ZAMsChannel
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Hallo Leute,
ich muss Euch einfach mal erzählen, was ich heute erlebt habe. Ich kann mich gar nicht mehr beruhigen:
Ich war auf der Zulassungsstelle und habe meine CBF600 ab und eine CBR600 angemeldet (für meinen Sohn). Ich wollte meine Nummer behalten weil sie so schön kurz ist, nämlich meine Initialen und nur eine Ziffer. Allerdings wollte ich an der CBR nicht mehr das "Kuchenblech" haben, welches ich auf er CBF hatte, schließlich gibt es ja inzwischen kleine Motorrad-Kennzeichen und Kuchenblech an Supersportler wollte ich dem Jungen nicht antun.
Als der gute Mann in der Zulassung sich anschickte, mein altes, bei der CBF600 abegschraubtes Kuchenblech mit neuen Siegeln zu bekleben, meinte ich "STOP, ich will mir nebenan erst ein kleines drucken lassen". "Ja, das geht nicht", meinte der gute Mann. "Kleine Nummernschilder sind nur zulässig für Nummern, die mindestens 2 Ziffern haben"
Ich habe ihn 3 mal gefragt, ob er das ernst meint:
"Kleine Nummernschilder mit einer Ziffer gibt es nur für Motorräder, die vor 2011 zugelassen wurden."
Tja und da ich die CBR heute zugelassen habe, gibt es das also nicht!
Sagt mal, geht's noch? Steht sowas denn irgendwo im Gesetz? Was ist denn das für ein Schwachsinn? Ist jemandem von Euch sowas auch schon mal begegnet, weiß jemand was davon, oder kann mir jemand den Sinn erklären? Sind "die da oben" denn jetzt total von der Rolle. Also, dass sie das WKZ so ziemlich versemmelt haben ist eines, aber das was ich heute erlebt habe, setzt dem Amtsschimmel ja wirklich noch die Krone auf.
ich muss Euch einfach mal erzählen, was ich heute erlebt habe. Ich kann mich gar nicht mehr beruhigen:
Ich war auf der Zulassungsstelle und habe meine CBF600 ab und eine CBR600 angemeldet (für meinen Sohn). Ich wollte meine Nummer behalten weil sie so schön kurz ist, nämlich meine Initialen und nur eine Ziffer. Allerdings wollte ich an der CBR nicht mehr das "Kuchenblech" haben, welches ich auf er CBF hatte, schließlich gibt es ja inzwischen kleine Motorrad-Kennzeichen und Kuchenblech an Supersportler wollte ich dem Jungen nicht antun.
Als der gute Mann in der Zulassung sich anschickte, mein altes, bei der CBF600 abegschraubtes Kuchenblech mit neuen Siegeln zu bekleben, meinte ich "STOP, ich will mir nebenan erst ein kleines drucken lassen". "Ja, das geht nicht", meinte der gute Mann. "Kleine Nummernschilder sind nur zulässig für Nummern, die mindestens 2 Ziffern haben"
Ich habe ihn 3 mal gefragt, ob er das ernst meint:
"Kleine Nummernschilder mit einer Ziffer gibt es nur für Motorräder, die vor 2011 zugelassen wurden."
Tja und da ich die CBR heute zugelassen habe, gibt es das also nicht!
Sagt mal, geht's noch? Steht sowas denn irgendwo im Gesetz? Was ist denn das für ein Schwachsinn? Ist jemandem von Euch sowas auch schon mal begegnet, weiß jemand was davon, oder kann mir jemand den Sinn erklären? Sind "die da oben" denn jetzt total von der Rolle. Also, dass sie das WKZ so ziemlich versemmelt haben ist eines, aber das was ich heute erlebt habe, setzt dem Amtsschimmel ja wirklich noch die Krone auf.






mußte ich eine neue Nummer mir aussuchen, denn ich hatte mein altes Motorrad beim Händler in Zahlung gegeben