2-tes Abblendlicht illegal ?

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andi6

Gast
Hallo Zusammen, :025:

muß Euch von meinem Erlebnis mit unseren grünen Freunden
erzählen.

Wydener Eck (Südschwarzwald) allgemeine Verkehrkontrolle,
nur Biker wurden kontrolliert. Führerschein und Fahrzeugschein bitte, Rundgang um die CBF alles ok. Aufklärung über die zu-
nehmende Geräuschentwicklung und die Todesopfer die diese
Strecke gefordert hat. Das wars, war echt ein netter Typ.
Dann wagte ich mich vor: wie ist denn das mit dem zweiten
Abblendlicht ?? (fragte ihn vorher ob er mich belangen könne,
wenns keine Strafttat ist dann wohl nicht, seine Auskunft)

Kurze zackige Anwort: kein Thema,wenn ich mich so sicherer
fühle.:wech:

Das wars, gute Fahrt !
 
Hi andi6,

nimm die Aussage des Polizisten bitte nicht als definitive Entscheidung "in dieser Sache" !

Was den Polizisten nicht schert, steht genau beschrieben in der Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO).
Und wenn das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis mit einem Abblendlicht und einem Fernlicht in 2 verschiedenen Scheinwerfern bekommen hat, so darf man sich nicht einfach darüber hinwegsetzen, ohne evtl. dafür belangt zu werden.

Zubehör für ein Kraftfahrzeug ist eine andere Sache, aber die Beleuchtung ist ein Grundbestandteil, dass man so einfach nicht ändern darf.
Und da sie Streulinsen von Honda auch dafür entsprechend produziert sind, ist ein Abdimmen des Fernlichts genau genommen ein Eingriff in die Betriebserlaubnis.
Und die entfällt somit und du machst dich strafbar.

Mit einer Einzelabnahme bekommst du das verbriefte Recht, so rumzufahren.

Nur mal so am Rande bemerkt, damit es nicht den Eindruck erweckt, dass die gesamte Polizei nichts gegen diese Doppelabblendlichter hat.
 
Bin gesten mit vielen Rennleitungsmitglieder unterwegs gewesen. davon waren einige mit dem Dienstmoped. Sind quer durch Köln.
Meine Front leuchtete die ganze Zeit doppelt und es hat keinen geschert :ausschau:
Waren eben alles auch Biker
 
Bin gesten mit vielen Rennleitungsmitglieder unterwegs gewesen. davon waren einige mit dem Dienstmoped. Sind quer durch Köln.
Meine Front leuchtete die ganze Zeit doppelt und es hat keinen geschert :ausschau:
Waren eben alles auch Biker

... und außerdem kann nicht jeder alles wissen. Dazu ist Polizei einfach zu vielfältig. Frag mal einen Finanzermittler oder Todesermittler nach der der Höhe des Bußgeldes bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, oder einen Beamten vom Verkehrsdienst nach Brandursachen....

Man kann zwar alles Fragen, aber ob der betreffende Polizist sich gerade in diesem Bereich auskennt, ist Zufall.
 
Da es ja mehrere Maschinen mit serienmäßigen Doppellicht gibt, werden wohl nicht alle von der Rennleitung wissen, bei wem es Serie ist.

Trotzdem ist es gegen der STVO (kein Fernlicht mehr vorhanden) und gegen der allgemeinen Betriebserlaubniss. Wie hoch das Bussgeld bei einer verschärften Kontrolle ist, weis ich nicht.

Ich muß aber eingestehen, toll sieht das Doppellicht schon aus.

HG Erich
 
Ich hatte mich bei diversen Änderungen an der Beleuchtungsanlage der CBF (Doppellicht bzw. Xenon) auch mit dem Thema Betriebserlaubnis befaßt. Das Erlöschen der BE ist NICHT (mehr) bußgeldbehaftet. Die Rennleitung kann einem jedoch über andere Tatbestände ein Ding reinwürgen, wenn sie denn will. So z.B. Veränderung der Beleuchtungsanlage und Gefährdung anderer VT's. Das Ergebnis sind dann so ein oder drei Punkte und Geld.
Ich wurde aber wegen DL bzw. Xenon noch nicht belangt.
 
.....auch mit dem Thema Betriebserlaubnis befaßt. Das Erlöschen der BE ist NICHT (mehr) bußgeldbehaftet.

Ich empfehle dringend die Lektüre der Nr. 175 der aktuellen BKatV!!

Die Rechtsgrundlage hat sich seit 02/2009 massiv geändert und ist wieder auf dem alten Stand!

Die Frage bei einem nicht durch EG-ABE freigegebenen 2. Abblendlicht ob eine Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist und ob Vorsatz bei der technischen Änderung vorliegt.

1. Vorsatz wird wohl immer zu unterstellen sein.....
2. Bei Xenon (ohne Leuchtweitenregulierung) oder bei einfach zugeschaltetem Abblendfaden könnte eine Gefährung bejaht werden.... dann wirds teuer (50 € + 3 Punkte + Gebühren + Verlust des Versicherungsschutzes + evtl. Untersagung der Weiterfahrt)

Illegal ist ein 2. Abblendlicht grundsätzlich nicht wenn die Vorgaben der EG-ABE beachtet werden (optischer Eindruck eines Scheinwerfers und der Scheinwerfer muss die entsprechende Betriebserlaubnis haben)

Der optische Eindruck eines Scheinwerfers ist bei der CBF zu bejahen, leider gibt es aber keinen passenden 2. Scheinwerfer der für Abblend- und Fernlicht eine BE besitzt. Also ist bei der CBF das 2. Abblendlicht nicht legal.

Ob und wie das nicht legale 2. Abblendlicht geahndet wird ist dann ein zweites Kapitel.

Legal wäre die Montage von 2 Nebelscheinwerfern ( 2 x 35 W wegen der Lima) und da könnte ja versehentlich vergessen worden sein, die NSW auszuschalten..... gibt dann in der Regel eine mündliche Verwarnung.
 
Und die entfällt somit und du machst dich strafbar.
Fahren mit erloschener ABE ist nicht strafbar, sondern nur ordnungswidrig.
Das ist hier kein Rechtsforum, aber zwischen Ordnungswidrigkeiten (hier dürfen Polizisten ein Auge zudrücken) und Straftaten (hier dürfen sie es nicht) sollten wir schon unterscheiden.
 
Mit einer Einzelabnahme bekommst du das verbriefte Recht, so rumzufahren.

Ich hab hier das Doppellicht-Modul von "michi-motorsport.de" liegen, aber noch nicht eingebaut. Im Prinzip kann man hiermit ja das Fernlicht relativ passend zum Abblendlicht runterregulieren und die Fernlicht-Funktion bleibt weiterhin erhalten. Weiß jemand was so eine Abnahme kostet und welche Voraussetzungen man hierfür erfüllen muss?

Was mich sowieso die ganze Zeit schon frage, ist es eigentlich irgendwie schädlich für das Fernlicht, wenn es dauerhaft gedimmt ist? Also beeinträchtigt das irgendwie die Lebenstauer von der Lampe oder so?
 
Meine Lösung mit Doppellicht zu fahren

ist die verschraubte Rändelscheibe zum schnellen Tiefer- und Hochstellen des Fernlichtes.
Z.Z. ist es in Höhe Abblendlicht gestellt, hat zwar nicht die scharfen Konturen wie das Abblendlicht, blendet aber nicht.
Der Abblendschalter ist nachwievor intakt.
Sollte ich einmal nachts doch das Fernlicht brauchen kann ich die Einstellung ohne Werkzeug (nur ein Griff unter die Verkleidung) vorübergehend wieder auf Fernlicht hochstellen.

Gesehen werden ist meist das angestrebte Ziel aller Motorradfahrer - ich glaube hiermit nicht wirklich unangenehmen Einfluß sowohl bei anderen Verkehrsteilnehmer als auch bei der Exekutive, zu bewirken.


scheinwerfer einstellen b.jpg

ledtagfahrlicht und stromlfpl web.jpg
 
ist die verschraubte Rändelscheibe zum schnellen Tiefer- und Hochstellen des Fernlichtes.
Z.Z. ist es in Höhe Abblendlicht gestellt, hat zwar nicht die scharfen Konturen wie das Abblendlicht, blendet aber nicht.
Der Abblendschalter ist nachwievor intakt.
Sollte ich einmal nachts doch das Fernlicht brauchen kann ich die Einstellung ohne Werkzeug (nur ein Griff unter die Verkleidung) vorübergehend wieder auf Fernlicht hochstellen.

Prima Idee Ernst.
Bei meiner SC58 ist in Normalstellung der Fernscheinwerfer schon fast am unteren Anschlag.. kann ihn aber höher drehen und in den Himmel leuchten..:10 - heul:
 
Doku Lichttest

Habe mit Stativ, in der finsteren Garage ohne Blitz die Einschaltkombinationen der Scheinwerfer fotographiert.

abblendlicht web.jpg
Abblendlicht

abblli-fernli-oben web.jpg
Abblendlicht + Fernlicht normal

abblli-fernli-unten web.jpg
Abblendlicht + Fernlicht tiefergestellt

@Rolfinger, bei meiner cbf 1000 F kann das Fernlicht lt. den Abbildungen sowohl noch höher als auch tiefer gestellt werden. Die Einstelbegrenzung bei der SC58 ist natürlich ein anderes Ding.
Demnächst möchte ich diesen Beleuchtungszustand einmal bei Nacht testen.
 
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