Ach ja,
in AT un IT ist m.W. auch der Verbandskasten und eine Warnweste f?r die Panne Pflicht.
Oerst
Warnweste eigentlich nur bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen.... also beim Motorrad nicht.
Dazu auch im
ADAC

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Warnweste im Ausland
Warnwesten im Ausland

Italien
Seit April 2004 m?ssen in Italien Autofahrer eine rote, gelbe oder orangefarbene Warnweste tragen, wenn sie au?erhalb geschlossener Ortschaften, z.B. bei Panne oder Unfall, ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Wer in Italien k?nftig die Weste im Bedarfsfall nicht tr?gt und erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von mindestens € 36 rechnen. Sinn und Zweck der Warnwesten-Vorschrift ist - so der italienische Gesetzgeber - der Schutz und die Sicherung derjenigen Person, die das Warndreieck aufstellt. Der Gesetzeswortlaut sieht im Hinblick auf die Warnweste ausdr?cklich nur eine Tragepflicht f?r den Fahrer des betreffenden Fahrzeugs ("conducente") vor. Dieser muss, wenn er das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall verl?sst und ein Warndreieck aufstellt, die Warnweste tragen. Nimmt sich dagegen ein Beifahrer dieser Aufgabe an, so trifft nach dem Schutzzweck des Gesetzes nat?rlich auch diesen die Tragepflicht - auch wenn das Gesetz (vielleicht etwas zu sehr einschr?nkend) nur vom "Fahrer" spricht. Da sich im Normalfall aber ohnehin nur eine Person zu diesem Zweck auf der Fahrbahn aufh?lt, gen?gt es regelm??ig, nur eine Warnweste mitzuf?hren.
Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorr?dern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.
Österreich
In Österreich m?ssen seit dem 1. Mai 2005 Warnwesten sowohl im Fahrzeug mitgef?hrt als auch im Bedarfsfall getragen werden: Steigt der Lenker eines Fahrzeuges auf dem Pannenstreifen der Autobahn oder Autostra?e wegen eines Unfalls oder Panne aus dem Fahrzeug, muss eine Warnweste angelegt werden.
Auf Landstra?en gilt die Warnwestenpflicht, wenn ein Pannendreieck aufgestellt wird.
Einspurige Fahrzeuge (also z.B. Motorr?der) sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen.
