Mal ne knifflige Frage zu einem Verkehrsvergehen

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Banshee

Gast
Hallo zusammen,

bestimmt könnt Ihr mir helfen. Folgende Situation hatte ich heute:

Ich fahre mit meiner Freundin mit dem Auto eine Straße (Weg) zum Rhein herein. Dort ist allerdings einfahren verboten, außer für Landwirtschaftlichen Verkehr. 150 m weiter am Rhein parkte ich unter einer Brücke und wir sind Inliner gefahren. Als ich wieder kam hatte ich ein Knöllchen dran wegen falschem Parken (Halteverbot). Das kuriose ist aber, dass dort weit und breit kein Schild hängt, welches mir sagt, dass da Halteverbot herrscht. Könnt Ihr mir sagen, ob ich das bezahlen muss oder nicht? Schliesslich geht es der Stadt ja offenbar um ein Parkvergehen und nicht um die Einfahrt in einer verbotene Straße. Was meint Ihr?
Bin auf Eure Meinungen gespannt.

Viele Grüße,

Frank
 
Frank die dürfen das weil du in dem Moment keinen landwirtschaftlichen Verkehr dargestellt hast.
Aus diesem Grunde muss da nicht mehr ausgeschildert sein weil du mit deinem PKW dort nix zu suchen hast.

In dem Fall hätte sogar die Bundeswehr bezahlen müßen wenn da ein Panzer die Strasse benutzt hätte ohne Anmeldung beim Landratsamt oder so.

Falsch Parken dürfte da die "billigere" Variante sein wenn ich mich nicht täusche.

Ist jetzt meine Meinung zu.
 
Hallo Frank,

es ist zwar schon fast 40 Jahre her, dass ich den Führerschein gemacht habe, aber ich glaube mich zu erinnern, dass ausserhalb geschlossener Ortschaften generell das Parken verboten ist. Kann aber auch sein, dass das nur für Hauptstraßen gilt.

Ne Knolle für das regelwidrige Befahren der Straße können sie dir nicht anhängen:
1. Hat dich beim Befahren keiner gesehen bzw. angehalten und
2. hättest du ja auch nach dem Weizen (oder was auch immer) schauen können/wollen.

Frag mich allerdings, was ne Politesse oder ne Streife dort zu suchen hatte, hast die wohl beim Pause machen gestört.:wirr2:

.... oder war das die "Küstenwache" oder "Wasserschutzpolizei"?
 
Hallo Frank,

Ich schätze mal, Du hast eins der Schilder 250 oder 260 missachtet. Das ist eine OWi mit einem fahrenden Fahrzeug, für die nur der Fahrer belangt werden kann in Deutschland. Ein Parkvergehen kann auch an den Halter gerichtet werden.
Du kannst Dich sicher gern dort beschweren und die Lage schildern. Dann wird das Parkvergehen im eingeschränkten Halteverbot
storniert und Du bekommst als nun ermittelter Fahrer ne OWi wegen Missachtung oben genannter Verkehrschilder, respektive Einfahrtverbote.
Dass man auf einer Strecke, die man nicht befahren darf, auch nicht parken darf, finde ich schon irgendwie logisch. Obs tatsächlich irgendwo festgeschrieben ist, weiss ich nicht.

Letztendlich macht es vermutlich einen Unterschied von 15,- Euro (Parkknöllchen) auf 20,- Euro (Missachtung von VZ 250, 260 u.a.). :-)
Such es Dir halt aus. Mit bezahltem Parkknöllchen bleibste jedenfalls anonym als Fahrer.


erklärliche Grüße
vom falo
 
hallöschen
bezahl die knolle + jut,nämlich ,warst du mit dem trecker dort.würde es auch nicht drauf ankommen lassen,du ziehst garantiert den kürzeren

schöne grüße aus krefeld,den wir haben auch 1 rhein,wo so schöne schilder stehen,sonntags ,grundsätzlich gehen dort die ordnungshüter spazieren + verteilen zettel

ich der woelfi
 
Z 250

>>>>>Zeichen 250 (Roter Kreis auf weisem Grund) verbietet jeden Fahrzeugverkehr im gesperrten Raum inklusive aller Abzweigungen, die nur von der gesperrten Straße erreicht werden können (BayObLG VRS 69, 461). Das Verbot gilt auch für den ruhenden Verkehr (OLG Karlsruhe VerkMitt. 78, 34). Jedoch wird durch Z. 250 mit zeitlich Befristungen (z. B. Zusatzschild "20.00 bis 05.00 Uhr") kein Parkverbot während der angeführten Zeit begründet. Sofern in erlaubter Zeit in den Bereich ein bzw. ausgefahren wird, liegt kein Verstoß vor; das befristete Verkehrsverbot bezieht sich nur auf den fließenden Verkehr (BGH VRS 72, 134).
<<<<<<

nachzulesen im Verkehrszeichenkatalog
.
 
Guten Morgen zusammen,

Eure Argumentationen sind schlüssig. Danke schon schon mal für Eure Antworten. Wobei ich das schon komisch finde, weil ich kein Halteverbotszeichen gesehen habe.
Ich werde mal das Knöllchen abwarten und schauen, warum die mich verknacken und werde dann mal versuchen, genaues bei denen zu erfragen. Vielleicht geben die mir ja Auskunft ohne dass es direkt mehr kostet... Bei mir im Löschzug ist auch ein Polizist. Den frage ich auch mal.

Viele Grüße und schon mal ein schönes Wochenende,

Frank
 
Hallo Frank,

Du musst doch nur beweisen, dass Du nicht über die Zufahrt mit dem Schild gekommen bist.
Sag einfach, Du bist mit einer Fähre gekommen und wurdest hier abgesetzt. :frech4:

Wenn du das Schild gesehen hast und trotzdem reingefahren bist, verdoppelt sich dann nicht die Strafe?
Ansonsten wurde der Sachverhalt doch schon klar und verständlich erläutert.

Gruß Oliver der Ofr.
 
Die Rechtslage ist auch in Österreich so. Du hast dein Fahrzeug nur durch Missachtung einer Verkehrsvorschrift dort abstellen können. Somit ist auch das Parken dort nicht erlaubt für dich.
 
Gebühren, Auslagen

, die kommen noch dazu, wenn Du nicht zahlst! Spar Dir Zeit und Nerven und zahle oder frage das Milchmädchen!

Gruß

Agent Orange
 
Zahle einfach, wenn du gegen zu klagst könnte es viel mehr kosten, zeit, nerven und Geld. Ärgerlich ist es aber man lernt daraus.
 
Ich könnte als Ausrede sagen, dass ich geschoben habe - stimmt - gute Idee. Oder dass ich aus der Zukunft komme und dort das Schild nicht mehr existiert...

naja - ich denke, ich warte mal den Bescheid ab und werde brav zahlen. Je nachdem wie teuer der Spaß kommt...

Viele Grüße,

Frank
 
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