Maschine verkaufen von verstorbener Person

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_Stefan_

Gast
Hallo zusammen,

ich habe eine dringende Frage: Ich habe eine CBF 1000 gesehen, die ich gerne kaufen würde. Bei einem Telefonat mit der Ehefrau habe ich erfahren, dass der Besitzer (Mann) verstorben sei.
Wenn das Motorrad jetzt auf seinen Namen läuft und sie den Kaufvertrag in ihrem Namen macht, gehe ich da rechtlich ein Risiko ein?

Wie kann ich mich da absichern?

Gibt es hierzu Experten zu diesem Thema?

Vielen Dank!

Gruß
Stefan
 
Hallo Stefan,

zur Absicherung im Rechtsverkehr gibt es den sog. Erbschein vom Nachlaßgericht. Der kostet Geld. Ihn braucht frau aber nur, wenn sie z.B. zu Lebzeiten keinen Zugriff auf die Konten ihres Mannes hatte.

Ob man aber in einem Trauerfall beim Kauf eines Moppeds einen Erbschein verlangen sollte, dazu möchte ich aus der Ferne wirklich nichts sagen.

Viele Grüße,
Bernd aus WI
 
Wenn die Maschine abgemeldet ist, ist das kein Thema. Brief zählt. Was da für ein Name steht ist egal. Selbst Angemeldet sollte das kein Problem geben. Aber schriftlicher Kaufvertrag schadet Nie.
 
Also das Fahrzeug ist noch angemeldet. Und einen Kaufvertrag werden wir ja auf jeden Fall auch machen.
Ich bin mir nur nicht sicher, ob der Kaufvertrag mit der Ehefrau dann überhaupt rechtskräftig ist...
 
Wer den Fahrzeugbrief hat, ist der Eigentümer.

Wenn Sie Dir alles übergibt und eine Quittung ausstellt, ist das alles eindeutig.

Oerst
 
Ich bin mir nur nicht sicher, ob der Kaufvertrag mit der Ehefrau dann überhaupt rechtskräftig ist...

Da du nicht wissen kannst ob die Ehefrau tatsächlich die berechtigte Eigentümerin durch Erbe ist (vielleicht gibt es andere Erben) würde ich mich sicherheitshalber den Erbschein vorlegen lassen.

Dann bist du abgesichert.
 
Fahrzeugbrief ist kein ausreichender Nachweis des Eigentums. So sehen es zumindest die Gerichte.

Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbrief unter Eigentumsschutz

Ah, man lernt nie aus....

Nehmen wir an, das Nachlassgericht bestätigt 100% Erbberechtigung. Braucht die arme Frau das Papier dann bei allem, was Sie vielleicht verkaufen will und dem Ehemann gehörte? Nehmen wir an, das war eine Zugewinngemeinschaft und der Mann hat einst die Couch mit in die Ehe gebracht....

Na, weicht zu sehr vom Thema ab.

Aber so würde ich warten, dass der Brief umgeschrieben wird. Dann hätte jemand anders die Verantwortung.

Oerst
 
Achtung: In der Zulassungsbescheinigung Teil 2, früher Kfz-Brief steht der HALTER, nicht der EIGENTÜMER. Immer Kaufvertrag vom Händler anschauen.

Hat sich zwar anders eingebürgert, aber das ist nicht sicher!

Viele Grüße,
Bernd aus WI

PS: Sehe gerade, Manfred hat das in der Zwischenzeit schon gepostet. Sorry, hab' mir zu lange Zeit gelassen.
 
Nun, das noch andere Erben anspruch haben könnten ist natürlich richtig.
Ohne Testament sind das die Ehefrau und die Kinder. Hatte leider den Fall erst vor kurzem. Das mußt Du natürlich klären. Am besten schriftlich. Vielleicht auch mit Unterschrift der möglichen Anspruchnehmer. Sollte ein Testament jmd anders zum Besitzer der Maschine erklären, ist die Frau nicht zum Verkauf berechtigt.
Sorry, ich dachte in meinem ersten Post, das die Besitzverhältnisse! geklärt sind.
 
Was ist denn jetzt,

wie können wir dem armen Stefan denn helfen???

Bis jetzt scheint ja nix festzustehen, also wie hoch ist das Risiko beim Kauf, daß Dickerchen ihm wieder weggenommen werden könnte???

Darum geht es doch, oder?

Ralf
 
Hallo zusammen,

bevor wir uns im Kreis drehen:

Dem Erbschein gleichgestellt ist nur ein öffentliches (= notarielles) Testament. Alles andere ist nicht wasserdicht. Aber das ist es bei einem normalen Gebrauchtkauf von privat ja auch nicht.

Warum nicht einen anderen Weg gehen und z.B. bei der Werkstatt oder den Nachbarn fragen, wie die Familienverhältnisse sind?

Viele Grüße,
Bernd aus WI
 
ADAC fragen z.b. die wissen da bescheid in der rechtsabteilung. oder anwalthotline tel. auskunft ist kostenlos. alles andere ist reine vermutung mit halbwissen.
 
Stimmt, der ADAC könnte da Auskunft geben, was zu beachten ist!

gruss
MM
 
Geht es nicht einfacher...

Sorry im Voraus.....

Wiederbelebung klingt fast einfacher....

Nur ein Idee...

Nochmals, sorry...


Gruß,:Froehlich3:

Gregii
 
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