Gehsteig parken ! erlaubt oder nicht ?

  • Ersteller Ersteller kurt3
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Ich glaube Erlaubt ist es nicht.
In Köln aber nach einer Demo Anfang der 90'er zumindest geduldet.


Grüße
Blaster
 
Bei uns vor der Haustür sieht das sehr oft so aus und es hat sich noch keiner beschwert:025:
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch keine Ahnung, ob erlaubt oder nicht.
Ich denke, wenn wir mit unserem Mopped nicht gerade Ausfahrten, Feuerwehrzufahrten, Autos, Überwege oder den ganzen Gehweg blockieren, sollte niemand etwas dagegen haben (außer der liebe Nachbar natürlich :rolleyes1:). Wenn einer mal etwas sagen sollte, werde ich ihn bitten sich vorzustellen, jedes Mopped und jeder Roller würde einen Autoparkplatz in Anspruch nehmen ...

Gruß, Stefan

@Ulla: das wäre mir allerdings zu krass. Da kommt ja nun 'ne Frau mit Kinderwagen nicht mehr vorbei.
 
Gehwegparken ist verboten !
Aber bei Moppeds häufig (aber nicht immer) geduldet .......

Hier ist übrigens die STVO als pdf zu finden ......:computer_kaffee:

Das fängt damit an das man den Gehweg nicht befahren darf, ergo man also auch dort nicht parken kann.
Habe für die Benutzung des Radweges mal ein kleines Ticket bekommen :boewu7:,
und nein, ich hatte beide Beine unten und keinen Gang drin, wollte nur nicht von der Seite schieben. Leider hatte ich den Motor schon gestartet. :wirr2:
 
Ich hatte damit noch nie Probleme. Wird denke ich zumindest geduldet.
 
:Froehlich3:

In Köln werden Knöllchen verteilt an Moppedfahrer.....
für parken auf Bürgersteig
und parken auf schraffierter Fläche

Nicht immer - aber immer öfter.

Also opjepass
 
Dann wird es wohl wieder mal Zeit für eine Demo!
Ich habe bisher allerdings keine Probleme gehabt.

Grüße
Blaster
 
Ich habe schon mal 20 Euro am Ebnisee abgedrückt.

Sonntags, der ganze Parkplatz proppevoll, da war nur Platz auf dem Gehweg am Ende des Parkplatzes.

Dort läuft zwar definitiv kein Mensch, aber die Ordnungshüter hat's gestört......und die rote Wurst war deshalb ziemlich exclusiv....

Grüße
Thomas
 
Köln, Neusser Strasse.

Der Oerst will nur kurz zum Bäcker und hält im ABSOLUTEN HALTEVERBOT.

Oerst kommt zurück und das Ordnungsamt weist ihn darauf hin, dass er auch als 2Rad nicht dort stehen darf und er bitte wie die Fahrräder den Bordstein hochfahren soll und auf dem Gehweg halten. Das wäre i.O.
Nur OHNE Behinderung anderer....

Oerst
 
Köln, Neusser Strasse.

Der Oerst will nur kurz zum Bäcker und hält im ABSOLUTEN HALTEVERBOT.

Oerst kommt zurück und das Ordnungsamt weist ihn darauf hin, dass er auch als 2Rad nicht dort stehen darf und er bitte wie die Fahrräder den Bordstein hochfahren soll und auf dem Gehweg halten. Das wäre i.O.
Nur OHNE Behinderung anderer....

Oerst

Ist halt bei Ordnungswidrigkeiten alles Ermessenssache.

Aber grundsätzlich haben auf Gehwegen Kraftfahrzeuge nichts zu suchen - weder parken noch fahren.
 
meine fahrschulkenntnisse sind ja erst zwei monate alt, sie müßten also up to date sein, oder? das parken auf gehwegen ist kraftfahrzeugen auf jeden fall NICHT erlaubt und unsere dicke ist ein kraftfahrzeug.

allerdings habe ich auch gelernt, daß das parken auf vorfahrtstraßen außerorts auf der fahrbahn verboten ist, nicht jedoch auf dem seitenstreifen. trotzdem habe ich ein knöllchen bekommen und auch nach zusendung einer kopie der entsprechenden seite im lehrbuch blieb die behörde bei dem parkverbot nach paragraph sowieso - auf den seitenstreifen sind die gar nicht weiter eingegangen. :böse14:

meinetwegen könnte man das ganze regelzeugs abschaffen und jeder fängt stattdessen selbst an zu denken. vielleicht gibts dann ein geordnetes chaos und viele verkehrsteilnehmerfreundliche lösungen... :mx21:


hanni
 
Es ist verboten, aber es wird oft geduldet.

Es gab vor Jahren irgendwo auch mal eine Aktion, wo sich alle Motorradfahrer auf einmal auf die Regeln gehalten haben und das hiess dann... pro Parkbucht ein Motorrad. Das haben sie öfter in konzentrierter Form durchgezogen und dann wurde auch das Parken wieder geduldet. Das ganze natürlich nur unter dem Aspekt, dass man niemanden groß behindert oder sogar gefährdet.
 
Auch in München geduldet

Parken auf dem Gehweg wird auch in München toleriert, solange man genügend Platz für Kindwägen und Fußgänger freihält. Das funktioniert echt gut und sogar gegenüber dem Polizeipräsidium.
Obsolutes no-go sind jedoch die Fußgängerzonen!
Was mich rasend macht, ist das Wildparken der Rollerfahrer. Die stellen ihre Knattererbse da hin, wo es gerade geht (kreuz und quer). Egal ob Leute noch vorbeikommen oder nicht. Hauptsache wenig selber laufen. Irgendwann wird's dann auch bei uns Knöllchen regnen, weil sich solche Ignoranten nicht zu beherrschen wissen.

LG Sepp
 
allerdings habe ich auch gelernt, daß das parken auf vorfahrtstraßen außerorts auf der fahrbahn verboten ist, nicht jedoch auf dem seitenstreifen. trotzdem habe ich ein knöllchen bekommen und auch nach zusendung einer kopie der entsprechenden seite im lehrbuch blieb die behörde bei dem parkverbot nach paragraph sowieso - auf den seitenstreifen sind die gar nicht weiter eingegangen. :böse14:

Die Frage ist hier, was gehört in diesem Einzelfall zur Fahrbahn? War viellecht ja gar keine "Seitenstreifen", sondern ein Mehrzweckstreifen z.B. für land- und forstwirtschaftlilche Fahrzeuge.
 
also für meine begriffe stand meine süße exakt auf einem seitenstreifen - nämlich hinter einer autobahnauffahrt. da gibts keine landwirtschaft. und behindert hat sie auch niemanden. weil es dort einen kleinen waldweg zum baggersee gibt, parken dort auch autos. die hatten KEIN knöllchen!!!
smiley_emoticons_motz.gif


hanni
 
also für meine begriffe stand meine süße exakt auf einem seitenstreifen - nämlich hinter einer autobahnauffahrt. da gibts keine landwirtschaft. und behindert hat sie auch niemanden. weil es dort einen kleinen waldweg zum baggersee gibt, parken dort auch autos. die hatten KEIN knöllchen!!!
smiley_emoticons_motz.gif


hanni

Wie gesagt, man müsste sich die Stelle mal anschauen um eine Aussage treffen zu können.

Aber noch was: Nicht jeder der an der selben Stelle falsch steht, muss ein Knöllchen bekommen. Keiner hat einen Anspruch darauf, dass der Falschparker neben einem ein Ticket bekommt, wenn man selbst eins bekommen hat.

Deswegen kann es gut sein, dass von z.B. 10 falsch geparkten Wagen nur 5 ein Knöllchen haben.
 
Auf einem Gehsteig/-weg darf nicht geparkt werden.
Ob es allerdings bei einem Verstoß mit dem Motorrad oder Motorroller zu einem "Ticket" kommt liegt im Ermessungsspielraum der Politesse bzw. der Kommune.
Falls ja, dann liegt das ganze in der Größenordnung 15 bis 35 Euro:

Bußgeld bei Verstoss gegen §12 StVO "Halten und Parken":

Parken auf Rad- und Gehwegen: 15 Euro
... mit Behinderung: 25 Euro
... länger als eine Stunde: 25 Euro
... zusätzlich mit Behinderung: 35 Euro

Parken auf einer Sperrfläche: 25 Euro
 
solange nicht anders ausgeschildert,ist es verboten.
Es wird z.B. in Hamburg relativ großzügig geduldet.
Ist immer etwas abhängig von der Örtlichekeit und den Launen der Ordnungshüter.
 
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