Was ich kürzlich gelernt habe, ist, dass man ABE und Teilegut8en unterscheiden muss. Als ich damals meine schwarze CB1300 gebraucht kaufte, war der goldene Rizoma-Lenker in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Warum, war mir nie klar, aber es war mir auch egal, da der TÜV nie Probleme machte.
Ich habe dann auf meine "Pommes" CB1300 einfach den gleichen Lenker drauf gemacht, er gefällt mir und ich bin ihn so gewöhnt. So habe ich sie zum TÜV gebracht und einen Zettel dabei gehabt, der "Teilegut8en" in der Überschrift trug. Der TÜVler hat den Lenker daher auch in die Fahrzeugpapiere eintragen müssen, weil es keine ABE sei, wie er mir erklärte. Sollte mir recht sein, hat aber ein paar "Kröten" mehr gekostet.
Fazit:
Wenn Ihr einen Lenker verbauen wollt, für den es "nur" ein Teilegut8en (und keine ABE) gibt, dann müssen die Fahrzeugpapiere geändert werden. Da das Motorrad ein Jahr lang abgemeldet war und sowieso keine gültigen Papiere hatte, war das egal. Mehr gekostet als ein normaler TÜV hats aber trotzdem. Ich würde also eher keinen Lenker ändern, wenn ich
nur dafür
erst zum TÜV und
dann zur Zulassungsstelle müßte.