Rechtsfahrgebot

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Honig

Gast
Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage an Euch bezüglich des Rechtsfahrgebotes auf Autobahnen. Wie schaut es da aus, wenn das Temolimit auf der rechten Spur geringer ist, als auf denen weiter links, aber ausser mir kein weiteres Fahrzeug unterwegs ist? Muss ich dann rechts fahren und dann mit der geringeren Geschwindigkeit? Oder darf ich dann die Spur mit dem höheren Tempolimit durchgehend benutzen? :21 - Stop:

Ein Beispiel wäre die A3 an der Landesgrenze RP/HE. Hier ist 100 und auf dem rechten Fahrstreifen 60.

Markus
 
:Froehlich3:

Ich biete mal folgende Lösung :

Ein Schild der StVO gilt üblicherweise 24 Std. am Tag,
egal ob ich alleine auf der Straße bin oder mit anderen.

Bedeutet rechts ist 60.
Da es sich bestimmt um eine LKW-Spur handelt (?)
fahre ich einfach in der Mitte.
:Froehlich1:
 
Da müssen wir mal das Wort "Gebot" im Sinne der StVO auseinanderdröseln.
Nach meinem Verständnis ist ein Gebot nicht zwingend einzuhalten.
Somit musst du den rechten Fahrstreifen nicht benutzen.
Du solltest es aber machen, wenn z.B. der Verkehrsfluss ansonsten eingeschränkt wird.

Liege ich da richtig?


Gruß
Reiner
 
Muss man differenzieren mit den Schildern.

Wenn da ein weisses Schild mit rotem Rahmen 60 steht
zulaessige-hoechstgeschwindigkeit.jpg
,
dann ist das im Prinzip kein GEbot, sondern ein Verbotsschild, schneller als 60 km/h auf diesem Streifen fahren zu dürfen.

Gebotsschilder haben keinen roten Rand - siehe z.B. beim Richtgeschwindigkeitsschild
vorgeschriebene-mindestgeschwindigkeit.jpg
,
das blau ist.

Noch was dazu aus dem I-Net:

Werden auf mehreren Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn unterschiedliche zul. Höchstgeschwindigkeiten angeordnet, bedeutet dies, dass auf dem jeweiligen Fahrstreifen nur die Geschwindigkeit gefahren werden darf, die für diesen Streifen angeordnet worden ist. Wenn auch §2 Abs.2 der StVO grundsätzlich ein Rechtsfahrgebot vorschreibt, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass, wenn der rechte Fahrstreifen frei ist, auch dort gefahren werden muß. Insoweit verweise ich auf § 7 Abs.1 StVO. Diese Norm bestimmt, dass auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, abweichen dürfen, wenn die Verkehrsdichte dies rechtfertigt. Das Rechtsfahrgebot der StVO erhält damit durch die StVO selbst eine Einschränkung durch die Verkehrslage. Das Rechtsfahrgebot gilt damit in der StVO nicht absolut, anders als bei der Anordnung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten; diese sind immer einzuhalten. Damit kann vom Rechtsfahrgebot dann abgewichen werden, wenn auf einem links liegenden Fahrstreifen eine höhere höchst zulässige Geschwindigkeit gefahren werden darf und ein Kraftfahrer diese höhere Geschwindigkeit fahren möchte.
 
Da es sich bestimmt um eine LKW-Spur handelt (?)
fahre ich einfach in der Mitte.
:Froehlich1:

Sorry OT - Aber das muss kurz raus.
LKW Spur auf der Autobahn?!
Leider denken 387% der deutschen Autofahrer, das rechts nur LKW fahren dürfen.
Wer schnell fahren will, nutzt mittlerweile wohl besser die rechte Spur! :wirr2:

Das Rechtsfahrgebot, wird leider zu wenig genutzt.


Grüße
Blaster
 
Ein Kommentar aus gutefrage.net von spiriva

Werden auf mehreren Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn unterschiedliche zul. Höchstgeschwindigkeiten angeordnet, bedeutet dies, dass auf dem jeweiligen Fahrstreifen nur die Geschwindigkeit gefahren werden darf, die für diesen Streifen angeordnet worden ist. Wenn auch §2 Abs.2 der StVO grundsätzlich ein Rechtsfahrgebot vorschreibt, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass, wenn der rechte Fahrstreifen frei ist, auch dort gefahren werden muß. Insoweit verweise ich auf § 7 Abs.1 StVO. Diese Norm bestimmt, dass auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, abweichen dürfen, wenn die Verkehrsdichte dies rechtfertigt. Das Rechtsfahrgebot der StVO erhält damit durch die StVO selbst eine Einschränkung durch die Verkehrslage. Das Rechtsfahrgebot gilt damit in der StVO nicht absolut, anders als bei der Anordnung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten; diese sind immer einzuhalten. Damit kann vom Rechtsfahrgebot dann abgewichen werden, wenn auf einem links liegenden Fahrstreifen eine höhere höchst zulässige Geschwindigkeit gefahren werden darf und ein Kraftfahrer diese höhere Geschwindigkeit fahren möchte.

So wie im Text beschrieben, würde ich mich auch verhalten.
 
Na wenn da mal nicht der Elzer Berg gemeint ist..da ist das nämlich so.. früher sogar noch mit 40km/h Höchstgeschwindigkeit auf der rechten Spur..allerdings gibt es in der Tat Kriechspuren für LKW`s auf Autobahnen..das sind gewisse Abschnitte auf extremen Steigungen...dieses wird dann auch durch Schilder angekündigt.Ansonsten gilt auf Autobahnen wo auf allen Fahrstreifen die gleiche Höchstgeschwindigkeit gilt, rechts zu Fahren wenn der Verkehrsfluss es zu läßt..und das für Fahrzeuge aller Art.

§ 7 Abs. 3c StVO lautet:
„Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.“
Wer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit mehreren Spuren in einer Richtung fortgesetzt und grundlos die linke oder, bei drei Spuren, die mittlere Spur benutzt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, begeht einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, der mit 80 € Bußgeld und einem Punkt geahndet werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
uiuiui, 7 Antworten 6 Meinungen :16 - wirr:

In der Tat war der Elzer Berg gemeint, ich kenne aber noch einen kleinen kleinen Abschnitt auf einer Autobahn Richtung Niederrhein, da richtig Interessant, weil es nur 2 Spuren pro Richtung gibt.
Eine LKW-Spur ist das nicht, auch wenn LKW nur rechts fahren dürfen, müsste ich ich ja bei freier Bahn nach rechts rüber. Nun habe ich bei 3 Spuren nicht soooo die Hemmung die mittlere Spur verbotener Weise durchgehend zu nutzen, die linke ist ja noch da und frei, aber wenns dann nur 2 Spuren sind, mach ich das nicht wirklich gerne, da liegt meine Hemmschwelle etwas höher.

Markus
 
Ist auch der Fall auf A1 zwischen Kreuz Köln Nord und Köln Lövenich. Ich fahre da immer links, auch wenn rechts frei ist, zwischen 20-6 oder so gilt das da.

Oerst
 
Das Rechtsfahrgebot, wird leider zu wenig genutzt.

Und viel zu wenig kontroliert bzw. bestraft.

Bin erst neulich mit der Dose kilometerlang hinter nem "Sternfahrer" dahin geschlichen obwohl der rechte Fahrstreifen leer war...
Ich habe mich dann entschlossen rechts mit unwesentlich höherer Geschwindigkeit zu überholen...
Autobahn war 2-spurig.
 
Und viel zu wenig kontroliert bzw. bestraft.

Bin erst neulich mit der Dose kilometerlang hinter nem "Sternfahrer" dahin geschlichen obwohl der rechte Fahrstreifen leer war...
Ich habe mich dann entschlossen rechts mit unwesentlich höherer Geschwindigkeit zu überholen...
Autobahn war 2-spurig.

Ich mach das immer anders. Ich mache kurz langsam und zieh dann mit 200 auf der rechten spur neben dran und steig voll in die Eisen. Dann fahr ich auf halber Höhe mit Schleichergeschwindigkeit daneben her bis er es kapiert. Die Methode ist ganz lustig und die meißten peilen es auch recht schnell.

Die älteren Mitbürger in ihren obere Mittelklasse/Oberklasse Limousinen sehen es halt auch nicht so gerne wenn sie von einem Kleinwagen überholt werden. :mx31:
 
Hmmm,

wenn ich jetzt also das Gebot nicht erhöre, sondern links fahre. Und ich fahre da 180. Und von hinten kommt einer mit 250.

Dann muss ich auf 60 runterbremsen, nach rechts ziehen und den vorbeilassen.

:mx31:
 
Hmmm,

wenn ich jetzt also das Gebot nicht erhöre, sondern links fahre. Und ich fahre da 180. Und von hinten kommt einer mit 250.

Dann muss ich auf 60 runterbremsen, nach rechts ziehen und den vorbeilassen.

:mx31:


Hi Oerst

bremsen nööö


versuchs mal so:


" Kopf etwas einziehen, Ohren eng anlegen,

Nachbrenner einschalten :20 - Sinn:

und dann mit

280
fz3.gif
davondüsen " :wech:
 
Hmmm,

wenn ich jetzt also das Gebot nicht erhöre, sondern links fahre. Und ich fahre da 180. Und von hinten kommt einer mit 250.

Dann muss ich auf 60 runterbremsen, nach rechts ziehen und den vorbeilassen.

:mx31:


Ne Horst, das geht genau andersherum:

Wenn einer mit 200 auf der linke Spur ankommt, dann muss derjenige, der ausnahmsweise mal nicht links fährt, von der rechten Spur unmittelbar auf die linke Spur wechseln und dann erst auf 60 herunterbremsen.

Jedenfalls scheint das heute nach meiner Erfahrung so üblich und auch so gelehrt, gewollt und toleriert zu sein.
Weil dann die Chance besteht, den Raser als "zu-dichten-Auffahrer" zu überführen.

Also, immer schön rechtsfahren und aufpassen, wenn einer schneller kommt

Nix für ungut, viele Grüße
Ha-Jü
 
So, ich habe mal beim ADAC angefragt.
Sinngemäß lautete die Antwort, dass ich in einem solchen Fall die Spur mit der höheren Geschwindigkeit "bei geringer Verkehrsdichte" durchgehend nutzen darf, wenn der Geschwindigkeitsunterschied "wesentlich" ist.
Als Beispiel wird ein Unterschied von 50 km/h aufgeführt.
Also Platz machen, wenn einer schneller fahren möchte....
Wobei ich noch nie einen Autobahnabschnitt gesehen habe, auf dem es auf der rechten Spur ein Limit gab, und weiter links gar keines, und bei einem Limit von 120 oder 130 würde ich die Geschwindigkeit meist ausnutzen, mal abgesehen von Nebel oder Regen oder sowas...

Markus
 
Hmmm,

wenn ich jetzt also das Gebot nicht erhöre, sondern links fahre. Und ich fahre da 180. Und von hinten kommt einer mit 250.

Dann muss ich auf 60 runterbremsen, nach rechts ziehen und den vorbeilassen.

:mx31:

Unbedingt auf 60 runterbremsen würd ich zwar auch nicht,
aber den Deppen, der mir mit seiner PS-Dose auf die Pelle (< 10m) rückt, lass ich dann doch möglichst bald vorbei.
 
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