Bin heute gelasert worden...

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Bugs Bunny

Gast
Hallo zusammen,
heute bin ich mit dem Bike gelaser worden!
boese.gif
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Zum Ablauf:
Vor mir ein PKW, wir fahren beide auf ein Stoppschild zu, halten, und fahren
beide rechts ab auf eine Bundesstrasse. Lange gerade, kein Gegenverkehr,
also Blinker links und drann vorbei. Blinker wieder rechts und eingeschert.
In dem Moment sehe ich das Dreibein und schwups springt der eine schon Winkend auf die Strasse.

123 km/h soll ich drauf gehabt haben sagen die beiden. Ich sag, das ist viel
zu hoch, ich hätte höchstens 100 - 110 drauf gehabt. Ja sagt der eine, das
könne ich ja nicht beweisen, es sei denn ich hätte nen Fahrtenschreiber.
Also abzüglich Tolleranz sind es dann 49 km/h sagt der Beamte, ob ich den
Tatbestand denn zugeben würde sagt er, ich könne ja oder nein sagen,
habe nein gesagt da ich mir nicht vorstellen kann das die mit Ihrer Laser-
pistole ein überholendes Motorrad, welches einschert, schwankt, beim
Gasgeben hochgeht und beim Schalten runter geht so genau anvisiert werden kann.
In 6 - 8 Wochen soll ich ein Schreiben erhalten, da müsse ich mich
entscheiden.
Was meint Ihr dazu? wie ist Eure Meinung? Einwilligen und Zahlen, vermutlich
1 Monat Fahrverbot, oder gegen angehen?
Hatte das von Euch schon mal wer, mit Bike gelasert?
Werde gleich noch mal zu der Stelle fahren weil ich mal schauen wollte
ob da überhaubt ein 70 km/h Schild stand wenn man auf die Hauptstrasse
drauf fährt. Meist steht ein 70 Schild ja auf der Hauptstrasse vor einer
Kreuzung. Ungefähr 200 m nach dem Dreibein stand auf jeden fall 70 km/h
aufgehoben.
 
Laser

Hallo, Bugs,
ich würde streiten, auch ohne Rechtsschutzversicherung, wobei es mir beim Überholen natürlich schwer fällt, genau auf den Verkehr und Tacho zu achten.

Viel Erfolg!
Vielleicht so der Zubehörhandel mal die Sache mit Fahrtenschreiber aufgreifen. Ist natürlich 2- schneidig.

Gruß
Tbird
 
Hallo Stefan,

ich würde auch mal mit dem Herrn Anwalt reden. Ob mit oder ohne Rechtsschutz auf alle Fälle Akteneinsicht und abklären ob was möglich ist. Mal nen Tipp von meinem Anwalt, beim Lasern nie Anhalten! Er sagt den Waldmeister ohne ihn zu gefährden umfahren und etwas schleunig das weite suchen. (Funktioniert, eigenerfahrung) Des weiteren sollte man vor Ort die richtigkeit der Messung anzweifeln und sich auch bestätigen lassen, macht den Jungs wohl ein haufen Arbeit. Also mein Anwalt zieht bei drohenden Fahrverbot noch nen Gutachter zu rate den Zahlt übrigens auch die Rechtsschutz.

Gruß Günni
 
Moin Stefan,

ICH würde wohl eher nicht streiten. Du sagtest, Du hättest das Dreibein gesehen. Ergo hat die Rennleitung die Laserpistole wohl darauf justiert und Verwacklungen sind daher wohl ziemlich auszuschliessen.
Bin zwar kein Kenner dieser Materie, kann mir aber vorstellen, dass bei entsprechendem Vergrösserungsfaktor die Shilouette eines entgegenkommenden Moppeds gross genug ist.

Ausserdem: Irgendwo muss die Zahl "123 km/h" ja hergekommen sein :frech4: und ich denke nicht, dass die vom überholten Pkw stammen kann...

Nix für ungut :22 - Meinung: MAL müssen wir auch verlieren können.

Gruss,
Andreas
 
Das Ding ist vergeigt!

Den Aussagen der Polizisten wird jeder Richter mehr Glauben schenken, als der Aussage der prinzipiell ständig rasenden Motorradfahrer. Der Hinweis auf die Möglichkeit eines Meßfehlers wird auch ins Leere laufen, da die Polizei nachweisen wird, dass beide Beamten geschult und das Gerät amtlich geeicht ist.

Ich finde es äußerst bedenklich, dass die Lasergeräte nicht mit einem Aufzeichnungsgerät gekoppelt sind. Die technischen Möglichkeiten dafür sind vorhanden.

Vielleicht wäre, wenn keine Abfangjäger dabei sind, das Weiterfahren die bessere Alternative gewesen :wech:.
 
Wenn deine Emotionen runtergefahren sind und du alles hast sacken lassen, gib einfach mal DIR SELBST GEGENÜBER zu, dass du zu schnell warst. Fertig aus die Maus.
Viele Anwälte (nicht alle) empehlen dir das Gegenteil, in diesem Fall FÜR DICH sinnlos.
 
Wenn deine Emotionen runtergefahren sind und du alles hast sacken lassen, gib einfach mal DIR SELBST GEGENÜBER zu, dass du zu schnell warst. Fertig aus die Maus.
Viele Anwälte (nicht alle) empehlen dir das Gegenteil, in diesem Fall FÜR DICH sinnlos.

Kann ich so nicht stehen lassen, ich hatte zu keiner Zeit hochgefahrene Emotionen,
ich war definitiv zu schnell, habe auch nichts dagegen gesagt!
Nur wenn man schon für etwas bestraft wird, dann bitte korrekt.
Ich hatte den Blick aufs Tacho, und der Zeiger war
etwas über 100km/h deshalb auch 100 - 110
Aber 123 km/h hatte ich nicht drauf! Ich will ja nicht dagegen
angehen in dem ich sage das ich 70 km/h gefahren bin. Nicht weit hinter
mir war ja auch noch der Pkw, dann müsste der ja auch schon 100 km/h
draufgehabt haben?!
 
Nix für ungut :22 - Meinung: MAL müssen wir auch verlieren können.

Gruss,
Andreas

auch hier, ich war definitiv zu schnell, habe auch nichts dagegen gesagt!
Nur wenn man schon für etwas bestraft wird, dann bitte korrekt.
Ich hatte den Blick aufs Tacho, und der Zeiger war
etwas über 100km/h deshalb auch 100 - 110
Aber 123 km/h hatte ich nicht drauf! Ich will ja nicht dagegen
angehen in dem ich sage das ich 70 km/h gefahren bin. Nicht weit hinter
mir war ja auch noch der Pkw, dann müsste der ja auch schon 100 km/h
draufgehabt haben?!
 
Sportlich nehmen.
Hatte das gleiche letztes Jahr im September.
1 Monat Lappen weg.

1. Frage
Wie oft fährst Du zu schnell und bist nicht geblitzt worden?

2. Frage
Geht's auch einen Monat ohne FS?

3. Frage
Kannst Du Dich ein Jahr wohlfeil verhalten.
Ein erneuter Verstoß im Folgejahr wird teuer und schmerzhaft.

Ich habe es einfach sportlich benommen und den FS eingeschickt.
Feddisch.

Grüße
Blaster
 
auch hier, ich war definitiv zu schnell, habe auch nichts dagegen gesagt!
Nur wenn man schon für etwas bestraft wird, dann bitte korrekt.
Ich hatte den Blick aufs Tacho, und der Zeiger war
etwas über 100km/h deshalb auch 100 - 110
Aber 123 km/h hatte ich nicht drauf! Ich will ja nicht dagegen
angehen in dem ich sage das ich 70 km/h gefahren bin. Nicht weit hinter
mir war ja auch noch der Pkw, dann müsste der ja auch schon 100 km/h
draufgehabt haben?!

Kurz am Gas gelupft und schwups fehlen 15 bis 20 km/h auf dem Tacho.
Kannst Du das ausschließen?

Grüße
Blaster
 
Erst mal abwarten, was kommt. Dann Gutachten zum Messgerät, Messprotokoll etc. einfordern. Wenn Ok, dann haste imho wahrscheinlich keine Chance mehr.

Die 13kmh von 110 auf 123, die sind so schnell drauf oder runter, da kannst Du gar nicht genau gucken.

Ich weiß nicht, wie groß die Fläche ist, die die zum Lasern benötigen und welche Zeit, aber das ist nicht viel. Die messen halt mit Lichtgeschwindigkeit.

Oerst
 
Das Ding ist vergeigt!

Vielleicht wäre, wenn keine Abfangjäger dabei sind, das Weiterfahren die bessere Alternative gewesen :wech:.

Sehe ich auch so.

Es gibt grundsätzlich 2 Möglichkeiten, warum Verkehrsteilnehmer angehalten werden:

1. allgemeine Verkehrskontrolle
2. Anhalten zur Personalienfeststellung bei Verkehrsverstößen

zu 1:
Da es sich um eine allgemeine Kontrolle ohne Straftaten/Owi-verdacht handelt, ist der Verkehrsteilnehmer verpflichtet, den Zeichen und Weisungen folge zu leisten.
Tut er es nicht, kann dies verfolgt werden.

zu 2:
Hier liegt ja bereits eine Owi/Straftat des Verkehrsteilnehmers vor (siehe Dein Bsp. vom Blitzen). Kein "Täter" ist verpflichtet, sich selbst zu belasten, ergo braucht er hier den Zeichen und Weisungen zum Anhalten nicht Folge zu leisten. Der vorher begangen eigentliche Verstoß wird allerdings auch ohne das Anhalten weiter verfolgt, das Nichtbeachten der Anhaltezeichen kann nicht verfolgt werden.

prakitscher Tipp am Rande, wenn Du so "cool" bist und weiterfährst: Gefährde keinen Anderen, halte zeitnah irgendwo an, trink einen Kaffee und ruf zu Hause an, und sag das es
a: später wird
b: dir nichts, aber auch wirklich nichts, passiert ist
c: falls die Polizei nach dir fragen sollte, Dir immer noch nichts passiert ist
d: keiner weiß, welche Motorradklamotten du angehabt hast
e: und keiner weiß, wer mit dem Krad unterwegs ist
f: und dass es Dir wirklich gut geht und sich keiner Sorgen machen muss


Noch was zum Post von Blaster: Wenn Du in der Beschleunigungsphase bist und auf den Tacho schaust, zeigt er weniger km/h an, als Du wirklich fährst - die Anzeige ist zu träge und 15 km/h mehr in der Beschleunigung ist ein "Pups"
 
Ich würde auf jeden Fall meinen Anwalt einschalten.
Würde ein Verstoß von max. 30 km/h zugeben.
Manchmal soll es ja klappen.
Zahlen würde eh. bei mir, die Rechtschutz.
 
ob das rechtens ist?

Definitiv nicht!!! Ihr kommt in Teufels Küche, wenn Ihr sowas macht. Zeichen und Weisungen sind Folge zu leisten (nicht : können Folge geleistet werden). Klar, ihr könnt abhauen, dann ist da vielleicht ein Anhaltefahrzeug, dass euch verfolgt, ihr fahrt schneller, schmeißt den Bock in der Kurve weg, und und und (die Beamten werden euch sicherlich freundlich behandeln). Eines ist die Laserkontrolle, das, was danach folgt, ist eine allgemeine Verkehrskontrolle. Die Polizei will ja nicht nur die Personalien, sondern auch wissen: Hast du einen Führerschein, bist du nüchtern und fahrtauglich, ist das Motorrad zugelassen und hat TÜV....

Grüße, Andreas
 
Definitiv nicht!!! Ihr kommt in Teufels Küche, wenn Ihr sowas macht. Zeichen und Weisungen sind Folge zu leisten (nicht : können Folge geleistet werden).

Definitiv falsch!

Es kommt auf den Grund der Maßnahme an.

Zeichen und Weisungen sind Folge zu leisten, wenn es sich um eine allgemeine Verkehrskontrolle bzw. Ableitungen, Umleitungen oder die Nutzung von Wegerechten handelt.

Jeder Täter darf abhauen - muss sich halt nur den Konsequenzen bewusst sein (Fahndung usw) - aber: Allein das Abhauen stellt keinen eigenen Tatbestand dar.

Sinn und Zweck i.o. Beispiel ist das Anhalten zur Verfolgung von Owis/Straftaten - danach richtet sich die Maßnahme und nicht "allgemeine Verkehrskontrolle" (wg Fahrtüchtigkeit, Füherschein usw).

Es verbietet sich, einen zu "lasern" und dann so tun, als wolle man ihn zur allgemeinen Kontrolle anhalten. Der Grund der Maßnahme muss vorher klar sein - danach richtet sich das polizeiliches Handeln und die Rechtmäßigkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Offensichtlich bist du vom Fach, ein Tipp für alle anderen:




Beschluß des OLG Düsseldorf vom 05.06.1996, Az. 5 Ss 160/96 - 49/96 I (es ging hauptsächlich um den Widerstand nach § 113 StGB, aber der Auszug passt auch hier zum Thema)

ZITAT
§ 36 Abs. 5 StVO ermächtigt die Polizeibeamten zur Durchführung allgemeiner Verkehrskontrollen, d.h. zur Prüfung der Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer, der nach den Verkehrsvorschriften mitzuführenden Papiere sowie des Zustandes, der Ausrüstung und der Beladung des Fahrzeugs (BGHSt. 32, 248, 254 f.; Senatsbeschluß vom 29. Januar 1981 - 5 Ss (OWi) 733/80 - 34/81 1; Jagusch-Hentschel a.a.O., Rn. 24). Diese Bestimmung ist vorliegend nicht etwa deshalb unanwendbar, weil sich die Polizeibeamten nach den Feststellungen des Landgerichts wegen der zeitweilig ausgeschalteten Beleuchtung des Fahrzeugs und damit wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach §§ 17 Abs. 1 S. 1, 49 Abs. 1 Nr. 17 StVO, 24 Abs. 1 StVG zum Anhalten des Pkw entschlossen haben. Abs. 5 des § 36 StVO gestattet - anders als Abs. 1 dieser Vorschrift (BGHSt. 32, 248, 251 ff.; Senatsbeschluß vom 30. März 1994 in DAR 1994, 330 = NZV 1994, 408 [L] = JMBI. NW 1994, 238 = VM 1994, 76; jeweils m.w.N.) - auch Anhalteweisungen wegen Zielen, die über die konkrete Verkehrsregelung und die Beseitigung aktueller Verkehrsbeeinträchtigungen hinausgehen (BGHSt. 32, 248, 253; Senatsbeschluß vom 29. Januar 1981 - 5 Ss (OWi) 733/80 - 34/81 I). Nicht erfaßt sind lediglich Weisungen, die ausschließlich zum Zwecke der Verfolgung des Betroffenen wegen einer Straftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit dienen (BGH a.a.O., S. 255; Mühlhaus-Janiszewski a.a.O., Rn. 12; Jagusch-Hentschel a.a.O., Rn. 24 m.w.N.). Es ist jedoch gerichtsbekannt, daß Polizeibeamte in solchen Fällen auch prüfen, ob der betroffene Verkehrsteilnehmer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Aufforderung zum Anhalten sollte damit zugleich eine Kontrollmaßnahme im Sinne des § 36 Abs. 5 StVO ermöglichen; es handelte sich deshalb um eine von dem Angeklagten zu befolgende Weisung (Senatsbeschluß vom 29. Januar 1981 - 5 Ss (OWi) 733/80 - 34/81 I; OLG Düsseldorf [3. Strafsenat] VRS 73, 387 , 388; Jagusch-Hentschel a.a.O., Rn. 24 mwN.; Mühlhaus-Janiszewski a.a.O.).
 
Hallo Andreas,

nur um das klar zu stellen: Ich würde anhalten!

Das Wegfahren empfehle ich keinem - das macht nämlich spätestens bei der Frage nach dem Verhandlungsspielraum für den Fahrerlaubnisentzug (Frage: wann passt es Ihnen am besten, den Führerschein mal für 4 Wochen abzugeben) oder vielleicht denkt der Richter ja auch über eine Alternative nach, keinen guten Eindruck und stimmt eher nicht milde.

:Froehlich3:
 
Hallo Andreas,

nur um das klar zu stellen: Ich würde anhalten!

Das Wegfahren empfehle ich keinem - das macht nämlich spätestens bei der Frage nach dem Verhandlungsspielraum für den Fahrerlaubnisentzug (Frage: wann passt es Ihnen am besten, den Führerschein mal für 4 Wochen abzugeben) oder vielleicht denkt der Richter ja auch über eine Alternative nach, keinen guten Eindruck und stimmt eher nicht milde.

:Froehlich3:

:19 - guter Beitrag:

ich würd auch anhalten, nicht wegen dem Richter, zur eigenen Sicherheit...

Grüße, Andreas:Froehlich3:
 
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