Materialgutachten für Kotflügelverlängerung notwendig?

corry

Member
Servus Leutz,

gestern hatte ich "Fragestunde" beim TÜV. Der Mopedsachverständige hat dann unter anderem auch mal über meine Liste der bisher verbauten Teile geschaut.
Wie erwartet alles unkritisch... bis auf die "Bodystyle Kotflügelverlängerung vorne".
https://www.louis.de/artikel/bodystyle-kotfluegel-verlaengerung-mattschwarz/10009610?list=183890311
Dafür wird weder bei Louis, noch beim Hersteller Fechter, irgendetwas an Papieren angeboten oder mitgeliefert (ausser natürlich die Montageanleitung).

Nun meinte der gute Mann aber, dass wenn keine ABE vorliegt, für alle Anbauteile aus Kunststoff zumindest ein Materialgutachten notwendig sei um die Splittereigenschaften nachzuweisen.

Okay, klingt irgendwie logisch und nachvollziehbar.
Andererseits, wenn dieses Teil splittert hängts im Kühler, und ich flieg bereits 10m weiter...
Mit einem Augenzwinkern meinte er aber auch noch, dass die wenigsten wissen was Original und was aus dem Zubehör sei... :02 - zwinkern:

Trotzdem, bisher hab ich Wert auf "Regelkonformität" gelegt.
Deshalb hab ich jetzt mal Louis (als Verkäufer) und Fechter (als Hersteller) angeschrieben.


Zu Kotflügelverlängerungen gibt es hier zig Themen, aber nirgendwo hab ich so einen Hinweis gefunden.
- Stimmt das wirklich, das für alle Kunststoffteile so ein Nachweis vorliegen muss?
- Hatte schonmal jemand Probleme deswegen, oder wurde zumindest danach gefragt?
- Oder hat vielleicht jemand Papiere zu der Verlängerung?


Immer ne handbreit Gummi auf dem Asphalt
LG Achim
 
MMn ist der TÜV da über seine Verantwortung gegangen.
Bspw. Gibt es auch keine Regelung zu Kofferträgern, egal wie.
Der TÜV Kollege sollte da mal 'die Hose' runter lassen, wo er meint, dass sowas stehe.
 
Vorsicht mit den jungen Pferden.... da ein Gepäckträger fest verschruabt wird, wird er zum Bestandteil des Fahrzeuges..... da könnte ein Prüfer auch schnell mal auf die Idee kommen nach der ABE desselben zu fragen (gilt auch für Sturzbügel).....

Die Kotflügelverlängerung liegt im unmittelbaren Bereich des Reifens - stell dir vor sie löst sich partiell während der Fahrt und kommt in Kontakt mit dem Reifen. Wäre es jetzt nicht schön, dass die Befestigung so gewählt ist, dass sich die Verlängerung löst (um ein aufschlitzen des vorderen Reifens zu verhindern) und wenn es sich gelöst hat und vom Hinterrad überfahren wird, so zerstört wird, dass das Hinterrad keinen Schaden erleidet (z.B. Carbon-Splitter die so scharfkantig sind, dass sie Reifen aufschlitzen).

Der Prüfer war eindeutig auf der richtigen Seite und hat seinen Sachverstand eingesetzt. Sollten alle tun.
 
Bspw. Gibt es auch keine Regelung zu Kofferträgern, egal wie.

Nuja, das Beispiel ist vielleicht nicht ganz glücklich gewählt, denn Kofferträger sind doch meist aus Metall (zumindest meine), und nicht aus Kunststoff, oder täusche ich mich da?
Egal, jedenfalls meinte der freundliche Graukittel, die hintere Spritzschutzverlängerung sei unkritisch, eben weil sie aus Metall sei. Also nix mit Splittereigenschaften.
Ob es nu sinnvoll ist sich um Blechteile keinen Kopp zu machen sei dahingestellt, in letzter Konsequenz müssten dann aber ausnahmslos alle Bauteile geprüft sein, inkl. aller Schrauben, Nieten, Kleber etc. (also nix mehr mit Baumarkt oder "günstigem" Zubehör).



Vorsicht mit den jungen Pferden.... da ein Gepäckträger fest verschruabt wird, wird er zum Bestandteil des Fahrzeuges..... da könnte ein Prüfer auch schnell mal auf die Idee kommen nach der ABE desselben zu fragen (gilt auch für Sturzbügel).....
Ooops, bring die Jungs bloss nicht auf solche Gedanken (wer weiß wer hier mitliest). :frech4:
Für das ganze Gerödel gibbet doch nirgendwo einen fetzen Papier.



Die Kotflügelverlängerung liegt im unmittelbaren Bereich des Reifens - stell dir vor sie löst sich partiell während der Fahrt und kommt in Kontakt mit dem Reifen. Wäre es jetzt nicht schön, dass die Befestigung so gewählt ist, dass sich die Verlängerung löst (um ein aufschlitzen des vorderen Reifens zu verhindern) und wenn es sich gelöst hat und vom Hinterrad überfahren wird, so zerstört wird, dass das Hinterrad keinen Schaden erleidet (z.B. Carbon-Splitter die so scharfkantig sind, dass sie Reifen aufschlitzen).
Der Prüfer war eindeutig auf der richtigen Seite und hat seinen Sachverstand eingesetzt. Sollten alle tun.
Okay, an diese Zerstörungsmöglichkeit hab ich natürlich nicht gedacht... :mx11:
Und weils so schön ist, hab ich natürlich das doppelseitige Klebeband entfernt, die mitgelieferten Nieten nicht benutzt, sondern statt dessen 2K-Kleber genommen.
Wenn also wirklich mal das Teil vom Reifen erfasst wird (warum auch immer), reisst das nicht "mal eben" ab, sondern macht dann was immer es dann macht... :07 - schaem:
 
Meine Kotflügelverlängerungen, sowohl hinten als auch vorne, bestehen aus Kunststoff und haben beide keine ABE.

War bei meiner SC58, SC54 und jetzt GS K50 so.

Natürlich sehe ich, dass die Sorgfaltspflicht des TÜV Prüfers hier vorbildlich war, allerdings fehlt mir die Grundlage zu seinen Äußerungen.

Alleine aus Interesse, um es genau zu wissen, würde ich ihn mal fragen.

Oder hast Du da Details Manfred, das wäre interessant.
 
Ergibt sich aus den § 30 und 36a der StVZo, den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen und natürlich dem entsprechenden EG-Gegenstück
 
Die Paragraphen etc. konnte ich mir noch nicht eingehend zu Gemüte führen (danke für den Tipp Manfred), aber Fechter und Louis haben bereits geantwortet (vorbildlich schnell finde ich).
Erwartungsgemäß meint Fechter:
"Leider liegt uns keine offizielle Materialbescheiningung vor. Diese ist auch nicht erforderlich, da die Verlängerung TÜV frei ist. Der TÜV verlangt ja auch keine Materialbescheiningung für Koffer etc.."

Und Louis hat bei Fechter nachgefragt, und von denen erfahren dass ich schon Antwort bekommen habe, also auch nichts anderes.


Tscha, jetzt bin ich erstmal so klug als wie zuvor...
Einerseits fänd ichs ja logisch wenn für die Fenderverlängerung Papiere vorhanden sein müssen (für die HRA hab ich ja auch ne ABE), andererseits hat ja scheints seit Jahren noch nie jemand ein Problem deswegen gehabt (hätte man jawohl gelesen), und den Hinweis auf Koffer etc. kann man eigentlich auch nicht von der Hand weisen.
Nuja, mal schauen, dauert ja noch bis ich den ersten TÜV hab. :02 - zwinkern:


Immer ne handbreit Gummi auf dem Asphalt
LG Achim
 
Guude Achim
mach doch nicht soviel Aufhebens um das Teil.Schraub oder klebe das Dingens dran und gut isses.Interessiert doch keinen TÜV Prüfer wirklich.:22 - Meinung: Und ich glaube wenn Du nicht gefragt hättest wäre der TÜV Fuzzy niemals darübergestolpert.

Bei so Sachen handele ich nach dem Motto wecke keine schlafenden Hund oder : Legal - Illegal - Scheißegal.:zwinkern:
Ist ja kein Sicherheitsrelevantes Teil.:22 - Meinung:
Gruß Hansi
 
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