Knöllchen aus der EU

K-Max

Member
Schluß mit lusitg :05 - Hallo:

Folgende Informationen habe ich von meinen Automobielclub erhalten

[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]"Knöllchen jetzt EU-weit![FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Gab es bisher lediglich mit Österreich ein entsprechendes Rechtshilfeabkommen, werden Strafzettel nun aus dem gesamten EU-Ausland in Deutschland eingetrieben: Ab Mitte November tritt die EU-weite Bußgeldvollstreckung in Kraft. Wer dann als deutscher Autofahrer im Ausland beispielsweise mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wird, kommt bei Nichtzahlung der Strafe nicht mehr so ohne Weiteres davon. Im Vorfeld der Neuregelung gab es reichlich Diskussionen unter den EU-Mitgliedsstaaten. So weigerte sich Deutschland zum Beispiel, unverständliche fremdsprachige Bußgeldbescheide zu akzeptieren. Auch die so genannte Bagatellgrenze von 70 Euro, ab der ausländische Geldsanktionen vollstreckt werden können, stand im Fokus. Sie soll sich ausschließlich auf den Bußgeldbetrag beschränken und nicht etwa Verfahrenskosten beinhalten - sonst ließen sich ja z. B. auch 20-Euro-Knöllchen mit 50 Euro Gebühren auf einen vollstreckbaren Betrag ausweiten. Zudem müssten die Verfahrensregeln und Einspruchsfristen transparenter und einheitlich gestaltet werden.[/FONT]

[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Wer künftig nach dem Urlaub einen Bußgeldbescheid aus einem der europäischen Staaten erhält, sollte diesen genau prüfen. Denn Ungereimtheiten gibt es nach wie vor. So werden in zahlreichen Ländern Geschwindigkeitsüberschreitungen lediglich mit einem Heckfoto dokumentiert. Darauf ist der Fahrer aber nicht erkennbar und kann somit in Deutschland auch nicht belangt werden."[/FONT]

[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Quelle: ARCD Heft 11/12-2010[/FONT]

[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Gruß [/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]K-Max [/FONT][FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]:21 - Stop:[/FONT]

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Hallo Klaus :001:

In Ländern wo Heckfotos gemacht werden,Zahlt der Halter !!!
Da fragt man nicht nach dehm Fahrer.
 
Hallo Klaus :001:

In Ländern wo Heckfotos gemacht werden,Zahlt der Halter !!!
Da fragt man nicht nach dehm Fahrer.

Wird in D nicht vollstreckt... keine Halterhaftung, insbesondere dann nicht, wenn dem beschuldigten Halter keine Gelegenheit gegeben wurde sich zu äußern, dass ER den Verstoß nicht begangen hat.

Ob die Strafe dann noch weiterhin im Ausland bestehen bleibt und danach wieder alles beim alten wäre.... ist offen - vermute aber ja.
 
Die Strafe bleibt Bestehen !
Entweder Zahlen oder Einreiseverbot für Bestimmte Zeit.
Habe die Ehrfahrung in Holland gemacht.
Da ich Beruflich oft nach Holland muß habe ich Bezahlt.:Froehlich3:
 
Da lohnt sich unter Umständen ein Kennzeichenwechsel....

aber irgendwo ist das auch schon mal gewesen....

Oerst
 
Da lohnt sich unter Umständen ein Kennzeichenwechsel....

aber irgendwo ist das auch schon mal gewesen....

Oerst


Eben NICHT jetzt wird die Strafe hier EINgETRIEBEN
Kennzeichen hin oder her das gibt es jetzt nicht mehr.

Ohne dieses Abkommen war es möglich um die Strafe herumzukommen.

K-Max
 
Zudem bleibt das Geld zumindest in unserem Lande. Die Zahlungen fallen dem 'Eintreiber' zu, nicht dem Staat, welcher die Knolle verschreibt.

Oerst
 
lies mal Post #5 ... darum ging es.... Halterhaftung --> Strafe bleibt bestehen, wird in D nicht eingetrieben --> erneute Einreise --> altes Kennzeichen auf der Liste --> neues Kennzeichen und gut ist...
:025:

Was wollte ich mit meiner Info erreichen ?

Ziel war eine aktuelle Information über ein neues Gesetz zu geben !

Recht ist nun, dass Strafen ab € 70 durch das BfJ eingetrieben werden können.

An der Haftung oder Nicht-Haftung der Halter hat sich nicht geändert.

Sollte es zu Missdeutungen gekommen sein - SORRY.

Guten Rutsch

K- Max:22 - Meinung:
 
Sollte die Strafe ziemlich hoch sein und der Strafbestand nicht eindeutig sein:21 - Stop:, ist es sofern man Rechtschutzversicht ist, vielleicht sinnvoll eine Rechtsberatung in Anspruch zunehmen.

Freundlicher Gruss
Rainer aus Wallerfangen (Saarland)
 
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