winterreifen für motorrad ?

W

wolfgang riebniger

Gast
ein herzliches hallo aus wien

was sagt ihr zu winterreifen für motorrad oder motorroller

nachdem ich es nicht wahrhaben möchte , dass die "zweiradeingeschränktezeit" vor er tür steht überlege ich winterreifen , um

der jahreszeit ein schnippchen zu schlagen.

kann mir nicht vorstellen fünf monate mit "bürgerkäfig" wie das auto in österreich genannt wird -- unter motoristi-- unterwegs sein zu müssen.
winterreifen als sicherheitsbeitrag, ja oder nein?

unter dem motto:" wir pfeifen auf das wetter, wir pfeifen auf en wind, wir spielen sausekind!" wünsch ich eine kurze motorradfreie zeit.

ich fahr ja den winter , wenn immer nur möglich mit meinem 300er roller als winteralternative zu meiner geliebten cbf1000 durch.

alles liebe aus wien

wolfgang riebniger
 
Quelle: Bundesverband der Motorradfahrer e.V.

Die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unter dem Stichwort „Winterreifenpflicht“ hat viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer einschließlich uns als Bundesverband der Motorradfahrer dahingehend überrascht, dass wir nach den Verlautbarungen des Bundesverkehrsministeriums offensichtlich und völlig praxisuntauglich von der Winterreifenpflicht erfasst werden sollen.

Ein Fehler im Verordnungsgebungsverfahren, welches ja wegen eines Gerichtsurteils zur Untauglichkeit der bisherigen Winterreifenverordnung und auf die Schnelle durchgeführt wurde, scheint aber die Anwendung des neuen § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf motorisierte Zweiräder nicht zwingend vorzuschreiben.

Durch entsprechende Verweise auf Verordnungen der Europäischen Union bezieht sich der Verordnungstext ausschließlich auf vierrädrige Kraftfahrzeuge und deren Bereifung. Dies war sicherlich von Seiten des Verordnungsgebers so nicht gewollt, aber der Wille ersetzt nicht einer saubere Gesetz- und Verordnungsgebung und die liegt hier unserer Meinung nach nicht vor, so dass entgegen allen Meldungen zur Winterreifenpflicht auch für motorisierte Zweiräder diese juristisch wohl nicht zu halten sein wird. Andererseits ist uns auch klar, dass dies nicht ohne Stress, Ärger, Diskussionen bei Verkehrskontrollen und letztendlich gerichtlichen Entscheidungen abgehen wird, denn wer gibt schon Fehler und Versäumnisse gerne zu.

Diese juristische Diskussion geht aber für den Bundesverband der Motorradfahrer an der Tatsache vorbei, dass die sicherlich begrüßenswerte Forderung nach wintertauglicher Ausrüstung von Pkw und Lkw völlig an der Praxis der möglichen Bereifung für Motorräder scheitert.

Eine Beteiligung unseres Verbandes im Zuge des Verordnungsgebungsverfahrens, wie sie ansonsten bei zahlreichen anderen Gesetzgebungsverfahren erfolgt, ist hier leider nicht geschehen, sonst hätten wir auf folgende Tatbestände hingewiesen:

Es werden praktisch keine „Winterreifen“ für Motorräder auf dem Markt angeboten. Die wenigen mit einer M+S-Kennzeichnung angebotenen Winterreifen sind so gut wie alle für die Bereifung von Enduros und Geländemaschinen vorgesehen. Sie sind für eher leistungsschwächere Motorräder mit entsprechend geringer Tragkraft und stark eingeschränktem Geschwindigkeitsbereich konzipiert und werden nur in wenigen Größen produziert, welche nicht den gängigen und in größeren Stückzahlen verkauften und am Markt befindlichen Motorrädern entsprechen. Zudem gibt es nur eine geringe Produktion und diese Reifen sind im Handel folglich nur schwer erhältlich.

Hinzu kommt das deutsche Spezialproblem der praktizierten Reifenbindung.

Die Benutzung dieser „Winterreifen“ ist selbst bei passender Größe, Traglast und Geschwindigkeitsindex wegen der nicht EU-Konformen Reifenbindung für Motorräder in Deutschland praktisch für die allermeisten Motorräder verboten oder wenn überhaupt nur mit einer kosten- und zeitintensiven Einzelabnahme durch den TÜV und Eintragung in die Fahrzeugpapiere möglich.

Selbst das klimatisch sicherlich noch mehr auf Winterreifen angewiesene Österreich hat Motorräder von der Winterreifenpflicht ausgenommen, obwohl dort noch nicht einmal eine Reifenbindung existiert.

Wir müssen deshalb feststellen, dass eine Umsetzung der Winterreifenpflicht, wie in den Veröffentlichungen beschrieben, einem Fahrverbot für Motorräder bei den dort beschriebenen Witterungsbedingungen gleichkommt.

Rechtsfehler als Grundlage der Nichtanwendbarkeit der „Winterreifenpflicht“ für motorisierte Zweiräder

Die geänderte StVO ist nach unserer Auffassung jedoch in Hinsicht der „Winterreifenpflicht“ auf Motorräder aus folgenden rechtsfehlerhaften Verweisen nicht anwendbar:

§ 2 Abs. 3a StVO lautet in der neuen Fassung:

„Straßenbenutzung durch Fahrzeuge. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“

Die aufgeführte Richtlinie 92/93/EWG ist nicht anwendbar für Motorräder. Die Richtlinie 92/93 des Rates vom 31. März 1992 handelt über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage.

Die Verordnung regelt klar ihren Geltungsbereich: „Der Rat der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 100a, auf Vorschlag der Kommission (1), in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament (2), nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3), in Erwägung nachstehender Gründe: hat folgende Richtlinie erlassen:
Artikel 1, Im Sinne dieser Richtlinie
- sind "Fahrzeuge" alle Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG des Rates.
Richtlinie des Rates vom 6 . Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

( 70/156/EWG ).“
Die Richtlinie 70/156 des Rates lautet: “Der Rat der Europäischen Gemeinschaften - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 100, auf Vorschlag der Kommission , nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 1 ), nach Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses ( 2 ), in Erwägung nachstehender Gründe: hat folgende Richtlinie erlassen:

Kapitel I Begriffsbestimmungen, Artikel 1:
Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen sowie landwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau, mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h , sowie ihre Anhänger.“

Damit erfasst der § 2 Abs. 3a StVO nicht motorisierte Zweiräder.

Nachrichtlich sei erwähnt, dass Motorradreifen in der Richtlinie 97/24 unter teilweisem Bezug auf die Richtlinie 92/61 behandelt werden. Beide Normen werden im neuen § 2 Abs. 3a StVO aber weder erwähnt noch über Verweise mit einbezogen.

Jenseits einer juristischen Diskussion und Auseinandersetzung streben wir durch Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium eine inhaltliche Klarstellung an, welche der Wirklichkeit für Motorräder auf Deutschlands Straßen Rechnung trägt. Dazu ist möglichst schnell eine offizielle Klarstellung für eine Ausnahmeregelung für Motorräder wegen praktisch komplett fehlender Umsetzungsmöglichkeit herbeizuführen.

Über Neuerungen werden wir euch hier auf dem Laufenden halten.

UPDATE vom 11.01.2011:

Auf die immer drängenderen Nachfragen wegen der Winterreifenpflicht, mit entweder nicht vorhandenen Winterreifen oder des Verbots deren Nutzung wegen der in Deutschland praktizierten Reifenbindung, hat das Bundesverkehrsministerium kürzlich in einer Antwort ein erstes Abrücken von der M+S-Kennzeichnungspflicht mit folgendem Wortlaut gezeigt: "Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist,hängt nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung nicht erforderlich. Dies kann auch auf einen Enduroreifen zutreffen. Ob ein Reifen die Eigenschaften erfüllt, sollte beim Reifenhersteller angefragt werden."

Dies erfüllt nicht die Forderungen des BVDM nach einer praktikablen Neuregelung der Winterreifenverordnung, sondern ist höchstens ein erster Schritt in die richtige Richtung.
 
Mal davon abgesehen, dass es eine Reifenbindung - wie in der zitierten Schrift unterstellt - für modernere Kräder kaum noch geben dürfte, jedenfalls für unsere CBF (-F) nicht, mangelt es wohl unbestritten an passenden Reifengrössen.

Ungeachtet der Tatsache, wie ratsam es ist mit doch relativ schweren Krädern oder Rollern bei Glätte unterwegs zu sein, gibt es zumindest für die meisten Roller bei dem Hersteller Heidenau eine Alternative.
 
toller scherz, oder ist dieser endlos quark des bundesverbandes....wirklich ernst gemeint?

Wer bei schnee oder sonstiger glätte(-gefahr) mit einem schweren motorrad auf öffentlichen strassen unterwegs ist dem ist sowieso nicht mehr zu helfen
 
Wer bei schnee .....mit einem schweren motorrad auf öffentlichen strassen unterwegs ist dem ist sowieso nicht mehr zu helfen

Das passiert dir (?), deswegen MIR schneller als man so denkt.... Bei der Anfahrt ins sonnige Südfrankreich (Ostern vor einigen Jahren) war ich plötzlich im dichten Schneetreiben und auf geschlossener Schneedecke unterwegs.... natürlich hätte ich umkehren können... aber die Meldung als Geisterfahrer auf der Autobahn unterwegs zu sein, hatte mir nicht besonders behagt. Klassisch überrascht... Augen zu und mit aller Vorsicht durchkämpfen. Des Risikos war ich mir sehr wohl bewusst, aber wenn es keine Alternative gibt...

Die Auffassung des BVDM ist eine seit Veröffentlichung des Gesetzes, veröffentlichte Trotzreaktion eines kleinen Kindes...

Die EU-Richtlinie die genannt wird, wird lediglich zu Definition des Begriffs Winterreifen herangezogen..... ein Reifen mit mehr und tieferen Profilrillen als normal.... (keine vorgeschriebene Kennzeichnung als M+S Reifen)
Genau die im letzten Absatz genannten Enduroreifen erfüllen die Kriterien der EU-Richtlinie und sind damit ohne weitere Kennzeichnung als Winterbereifung bei Motorrädern zulässig.

Wer das Gesetz richtig lesen kann, wird dies auch ohne "Klarstellung" des Verkehrsministerium herausfinden.

Enduroreifen sind aber für die CBF nicht verfügbar...... (Geschwindigkeitsindex) und müssten daher durch Enduroreifen mit der Kennzeichnung M+S sowie einem Geschwindigkeitsaufkleber im Sichtfeld des Fahrers ersetzt werden..... allerdings sind mir auch da keine passenden Reifen für die CBF bekannt.

Für Roller gilt das gleiche - hier lohnt ein Blick zu Heidenau, da die einige echte Winterreifen im Angebot haben. Unechte Winterreifen (Enduro mit M+S Kennzeichnung) gibt es z.B. bei Metzeler.
Den MPR3 könnte Michelin als Winterreifen deklarieren (M+S) wegen der Lamellentechnik. Haben sie aber nicht..... und das obwohl M+S Reifen außer der Kennzeichnung nix weiteres erfüllen müssen.... hat wohl Gründe in der Haftung des Herstellers warum sie es nicht getan haben.
 
Versteh ich alles nicht, es gibt doch Winterreifen.
Zieh den Michelin MPR3 mit Lamellentechnik auf, und gut iss.

Ok, Manfred, bevor Du wieder aus der Haut fährst.:frech4:

Das war ein Scherhehrz:narr:
 
Zieh den Michelin MPR3 mit Lamellentechnik auf, und gut iss.

Ok, Manfred, bevor Du wieder aus der Haut fährst.:frech4:

Das war ein Scherhehrz:narr:

Da fahr ich aber gleich aus meiner Haut..... wusch.... :mx21: klaust du mir meine Idee aus meinem Post..... :frech4:....

brrrrr ist das kalt so ohne Haut.... schnell wieder zurück:kuss:
 
Hallo

Bei Heidenau gibt es auch Winterreifen für Motorräder, nicht aber die CBF1000F. Für die CB500 gäbe es was.
Ohne viel Übung fällt man damit aber genauso auf die steifgefrohrene Nase wie mit anderen Reifen.

Gruß

PKD
 
Hallo Helmuth,

nö.. da gibts schon was von Heidenau.

Ich glaube aber, max. 160er.

Für die KCBF würden wohl diese hier passen.


bereifte Grüße
vom falo
 
Ne noch nicht, bei uns, 40km westlich von Köln und 400m höher, schneit es gerade recht kräftig

Gruß
Adi
 
Winterreifen

Hallo Jungs,
ich weiß nicht wer von Euch schon mal mit dem Motorrad bei Schnee gefahren ist.
- das ist echt Scheiße.
Als ich damals mit meiner 125er noch im Winter fahren mußte, waren die Reifen nicht so das Thema, eher heile bleiben.
Und jetzt kommt Ihr und wollt mit einer 1000der bei Schnee fahren , hallo?
Sicher kann man auf eine graden Straße entlangrollen, aber wenn man nur etwas ans Gas geht, dreht's sofort durch.
Und was dann passiert brauch ich wohl keinem zu erklären.
Bei trockenem kalten Wetter kräht kein Hahn danach, obwohl es mit jedem Grad nach unten schwieriger wird Temperatur in den Reifen zu bekommen.
Drum laß ich das, der Reifen muß min. handwarm werden können.
Selbst mit der 125er war man nach ein paar Minuten fix und fertig, weil die Oberschenkel zu brennen beginnen.
(trotz lächerlichem Drehmoment eines 125er Zweitakters)
Und bremsen, uhjuhjui gaaanz vorsichtig.
Überlegt Euch das gut.
Gruß
Th
 
Bekannte von mir waren vor 2 Wochen bei -30°C in Norwegen im Schnee unterwegs...
Allerdings mit Beiwagen ;)
 
Naböönd :Froehlich3:

Abgesehen davon, dass ich nicht vorhabe mit der 1000er im Schnee zu fahren solange ich es vermeiden kann, auch wenn ich es früher mit der 600er gezwungener Maßen schon getan habe, Winterreifen sind ja nicht erst bei Glätte oder Schnee hilfreich.
Und soweit mir bekannt sind sie beim Auto auch nicht erst bei Glätte oder Schnee Pflicht, bzw. kann bei im Schadensfall auch einfach nur wegen niedriger Temperaturen Probleme mit der Rennleitung und der Versicherung bekommen (Stichwort Gummimischung).

Was mir jetzt aber überhaupt nicht klar ist: muss ich tatsächlich bei 0°C Aussentemperatur, Sonnenschein und trockener Strasse die Karre stehen lassen weil ich keine Winterreifen drauf habe? (nicht dass ich dann vorhabe zu habe zu fahren, Spass ist was anderes...)
Gilt die Winterreifenpflicht jetzt echt für Bikes? Der Thread ist ja schon paar Jahre alt... :02 - zwinkern:
Kennt jemand den aktuellen Stand?

LG Achim
 
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