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Das Untersagen der Weiterfahrt oder gar Sicherstellung/Beschlagnahme zur Beweissicherung setzt nicht zwingend eine Vorsatztat voraus. Und die Kosten trägt im nachgewiesenen Schuldfall der Verursacher, das kümmert die Rennleitung dann auch nicht.Gerade bei Vorsatz kommt es dann auf de Kosten für den Transport in ne Werkstatt auch nicht mehr an.
Das Untersagen der Weiterfahrt oder gar Sicherstellung/Beschlagnahme zur Beweissicherung setzt nicht zwingend eine Vorsatztat voraus. Und die Kosten trägt im nachgewiesenen Schuldfall der Verursacher, das kümmert die Rennleitung dann auch nicht.
Im Bußgeldbescheid steht dann in etwa als fiktives Beispiel....
- Ihnen wird zur Last gelegt, sie hatten an dem Ast gesägt....usw.
- Geldbuße gem. § Bumsdings 80 Euro
- Verwaltungsgebühren 36 Euro
- sonstige Kosten (das sind dann --> Abschlepper, Gutachter, Unterstellgebühren usw.)
Da kann dann ganz schnell das Nebengeschehen die Bußgeldhöhe mächtig überschreiten.
@Schredder, top Link, auch meine Meinung.


Ab in den Knast mit so Deppen.

Der 60-Jährige konnte hingegen gefahrlos angehalten werden. Im Gespräch gab der 60-Jährige an, kein Rennen gefahren zu sein. Schon gar nicht gegen den Piloten des Geilenkirchener Motorrades. Im Übrigen würde er sich "nur ein gleichwertiges Motorrad aussuchen und nicht so ein unterlegenes wie diese andere Maschine, die gegen seine 200 PS eh keine Chance hat...".
.Enteignung als Strafe für ein rechtmässig erworbenes Fahrzeug ist Ausdruck eines Staates welcher das bürgerliche Recht auf Besitz negiert.
Hohe Geldstrafen, Führerscheinentzug sind Strafe genug aber keinesfalls Bestrafung welche sich auf MÖGLICHE Gefährdung beruft und ENTEIGNET.
In diesem Punkt ein schal schmeckender Abgang eines freiheitlichen überregulierten Rechtsstaates.