Die Geldgier beginnt wieder

oldwolfi

Member
ja nun rüsten die Gemeinden auch gegen Möppifahrer weiter auf
gefunden im Straßenverkehrsamt Hameln-Pyrmont

Der Landkreis Hameln-Pyrmont – Straßenverkehrsamt – beabsichtigt
die Beschaffung einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage incl.
Rechnereinheit, Fotoeinrichtungen, Blitzeinheiten mit Messgeräteeinbau / Montage
und Software / Support.
Es sollen Motorradmessungen mit gleichzeitig auslösender Front- und
Heckaufnahme zur beweissicheren Dokumentation (Fahrer und Kennzeichen)
insbesondere auch für kurvige Strecken, enge Fahrbahnseitenbereiche sowie
Messungen von mehr als 2 Fahrspuren (an- und abgehender Verkehr, mehrspurige
Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen) zukünftig ohne die Erforderlichkeit eines
„aufmerksamen“ Messbetriebes durchgeführt werden können

Also dann auf eine schöne Saison
 
Wie geht die Gesichtserkennung???
Ist nicht so wichtig. Wenn mehrfach dein Kennzeichen registriert ist und du jedes mal behauptest du hast keine Ahnung wer gefahren ist wirst du verpflichtet für das Fahrzeug ein Fahrtenbuch zu führen.
Ist einem Bekannten passiert der mit seinem Lotus Super Seven immer mit Helm gefahren ist. Nach vier mal ohne Strafe bekam er die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen.
Ich denke mal das es bei Motorrädern dann ähnlich sein wird.
Sonst würden die nicht den Aufwand mit den Doppelblitzanlagen betreiben.
Ausserdem habe ich gehört (keine Ahnung ob es stimmt) das es Diskusionen gibt ob es demnächst in Deutschland, wie in vielen anderen Ländern auch, am Halter liegt nachzuweisen wer gefahren ist oder selber die Strafe zu Zahlen. Stelle ich mir etwas schwierig vor wegen unserem Punktesystem welches z.B. die Niederländer ja nicht haben, wo aber der Halter für die Strafen aufkommen muß.
:boewu7::wirr2:
 
Eben. In D ist es halt wichtig. Und wenn man sich die Videos von Polizeikontrollen anschaut, wo zum Teil mit mehr als 5okm/h drüber gefahren wird, "lohnt" sich ein Fahrtenbuch was erst nach 4 Delikten (wahrscheinlich Gerichtlich) auferlegt wird.

Dank unserer Punkte wird es keine Halterhaftung geben.

Soweit mir bekannt, darf man im auto keinen Helm tragen. Er müsste also einen Jethelm tragen, wo das Gesicht wieder erkennbar sein wird (auch mit Brille).
 
also ich habe mir das letztes Jahr an einem offenen Tag bei der Polizei angesehen, was so erkennungstechnisch möglich ist -selbst mit abgedunkeltem oder verspiegeltem Visier war die Aufarbeitung der Daten möglich - nimm einfach mal ein dunkles Foto und ein gutes Bildbearbeitungsprogramm und du siehst was du daraus machen kannst.
 
Wo liegt das Problem ???

Ich mache im Monat gut 4.000 Kilometer, meistens über 200 km/h auf der Bahn, aber wo GeschwBeschränkung ist - wird sie beachtet ( + 10% ;)
Habe trotz "kilometerfressen" und recht zügig unterwegs seit keine Ahnung wann keinen Zettel bekommen. Also von mir aus, könnte alle 100 Meter ein Blitzer stehen.
Wenn man sein Fuß bzw, das rechte Handgelenk im Griff hat, kann man den Brüdern echt den Spaß mit dem Geldeintreiben vermiesen :mx11:


Und btw: ich wäre SOFORT dafür, dass der Halter dafür verantworlich gemacht wird, was mit seinem Fahrzeug veranstalltet wird !!!

Mich (und meine Mitinsasen) hätte jemand auf der Bahn fast totgefahren (links übeholt über den grünen Streifen, weil ich schon ganz links war), da haben Milimeter gefehlt.
Hatte alles und 2 Zeugen, nur kein Gesicht. Halter behauptet - keine Ahnung wer meine Karre gefahren ist - und zupp war das Verfahren eingestellt ! BINGO !!!!!
Also darf der Irre weiter auf der Bahn sein Unwesen treiben - !
 
Zuletzt bearbeitet:
also ich habe mir das letztes Jahr an einem offenen Tag bei der Polizei angesehen, was so erkennungstechnisch möglich ist -selbst mit abgedunkeltem oder verspiegeltem Visier war die Aufarbeitung der Daten möglich - nimm einfach mal ein dunkles Foto und ein gutes Bildbearbeitungsprogramm und du siehst was du daraus machen kannst.

Ich habe immer meine Seidenhaube über. 2 Kucklöcher für die Augen frei :computer_kaffee:
 
Wo liegt das Problem ???

Ich mache im Monat gut 4.000 Kilometer, meistens über 200 km/h auf der Bahn, aber wo GeschwBeschränkung ist - wird sie beachtet ( + 10% ;)
Habe trotz "kilometerfressen" und recht zügig unterwegs seit keine Ahnung wann keinen Zettel bekommen. Also von mir aus, könnte alle 100 Meter ein Blitzer stehen.
Wenn man sein Fuß bzw, das rechte Handgelenk im Griff hat, kann man den Brüdern echt den Spaß mit dem Geldeintreiben vermiesen :mx11:


Und btw: ich wäre SOFORT dafür, dass der Halter dafür verantworlich gemacht wird, was mit seinem Fahrzeug veranstalltet wird !!!

:22 - Meinung:
Da stimme ich Dir voll und ganz zu
 
Wo liegt das Problem ???

Ich mache im Monat gut 4.000 Kilometer, meistens über 200 km/h auf der Bahn, aber wo GeschwBeschränkung ist - wird sie beachtet ( + 10% ;)
Habe trotz "kilometerfressen" und recht zügig unterwegs seit keine Ahnung wann keinen Zettel bekommen. Also von mir aus, könnte alle 100 Meter ein Blitzer stehen.
Wenn man sein Fuß bzw, das rechte Handgelenk im Griff hat, kann man den Brüdern echt den Spaß mit dem Geldeintreiben vermiesen :mx11:


Und btw: ich wäre SOFORT dafür, dass der Halter dafür verantworlich gemacht wird, was mit seinem Fahrzeug veranstalltet wird !!!

ebenfalls ein dickes :dafuer:
 
Und btw: ich wäre SOFORT dafür, dass der Halter dafür verantworlich gemacht wird, was mit seinem Fahrzeug veranstalltet wird !!!
:22 - Meinung::19 - guter Beitrag:
Geb ich dir ja grundsätzlich recht was die Geldstrafe angeht.
Aber wenn jemand mit einem FZ unterwegs ist kann es nicht sein das der Halter die Punkte bzw. das Fahrverbot bekommt.

Da der Staat das auch so sieht gibt es ja auch nach mehrmaligem "keine Ahnung wer das war" die Fahrtenbuchauflage. Um dieses Herausreden zu verhindern müsste in jedem FZ immer eins geführt werden, was natürlich auch keiner will.
Klar gibt es FZ wo es Sinn macht z.B. LKW Firmen- FZ o.Ä.
Aber auf'm Möppi???? :06 - Nein:
 
...Aber wenn jemand mit einem FZ unterwegs ist kann es nicht sein das der Halter die Punkte bzw. das Fahrverbot bekommt.
...

Das will ich auch nicht, ist vielleicht falsch rübergekommen. NUR dann, wenn er nicht angeben möchte, wer sein Fahrzeug zu dem Zeitpunkt gefahren hat.
Es kann doch nicht sein, dass jemand keine Ahnung hat, wer sein Fahrzeug bewegt (und vielleicht sogar keinen F-Schein hat ???), bzw. was mit seinem Fahrzeug angestellt wird.


Und da das Fahrtenbuch an das Fahrzeug und nicht an den Fahrer gebunden ist (!!!) - ist es eh keine wirksame Maßnahme.
Kenne einige Geschäftsleute, die grundsätzlich nie das eigene Auto gefahren haben und kommt mal Fahrtenbuch - kommt neues Auto, das ist für die KEIN Problem ;)
 
Aber wenn jemand mit einem FZ unterwegs ist kann es nicht sein das der Halter die Punkte bzw. das Fahrverbot bekommt.

Wenn ein Halter verschweigt wer der Fahrer war, gibt es nur zwei Gründe.

1. Er war es selbst.
2. Er will jemanden decken.

Ich kann beides nicht tolerieren, besonders wenn ein Dritter in irgendeiner Form der Benachteiligte ist.
Der Halter kann ja durch eine wahrheitsgemäße Aussage den Punkten oder dem Fahrverbot aus dem Wege gehen, außer er war es selbst. Dann hat es sowieso der Richtigen getroffen.
 
Wenn ein Halter verschweigt wer der Fahrer war, gibt es nur zwei Gründe.

1. Er war es selbst.
2. Er will jemanden decken.

Ich kann beides nicht tolerieren, besonders wenn ein Dritter in irgendeiner Form der Benachteiligte ist.
Der Halter kann ja durch eine wahrheitsgemäße Aussage den Punkten oder dem Fahrverbot aus dem Wege gehen, außer er war es selbst. Dann hat es sowieso der Richtigen getroffen.

GENAU !!!!! 100 % korrekt !


Vielleicht ändert mancher seine Meinung, wenn er zu den "Dritten" gehört und doof aus der guckt, während sich der Halter vor Lachen auf die Schenkel klopft
 
Wenn ein Halter verschweigt wer der Fahrer war, gibt es nur zwei Gründe.

1. Er war es selbst.
2. Er will jemanden decken.

Ich kann beides nicht tolerieren, besonders wenn ein Dritter in irgendeiner Form der Benachteiligte ist.
Der Halter kann ja durch eine wahrheitsgemäße Aussage den Punkten oder dem Fahrverbot aus dem Wege gehen, außer er war es selbst. Dann hat es sowieso der Richtigen getroffen.

Ganz richtig! Sollte sowas bei den "richtigten" Verkehrsrichtern ankommen, ist es irgendwann evtl. nur noch 'ein kleiner Schritt für den Gesetzgeber, aber ein großer Schritt für die (Kfz.-fahrende) Menschheit' zu einer lückenlosen Überwachung durch eine Blackbox. Heute gibt es für Steuergeräte in modernen FZ keine Geheimnisse mehr, außer WER gefahren ist!:boewu7:
Also Fingerabdruckscanner auf die Bikes (und Autos) und schon kann nachgewiesen werden, wer wann wie zu schnell gefahren ist. Ganz ohne manuelles Fahrtenbuch. Es lebe die Computertechnik?!

Lieber sich mal etwas zurücknehmen und sorgenfrei weiterfahren, als per Zwangspause den anderen hinter zu winken!
 
Wenn ein Halter verschweigt wer der Fahrer war, gibt es nur zwei Gründe.

1. Er war es selbst.
2. Er will jemanden decken.

Ich kann beides nicht tolerieren, besonders wenn ein Dritter in irgendeiner Form der Benachteiligte ist.
Der Halter kann ja durch eine wahrheitsgemäße Aussage den Punkten oder dem Fahrverbot aus dem Wege gehen, außer er war es selbst. Dann hat es sowieso der Richtigen getroffen.

Ich denke mal da hast Du genau den Punkt getroffen! :Froehlich2:
 
Soweit mir bekannt, darf man im auto keinen Helm tragen. Er müsste also einen Jethelm tragen, wo das Gesicht wieder erkennbar sein wird (auch mit Brille).

Hab mich mal schlauer gemacht und siehe da:
Ist so nicht eindeutig geregelt. In §23 StVO gibt's was, aber ich würde da mal auf Auslegungssache tippen.

§ 23 - Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muss auch dafür sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falIs zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

Ein Lotus Super Seven ist aber ein (toller) Roadster und wegen seiner Offenheit würde ich da schon auch einen Helm tragen. Keine Gefahr für Sicht und Gehör. Darunter eine Sturmhaube wegen der Temperatur (im Winter wärmer, im Sommer schwitzt man nicht der Helm voll).

In einem geschlossenen Auto ist das etwas schwieriger zu beweisen.

LG Sepp
 
Hallo,

seit diesen Frühjahr wird so ne Anlage auch bei uns eingesetzt....!

Naja jetzt spätestens jetzt ist es auch bei uns vorbei mit dem eeeetwas schneller Fahren...

Egal so schlimm iss nu auch net, fahr eh ne gemütliche Schüssel...

Grüße
 
Angesichts der genannten Verstöße (104 km/h zu schnell, zu laut, Alkohol) hält sich mein Mitleid in Grenzen..... und finde die Überschrift des Threads falsch....
 
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