Schluß mit lusitg 
Folgende Informationen habe ich von meinen Automobielclub erhalten
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]"Knöllchen jetzt EU-weit![FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Gab es bisher lediglich mit Österreich ein entsprechendes Rechtshilfeabkommen, werden Strafzettel nun aus dem gesamten EU-Ausland in Deutschland eingetrieben: Ab Mitte November tritt die EU-weite Bußgeldvollstreckung in Kraft. Wer dann als deutscher Autofahrer im Ausland beispielsweise mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wird, kommt bei Nichtzahlung der Strafe nicht mehr so ohne Weiteres davon. Im Vorfeld der Neuregelung gab es reichlich Diskussionen unter den EU-Mitgliedsstaaten. So weigerte sich Deutschland zum Beispiel, unverständliche fremdsprachige Bußgeldbescheide zu akzeptieren. Auch die so genannte Bagatellgrenze von 70 Euro, ab der ausländische Geldsanktionen vollstreckt werden können, stand im Fokus. Sie soll sich ausschließlich auf den Bußgeldbetrag beschränken und nicht etwa Verfahrenskosten beinhalten - sonst ließen sich ja z. B. auch 20-Euro-Knöllchen mit 50 Euro Gebühren auf einen vollstreckbaren Betrag ausweiten. Zudem müssten die Verfahrensregeln und Einspruchsfristen transparenter und einheitlich gestaltet werden.[/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Wer künftig nach dem Urlaub einen Bußgeldbescheid aus einem der europäischen Staaten erhält, sollte diesen genau prüfen. Denn Ungereimtheiten gibt es nach wie vor. So werden in zahlreichen Ländern Geschwindigkeitsüberschreitungen lediglich mit einem Heckfoto dokumentiert. Darauf ist der Fahrer aber nicht erkennbar und kann somit in Deutschland auch nicht belangt werden."[/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Quelle: ARCD Heft 11/12-2010[/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Gruß [/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]K-Max [/FONT][FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]
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Folgende Informationen habe ich von meinen Automobielclub erhalten
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]"Knöllchen jetzt EU-weit![FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Gab es bisher lediglich mit Österreich ein entsprechendes Rechtshilfeabkommen, werden Strafzettel nun aus dem gesamten EU-Ausland in Deutschland eingetrieben: Ab Mitte November tritt die EU-weite Bußgeldvollstreckung in Kraft. Wer dann als deutscher Autofahrer im Ausland beispielsweise mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wird, kommt bei Nichtzahlung der Strafe nicht mehr so ohne Weiteres davon. Im Vorfeld der Neuregelung gab es reichlich Diskussionen unter den EU-Mitgliedsstaaten. So weigerte sich Deutschland zum Beispiel, unverständliche fremdsprachige Bußgeldbescheide zu akzeptieren. Auch die so genannte Bagatellgrenze von 70 Euro, ab der ausländische Geldsanktionen vollstreckt werden können, stand im Fokus. Sie soll sich ausschließlich auf den Bußgeldbetrag beschränken und nicht etwa Verfahrenskosten beinhalten - sonst ließen sich ja z. B. auch 20-Euro-Knöllchen mit 50 Euro Gebühren auf einen vollstreckbaren Betrag ausweiten. Zudem müssten die Verfahrensregeln und Einspruchsfristen transparenter und einheitlich gestaltet werden.[/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Wer künftig nach dem Urlaub einen Bußgeldbescheid aus einem der europäischen Staaten erhält, sollte diesen genau prüfen. Denn Ungereimtheiten gibt es nach wie vor. So werden in zahlreichen Ländern Geschwindigkeitsüberschreitungen lediglich mit einem Heckfoto dokumentiert. Darauf ist der Fahrer aber nicht erkennbar und kann somit in Deutschland auch nicht belangt werden."[/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Quelle: ARCD Heft 11/12-2010[/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Gruß [/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]K-Max [/FONT][FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]
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