Kennzeichen "Mitnehmen"

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Honig

Gast
Hallo,

ich habe mal davon gehört, dass es in der Planung sei, dass man bei Umzug in eine andere Stadt sein Kennzeichen am Fahrzeug behält. Sind das nur Überlegungen oder ist da schon was konkret?

lg
Markus
 
ok, danke euch,

jetzt muss ich nur noch rausfinden, wie das in nrw ist

markus
 
Endlich mal ne sinnvolle Sache. Man ist ja heute schon für Kleinigkeiten dankbar... :frech4:
 
Für mich als Wingfahrer ist das eh wurscht,da ja sowieso gleich die ganze Stadt umzieht :wirr2::mx11::narr:
 
So sieht's zur Zeit aus:

Zwar auf der Verkehrsministerkonferenz (der Länderminister) beschlossen, aber:

Zitat:
"Schon im nächsten Jahr könnte die Regelung eingeführt werden"

Ich glaube da hat der Bundesverkehrsminister noch mitzureden, evtl. auch noch ein Bundesgesetz, welches voelleicht noch vom Bundestag beschlossen werden muß, anschließend muß dieses Bundesgestz noch durch den Bundesrat - und dann sind erst einmal Bundestagswahlen ..... und alles ist wieder hinfällig

Gruß
Achim
 
Endlich mal ne sinnvolle Sache. Man ist ja heute schon für Kleinigkeiten dankbar... :frech4:

Nicht zu früh freuen!!!! :06 - Nein:
Wir leben im Bürokratenparadies Deutschland! :08 - boahey:
Und schon die unendliche Geschichte mit den Wechselkennzeichen ging ja gründlich in die Hose! :wirr2:

Ich bin weniger optimistisch, dass da eine wirklich gute Regelung bei raus kommt! :mx11:
 
Ja, alles nur graue Theorie!
Je nach Bundesland und je nach den beiden beteiligten Zulassungsbezirken (des alten und des neuen Wohnsitzes), ist es möglich das Kfz.-Kennzeichen mitzunehmen oder eben auch nicht. Der Bundesverkehrsminister hat wohl besseres zu tun, als eine einheitliche Regelung auszuwürfeln.

Interessant wird es dann bei der Versicherung. Bei den mir bekannten Online-Portalen wird nach dem Kennzeichen als Kriterium für die Regionalklassen der Versicherung heran gezogen.

Mal seh'n, wer sich dieses Kennzeichen sichert:
CBF1000.JPG
 
ok, jetzt hab ich es gefunden

Keine neuen Kfz-Kennzeichen bei Umzug innerhalb von NRW / Minister Voigtsberger: Kfz-Verwaltung wird bürgerfreundlicher und spart Kosten


Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr teilt mit:

Ab dem 1. Juli 2012 können die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen frei wählen, ob sie bei einem Umzug innerhalb des Landes ihr bisheriges Kfz-Kennzeichen behalten oder das Kennzeichen des neuen Kreises bzw. der neuen Stadt wählen. Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat hierfür jetzt mit einem Erlass die Rechtsgrundlage geschaffen.

„Damit kommen wir einem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach, die nach einem Umzug aus den unterschiedlichsten Gründen ihr bisheriges Kennzeichen behalten wollen“, sagte Minister Harry K. Voigtsberger. „Mit dieser Neuregelung entlasten wir zudem die Fahrzeughalter von den Kosten für neue Kennzeichenschilder und die Zulassungsbehörden von Verwaltungsaufgaben.“

Die Weiterverwendung des bisherigen Kennzeichens in einem anderen Zulassungsbezirk ist nur bei nordrhein-westfälischen Kennzeichen möglich. Voraussetzung ist auch, dass sich der Halter des Kfz nicht ändert. Die Ummeldung des Fahrzeuges bei der neuen zuständigen Zulassungsbehörde und damit auch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) bleiben weiterhin notwendig und sind gebührenpflichtig.

Muss ein Kfz-Schild wegen Beschädigung oder Unleserlichkeit ersetzt werden, bleibt das alte Kennzeichen bestehen und kann mit der Plakette der aktuellen örtlich zuständigen Zulassungsbehörde abgestempelt werden. Für die Festsetzung der Kfz-Steuer bleibt auch nach dem Umzug das bisher zuständige Finanzamt zuständig.

Pressekontakt: bernhard.meier@mwebwv.nrw.de, Tel. 0211/3843-1013.


Quelle:
http://www.nrw.de/landesregierung/kfz-verwaltung-wird-buergerfreundlicher-und-spart-kosten-13025/

Grüße
Markus
 
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