie.... Gewährleistungsansprüche hast du nur gegen den Händler bei dem du gekauft hast.
Bei meiner V-Klase hat Mercedes nach 6 Jahten alle Türen, Heckklappe, Schiebetür und Motorhaube gewechselt und den Unterboden konseviert.
Finde ich ok... allerdings hat Mercedes mit der V-Klasse ja auch einiges gutzumachen.....
Auf diese Leistungen habe ich nunmehr wieder eine 2 -jährige Gewährleistung.
Nein - da die Reparatur von dir nicht bezahlt werden musste, hast du keine Gewährleistungsansprüche. Es kam kein Werkvertrag zustande. Weil es keinen Werkvertrag gibt, hast du auch keine Gewährleistungsansprüche.
Abschließend möchte ich nochmals betonen, daß keiner ein schlechtes Gewissen haben sollte einen Mangel geltend zu machen, wobei ich dies schriftlich machen würde, sobald ich das Gefühl habe von meinem Händler oder Honda selber nicht ernst genommen zu werden.
Beim letzten Punkt hast du wieder meine volle Zustimmung.
Gruß Drafi