corry
Member
Servus Leutz,
gestern hatte ich "Fragestunde" beim TÜV. Der Mopedsachverständige hat dann unter anderem auch mal über meine Liste der bisher verbauten Teile geschaut.
Wie erwartet alles unkritisch... bis auf die "Bodystyle Kotflügelverlängerung vorne".
https://www.louis.de/artikel/bodystyle-kotfluegel-verlaengerung-mattschwarz/10009610?list=183890311
Dafür wird weder bei Louis, noch beim Hersteller Fechter, irgendetwas an Papieren angeboten oder mitgeliefert (ausser natürlich die Montageanleitung).
Nun meinte der gute Mann aber, dass wenn keine ABE vorliegt, für alle Anbauteile aus Kunststoff zumindest ein Materialgutachten notwendig sei um die Splittereigenschaften nachzuweisen.
Okay, klingt irgendwie logisch und nachvollziehbar.
Andererseits, wenn dieses Teil splittert hängts im Kühler, und ich flieg bereits 10m weiter...
Mit einem Augenzwinkern meinte er aber auch noch, dass die wenigsten wissen was Original und was aus dem Zubehör sei...
Trotzdem, bisher hab ich Wert auf "Regelkonformität" gelegt.
Deshalb hab ich jetzt mal Louis (als Verkäufer) und Fechter (als Hersteller) angeschrieben.
Zu Kotflügelverlängerungen gibt es hier zig Themen, aber nirgendwo hab ich so einen Hinweis gefunden.
- Stimmt das wirklich, das für alle Kunststoffteile so ein Nachweis vorliegen muss?
- Hatte schonmal jemand Probleme deswegen, oder wurde zumindest danach gefragt?
- Oder hat vielleicht jemand Papiere zu der Verlängerung?
Immer ne handbreit Gummi auf dem Asphalt
LG Achim
gestern hatte ich "Fragestunde" beim TÜV. Der Mopedsachverständige hat dann unter anderem auch mal über meine Liste der bisher verbauten Teile geschaut.
Wie erwartet alles unkritisch... bis auf die "Bodystyle Kotflügelverlängerung vorne".
https://www.louis.de/artikel/bodystyle-kotfluegel-verlaengerung-mattschwarz/10009610?list=183890311
Dafür wird weder bei Louis, noch beim Hersteller Fechter, irgendetwas an Papieren angeboten oder mitgeliefert (ausser natürlich die Montageanleitung).
Nun meinte der gute Mann aber, dass wenn keine ABE vorliegt, für alle Anbauteile aus Kunststoff zumindest ein Materialgutachten notwendig sei um die Splittereigenschaften nachzuweisen.
Okay, klingt irgendwie logisch und nachvollziehbar.
Andererseits, wenn dieses Teil splittert hängts im Kühler, und ich flieg bereits 10m weiter...
Mit einem Augenzwinkern meinte er aber auch noch, dass die wenigsten wissen was Original und was aus dem Zubehör sei...

Trotzdem, bisher hab ich Wert auf "Regelkonformität" gelegt.
Deshalb hab ich jetzt mal Louis (als Verkäufer) und Fechter (als Hersteller) angeschrieben.
Zu Kotflügelverlängerungen gibt es hier zig Themen, aber nirgendwo hab ich so einen Hinweis gefunden.
- Stimmt das wirklich, das für alle Kunststoffteile so ein Nachweis vorliegen muss?
- Hatte schonmal jemand Probleme deswegen, oder wurde zumindest danach gefragt?
- Oder hat vielleicht jemand Papiere zu der Verlängerung?
Immer ne handbreit Gummi auf dem Asphalt
LG Achim



Und ich glaube wenn Du nicht gefragt hättest wäre der TÜV Fuzzy niemals darübergestolpert.