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Keine neuen Kfz-Kennzeichen bei Umzug innerhalb von NRW / Minister Voigtsberger: Kfz-Verwaltung wird bürgerfreundlicher und spart Kosten
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr teilt mit:
Ab dem 1. Juli 2012 können die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen frei wählen, ob sie bei einem Umzug innerhalb des Landes ihr bisheriges Kfz-Kennzeichen behalten oder das Kennzeichen des neuen Kreises bzw. der neuen Stadt wählen. Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat hierfür jetzt mit einem Erlass die Rechtsgrundlage geschaffen.
„Damit kommen wir einem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach, die nach einem Umzug aus den unterschiedlichsten Gründen ihr bisheriges Kennzeichen behalten wollen“, sagte Minister Harry K. Voigtsberger. „Mit dieser Neuregelung entlasten wir zudem die Fahrzeughalter von den Kosten für neue Kennzeichenschilder und die Zulassungsbehörden von Verwaltungsaufgaben.“
Die Weiterverwendung des bisherigen Kennzeichens in einem anderen Zulassungsbezirk ist nur bei nordrhein-westfälischen Kennzeichen möglich. Voraussetzung ist auch, dass sich der Halter des Kfz nicht ändert. Die Ummeldung des Fahrzeuges bei der neuen zuständigen Zulassungsbehörde und damit auch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) bleiben weiterhin notwendig und sind gebührenpflichtig.
Muss ein Kfz-Schild wegen Beschädigung oder Unleserlichkeit ersetzt werden, bleibt das alte Kennzeichen bestehen und kann mit der Plakette der aktuellen örtlich zuständigen Zulassungsbehörde abgestempelt werden. Für die Festsetzung der Kfz-Steuer bleibt auch nach dem Umzug das bisher zuständige Finanzamt zuständig.
Pressekontakt:
bernhard.meier@mwebwv.nrw.de, Tel. 0211/3843-1013.
Quelle:
http://www.nrw.de/landesregierung/kfz-verwaltung-wird-buergerfreundlicher-und-spart-kosten-13025/
Grüße
Markus