Freispruch für Raser!?!

  • Ersteller Ersteller chiph67
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Ich habe den Bericht heute in der Zeitung gelesen. Gute einstellung von dem Richter.
Leider ist er ein Einzelfall und es wird keine Schule machen. Die Justiz wird ihn versetzen und demnächst verhandelt er dann wahrscheinlich Unterhaltsrecht :mx21:
 
Respekt!

Also wenn ich mich nicht irre, gibts vom AG Herford auch eine Entscheidung für den Fall einer Lasergeschwindigkeitsmessung. Dort erfolgte Freispruch oder Einstellung, weil der Richter den Polzisten nicht glaubte, dass sie sich nach Monaten noch an den genauen Ablauf der Messung erinnern konnten.

Bekanntlich ist bei der Lasermessung das einzige Beweismittel der Messbeamte, da weder Foto noch Video gemacht werden.

Solche Freigeister, wie diesen Richter, braucht das Land. Die könglich-bayerischen Amtsgerichte arbeiten alle nach Schema F und übernehmen stets die Aussage der Polizisten 1 zu 1:06 - Nein::06 - Nein::06 - Nein:

Gruß

Agent Orange
 
Klinge

Ausgesprochen zweischneidig!
Mein Herz schlägt für die Freiheit.
Mein Verstand ist für´s Überleben, deshalb findet er begründete Regeln ok.
T.
 
stellt Euch mal vor....

dieser Richter würde Ehe- Scheidungen bearbeiten :wirr2: dann is nix mit Scheidung,

bis zum Tode sollt ihr zusammen bleiben...:03 - bloed: wie versprochen !!

Scheidungen sind doch auch Geld Schneidereien...?:08 - boahey:

oder gibts Discount Scheidungen ? :06 - Nein:

na ja, wird jetzt erst mal zur MPU gehen müssen, wenn er diese besteht, darf er weitermachen...:sauf:
 
Sehe ich so ähnlich.
... sehr zweischneidig das Ganze. :Froehlich1:

Nach meiner Ansicht muss man sich im Sinne eines vernünftigen Zusammenlebens bzw. "Zusammenfahrens" an Regeln halten. Es macht Sinn diese Regeln zu überwachen und durchzusetzen. Somit ist es auch richtig Geschw.-Begrenzungen zu überwachen und bei Überschreitung zu ahnden.
Der Pkt. kann also nicht sein die Überwachung abzulehnen bzw. bei Überschreitung der Regel diese nicht zu ahnden, sondern die Frage muss/sollte sein ob es Sinn macht genau an dieser Stelle diese Begrenzung überhaupt zu haben...
Gibt es eigentlich die Möglichkeit nachzufragen/nachzulesen warum Geschwindigkeitsbegrenzungen da stehen wo diese stehen?
Oft scheint es ja durchaus sinnvoll zu sein und liegt quasi auf der Hand, allerdings kenne ich auch Stellen wo ich mich schon Frage warum es hier eine Beschränkung gibt...

Lange genug philosophiert, :narr:
schönen Abend noch
 
Und? Was sagte ich?
Die Staatsanwälte wollen in allen Urteilen Einspruch einlegen.
Eine Frage der Zeit, dass der Richter was anderes macht :mx11:
 
Sehe ich so ähnlich.
... sehr zweischneidig das Ganze. :Froehlich1:


Gibt es eigentlich die Möglichkeit nachzufragen/nachzulesen warum Geschwindigkeitsbegrenzungen da stehen wo diese stehen?
Oft scheint es ja durchaus sinnvoll zu sein und liegt quasi auf der Hand, allerdings kenne ich auch Stellen wo ich mich schon Frage warum es hier eine Beschränkung gibt...

:Froehlich3:
Das ist aber nicht so einfach
:mx11: :10 - heul:

Schilder aufstellen ist ein komplexes Zusammenwirken von

- Straßenverkehrsordnung
- Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung
- Straßenbaubehörde
- Straßenverkehrsbehörde
- Höhere Verwaltungsbehörde
- Polizei
- Experten und Sachverständige für bestimmte Verkehrs-Planungs-Situationen
- Interessenvertreter

Und beim Schilder beseitigen ist der Aufwand ebenso vorhanden.

Alle zwei Jahre werden behördliche Ortstermine bestimmt, bei denen der Schilderwald begutachtet wird.
Dabei können dann Änderungen in der Beschilderung, unter Auswertung der gemachten Erfahrungen, abgestimmt werden.

Ebenso können statistische Zahlen zur Unfallhäufigkeit :Konfus2: :mx31:
und Verkehrszählungen zu einer anderen Beschilderung führen.

:(
 
Hallo Uwe,
habe mir schon so was gedacht...., oder besser befürchtet. :mx11:
Danke für die Info,
Gruß aus dem Schwabenland :Froehlich3:
Udo
 
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