Mitnahmepflichten Auslandsreisen mit Motorrad

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achimowitz

Gast
Hallo zusammen,

wei?jemand sicher oder kennt jemand eine Seite im Internet, wo drin steht, was man als Motorradfahrer in der Schweiz und in Italien mitf?hren muss?

Gruss

Achimowitz.
 
F?r Reise mit dem Motorrad

Hallo achimowitz,
wenn du ADAC Mitglied bist solltest du dort mal schauen. Da gibt es Infos ohne Ende. Habe da gerade mal nachgeschaut.
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ADAC.de
Home > ReiseService > Tourset & Reisef?hrer > L?nderinformationen

Du mu?t nat?rlich Personalausweis und Zulassungsbescheinigung Teil 1(Fahrzeugschein) und F?hrerschein haben. Und solltes eine gr?ne Versicherungskarte mitnehmen.
Au?erdem pass auf : Au?erorts gildet 90km/h.

F?r Italien schreibt der ADAC au?erdem:
"Motorradfahrer, die ohne genormten Schutzhelm (ohne Kennzeichnung ECE R 22) fahren, m?ssen mit Sicherstellung Ihres Motorrades bis zu einem Monat rechnen. Auch Beifahrer m?ssen einen genormten Schutzhelm tragen.
Motorr?der bis 149 ccm sind auf Autobahnen verboten. "

hoffe das hilft schonmal, viiiiiiiiieeeeel Spa?im Urlaub, gru?Stefan
 
Da ich gerade meine Alpentour genauer plane, habe ich mit was vom ADAC zusammenstellen lassen und kann's nur jedem empfehlen.

Neben guten Karten und Routen (auch f?r Motorrad) sind die oben genannten Punkte genauso beschrieben. Auch das Thema Vignette ist dort klar beschrieben.

Ich habe aber nix f?r CH, da ich nicht in CH sein werde...

Und die Norm am Helm... Meiner ist Nolan, also aus Italien, da wird der das doch haben, oder? Ich finde n?mlich kein Schild...

Oerst
 
Und die Norm am Helm... Meiner ist Nolan, also aus Italien, da wird der das doch haben, oder? Ich finde n?mlich kein Schild...


Wird er sicher. Heute kann man eigentlich nur noch diese komischen Kappen/Braincaps ohne ECE22 kaufen. Alles andere, was von einem der gr??eren Markenhersteller kommt (selbst Jethelme) hat ECE 22-05. Im Zweifel suchst Du einfach eben Deinen Helm bei Louis & Co. raus, die schreiben das meistens dazu.

Beispiel: Schuberth Concept bei Louis -> "Pr?fungen: ECE 22.05".

Bei nicht konformen Helmen w?rde da halt "Pr?fungen: ohne ECE" oder sowas stehen.

Jens
 
Ach ja,

in AT un IT ist m.W. auch der Verbandskasten und eine Warnweste f?r die Panne Pflicht.

Oerst
 
Heute kann man eigentlich nur noch diese komischen Kappen/Braincaps ohne ECE22 kaufen.

Kann nicht verstehen das diese Dinger Braincaps hei?en.
Brain hei?t doch: Gehirn, Hirn, Verstand

Wer mit den Kappen Mopped f?hrt kann doch davon nichts haben!!!
 
Ach ja,

in AT un IT ist m.W. auch der Verbandskasten und eine Warnweste f?r die Panne Pflicht.

Oerst

Warnweste eigentlich nur bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen.... also beim Motorrad nicht.

Dazu auch im ADAC

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Home > Recht & Rat > Verkehrsrecht > Verkehrsvorschriften Ausland > Warnweste im Ausland
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Warnwesten im Ausland
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Italien
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Seit April 2004 m?ssen in Italien Autofahrer eine rote, gelbe oder orangefarbene Warnweste tragen, wenn sie au?erhalb geschlossener Ortschaften, z.B. bei Panne oder Unfall, ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Wer in Italien k?nftig die Weste im Bedarfsfall nicht tr?gt und erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von mindestens € 36 rechnen. Sinn und Zweck der Warnwesten-Vorschrift ist - so der italienische Gesetzgeber - der Schutz und die Sicherung derjenigen Person, die das Warndreieck aufstellt. Der Gesetzeswortlaut sieht im Hinblick auf die Warnweste ausdr?cklich nur eine Tragepflicht f?r den Fahrer des betreffenden Fahrzeugs ("conducente") vor. Dieser muss, wenn er das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall verl?sst und ein Warndreieck aufstellt, die Warnweste tragen. Nimmt sich dagegen ein Beifahrer dieser Aufgabe an, so trifft nach dem Schutzzweck des Gesetzes nat?rlich auch diesen die Tragepflicht - auch wenn das Gesetz (vielleicht etwas zu sehr einschr?nkend) nur vom "Fahrer" spricht. Da sich im Normalfall aber ohnehin nur eine Person zu diesem Zweck auf der Fahrbahn aufh?lt, gen?gt es regelm??ig, nur eine Warnweste mitzuf?hren.
Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorr?dern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.



Österreich
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In Österreich m?ssen seit dem 1. Mai 2005 Warnwesten sowohl im Fahrzeug mitgef?hrt als auch im Bedarfsfall getragen werden: Steigt der Lenker eines Fahrzeuges auf dem Pannenstreifen der Autobahn oder Autostra?e wegen eines Unfalls oder Panne aus dem Fahrzeug, muss eine Warnweste angelegt werden.
Auf Landstra?en gilt die Warnwestenpflicht, wenn ein Pannendreieck aufgestellt wird.
Einspurige Fahrzeuge (also z.B. Motorr?der) sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen.
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