J
joe_cool
Gast
Sollte mal irgendwann die PKW-Maut für Schnellstraßen kommt, dann gibt´s im Ruhrpott einen Verkehrsinfarkt, weil plötzlich alle nur noch durch die citys zum Arbeitsplatz wollen!
Also da gibt es doch schon das Scenario der City-Maut (wie z.B. in London) und das wird dann zusätzlich zu den Gebühren für Autobahnen und Landstrassen erhoben.

Unsere Politker wollen aber nicht, dass wir uns im Dschungel der (Steuer-)Finanzen auskennen und deshalb machen sie es sehr kompliziert. Ich könnte mir das so vorstellen:
- Fahrzeugsteuer (nach "Umweltklasse" und "Leistungsklasse" unterteilt)
- Mineralölsteuer (nach "Umweltklasse" und "Mineralöltyp" unterteilt)
- Autobahnmaut (nach gefahrenen Kilometern abgerechnet)
- Straßenmaut (nach gefahrenen Kilometern abgerechnet, bei zusätzlicher Benutzung der Autobahn mit einem Mix-Anteil berechnet, der das Verhältnis (BAB/Bundesstraße) berücksichtigt. Der Anteil wird noch reduziert bei Einbezug von Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen. Feld- und Wiesenwege werden höher berechnet, da hier die Umwelt wieder mehr gefährdet wird)
- Citymaut (wird bei jedem Einfahren in die Stadt fällig und ist in mehrere Zonen (Randgebiet, äußere City und Innenstadt mit unterschiedlichen Tarifen abgerechnet) unterteilt. Bei Städten, die aneinandergrenzen - z.B. Ruhrgebiet - wird immer doppelt berechnet)
- Dorfmaut (Ein- bzw. Durchfahrt von Ortschaften die ein Tempolimit von 30 km/h aufweisen
- Brückenmaut (wird bei jedem Über- oder Unterfahren einer Brücke fällig)
- Parkmaunt (wird erhoben für die Benutzung durch Parken auf öffenlichen Flächen und ist zeitabhängig und richtet sich nach den Cityzonen)
- Mehrwertsteuer (wird prinzipiell immer erhoben)
Vervielfachung der Mautgebühren 3-7 in den Stoßzeiten (2-fach an Werktagen zwischen 6-9 und 16-19 Uhr), in Ferienzeiten (n-fach, nach Anzahl der Bundesländer die momentan Ferien haben), an Sonn- und Feiertagen (2-fach) und Verdoppelung der Parkmaut außerhalb der Stoßzeiten, an Sonn- und Feiertagen, an Ferientagen und Vervierfachung der Mount in der Nähe (15 km Umkreis) von Flughäfen während der Ferienzeit.
In geschlossenen Ortschaften gilt generell Tempo 30 (km/h)
Auf Bundesautobahnen darf (je nach Verkehrsaufkommen) nicht unter 130 km/h gefahren werden. Ausnahmen LKW über 7,5t. Hier sind minimal 20% unter der Maximalgeschindigkeit erforderlich.
Abgerechnet wird nach Anzahl der Räder (inkl. aller Reserve- und Lenkräder) an Fahrzeugen mit Motor (auch E-, Gas-, Dampf-, Wind- und Wasserstoffmotoren)
Die Paragraph über sinnloses Hin- und Herfahren entfällt.
Die Erfassung der Bewegungs- und Parkdaten erfolgt satellitengestützt.
Noch Fragen???



(Anm.: Der Verfasser wurde nach diesem Beitrag mit einer Großpackung Ingbert-Pillen ruhig gestellt)
