Gehts noch??? Helmpflicht ade??

:08 - boahey::08 - boahey::08 - boahey:
eben bin ich, unweit einer Polizeidienstelle, an ner Kreuzung auf die B36 gestanden, kommt von hinten ne Harley angebollert. Hui wasn toller Sound!!!! ABER DANN hockt da son suuuuperduperobermegacoooler Typ mit ner noch suuuperdupermegacoooleren Sonnenbrille kurze Hosen Shirt UND OHNE HELM (nichtmal son Schälchen) drauf. Hm dachte ich, wers braucht mutig so in der Nähe der Polizei. Naja.
ABER DANN KAM DER OBERHAMMER
im Rückspiegel seh ich die Aufsicht, toll denke ich der hats auch verdient!!!! Aber was machen die Wächter über Recht und Ordnung ??? Fahren vorbei und stellen sich auf die Rechtsabbiegerspur. Die Ampel wird grün und sie fahren los.Von wegen den Knaller rausholen und nen Schein austellen oder ohne Harley heimschicken ABER NICHTS von alle dem, der ist dann mit uns abgebogen und fröhlich ohne Helm nach Karlsruhe reingefahren.
Ich wäre denen am liebsten nachgefahren und sie gefragt was da eben war, aber ich was so perplex und wenden war auch nicht.
Ich war einfach nur SPRACHLOS
Aber wehe wenn Du auf der B500 mal mit 80 statt mit 70 unterwegs bist dann gleich die groooße Kelle rausholen und Dich die gannz Macht spüren lassen.
 
Hi, ich denke mal, du kannst den Puls wieder runterfahren. Es gibt durchaus Gründe für eine Helmbefreiung.
Ob das nun sinnvol ist oder nicht hängt vom Einzelfall ab.
Es kann durchaus sein, dass der Harley fahrende Kollege eine solche hat und als Ortsansässiger der Polizei bekannt ist - so dass nicht bei jeder Sichtung des Helmlosen durch die Polizei gleich eine Kontrolle erfolgen muss.
 
Also hier können die das. Zuletzt gesehen am 9.8.2016* - da fuhr ein Harleyfahrer ohne Helm den Schauinsland runter, als ihm 2 Motorradpolizisten entgegen kamen, umdrehten und ihn einholten. Weiterfahren durfte der nicht, aber hat es dann natürlich trotzdem gemacht, nachdem die Cops weg waren.

Eine Weile lang durfte ich eine CY50 fahren - geiles Spaßmobil! Mein Kumpel wollte in der Probezeit seine Freundin nach Hause bringen, da es ihr nicht gut ging. Er hatte aber nur einen Helm dabei und hat als diesen als echter Gentleman ihr gegeben. Er kam ca. 200 Meter weit, bevor er gestoppt wurde. Den Wisch war er danach weg. Na gut, das lag weniger am mangelnden Helm als an den paar Bierchen, die er intus hatte... Auf die Art kam ich vorübergehend an eine CY50 und einen Mitsubishi Colt Automatik (1l Öl auf 100 km!).

Grüßle

Timo

*Um diese Zeit habe ich immer eine Hütte direkt an der Schauinsland-Rennstrecke! Wenn mich dieses Jahr jemand von euch dort besuchen will -> PM :]
 
:08 - boahey::08 - boahey::08 - boahey:
eben bin ich, unweit einer Polizeidienstelle, an ner Kreuzung auf die B36 gestanden, kommt von hinten ne Harley angebollert. Hui wasn toller Sound!!!! ABER DANN hockt da son suuuuperduperobermegacoooler Typ mit ner noch suuuperdupermegacoooleren Sonnenbrille kurze Hosen Shirt UND OHNE HELM (nichtmal son Schälchen) drauf. Hm dachte ich, wers braucht mutig so in der Nähe der Polizei. Naja.
ABER DANN KAM DER OBERHAMMER
im Rückspiegel seh ich die Aufsicht, toll denke ich der hats auch verdient!!!! Aber was machen die Wächter über Recht und Ordnung ??? Fahren vorbei und stellen sich auf die Rechtsabbiegerspur. Die Ampel wird grün und sie fahren los.Von wegen den Knaller rausholen und nen Schein austellen oder ohne Harley heimschicken ABER NICHTS von alle dem, der ist dann mit uns abgebogen und fröhlich ohne Helm nach Karlsruhe reingefahren.
Ich wäre denen am liebsten nachgefahren und sie gefragt was da eben war, aber ich was so perplex und wenden war auch nicht.
Ich war einfach nur SPRACHLOS
Aber wehe wenn Du auf der B500 mal mit 80 statt mit 70 unterwegs bist dann gleich die groooße Kelle rausholen und Dich die gannz Macht spüren lassen.

Vielleicht war der Schüttelrostfahrer ein polizeibekannter Bandido/81 und die Uniformierten haben ihn deswegen "übersehen":sofa:
 
Ok ich hätte genauer schreiben sollen: ...Es gibt durchaus medizinische Gründe für eine Helmbefreiung...

Aber man kann natürlich erstmal draufhauen, wenn man etwas nicht kennt und gleich mal der Meinung sein, dass jeder mit Helmbefreiung nix drunter hat, was des Schutzes bedarf.
Dass es Menschen mit Hirntumoren, schmerzhafter Schuppenflechte am Kopf und anderen Einschränkungen gibt, denen das tragen eines Helmes (evtl. auch nur vorübergehend) nicht möglich ist und sie deshalb eine (amtlich anerkannte) Helmbefreiung haben, kann und darf natürlich nicht sein...

Solche Menschen haben gefälligst kein Motorrad zu fahren!
Wo kommen wir denn dahin, wenn einer darf was ich nicht darf und ich nicht begreifen kann, dass der das darf...:wirr2:
 
Nein. :01 - grinsen:
Um deinen Beitrag als humoristisch einzustufen, fehlten mir die Smilies. :wech:
 
Ok aber dann mal real. Kennt ihr tatsächlich jemanden, der eine solche Befreiung hat? So wirklich offiziell?
Ich kenne auch den Passus, aber keinen der es " geschafft" hat. Würde mich interessieren wie oft ( und wo :ausschau: ) das passiert.

Vg juschka
 
[h=1]Befreiung von der Helmpflicht beim Motorrad[/h] Nach § 21a Abs. 2 StVO muss derjenige, der Krafträder im Straßenverkehr bewegt, die über 20 km/h schnell fahren können, während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Wenn dann der Helm nicht getragen wird, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (§ 24 StVG). Nun gibt es aber Ausnahmen von dieser Regel. § 46 Abs. 1 Satz 1 StVO sieht vor, dass durchaus Genehmigungen erteilt werden können, ohne Helm zu fahren.
Auf genau solch einen Ausnahmefall hat sich der Kläger in einem vom Verwaltungsgericht Freiburg entschiedenen Fall berufen (VG Freiburg, VRR 1/2016, S. 3). Und zwar trug der Kläger vor, er gehöre der Religionsgemeinschaft der Sikhs an und sei deshalb verpflichtet, stets einen Turban zu tragen. Einen solchen Turban könne er aber nicht tragen, wenn er einen Sturzhelm aufsetzt. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Freiburg erfolgte vorliegend die Ablehnung der Ausnahmegenehmigung zu Recht. Denn zum einen führt die Beachtung der Helmpflicht nicht dazu, dass der Betroffene (Kläger) den „Kern seines religiösen Gebots“ aufgeben muss, das zuerst und im Wesentlichen darin besteht, die Haare nicht zu schneiden und den Kopf deshalb bedeckt zu halten. Die Helmpflicht führe gerade nicht zur Entblößung des Hauptes (eher zum Gegenteil!) in der Öffentlichkeit. Zudem verbringt ein Motorradfahrer nur einen kleinen Teil seines Lebens auf dem Motorrad, sodass die Einschränkung zeitlich nur vorübergehend ist. Auch müsse insgesamt das Grundrecht der Religionsfreiheit gegenüber den betroffenen Allgemeinwohlbelangen, nämlich vorliegend schwere Kopfverletzungen bei Kraftradunfällen möglichst zu vermeiden, zurücktreten.
Zum selben Thema erging am 15. 12. 2015 ein ebenso interessanter Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg. Zum Aktenzeichen OVG 1 B 14.13 war ein Fall zu entscheiden, in dem der Kläger ein ärztliches Attest vorlegte, aus dem sich ergab, dass er aus gesundheitlichen Gründen keinen Sturzhelm tragen könne. Dies wurde von der Behörde auch nicht angezweifelt, blieb also unstreitig. Bemängelt wurde durch die Behörde aber, dass der Kläger nicht nachgewiesen haben, zwingend auf das Führen von Krafträdern angewiesen zu sein. Der Kläger hatte schlicht vergessen, darzulegen, dass er notwendige Fahrten nicht auch mit einem anderen Kraftfahrzeug durchführen könne. Demzufolge kam die Behörde und sodann auch – ihr folgend – das Gericht zu dem Ergebnis, dass sein Interesse am Führen von Krafträdern ohne Sturzhelm gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Vermeidung von schweren Unfallfolgen im Fall des Führens von Krafträdern ohne Sturzhelm zurücktreten muss. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.
 
Stadt Köln (wo sonst ?)

[h=1]Befreiung von der Helmpflicht[/h] Vorlesen lassen

[h=1]Beschreibung[/h] Sie müssen sich aus gesundheitlichen Gründen von der Helmpflicht beim Führen von Motorrädern befreien lassen?

[h=2]Benötigt werden[/h]

  • [h=3]Personalausweis oder Reisepass[/h]
  • [h=3]Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung[/h] Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
  • [h=3]Ärztliches Attest[/h]
  • [h=3]Formloser Antrag mit ausführlicher Begründung[/h]
  • [h=3]Eine Kopie Ihres Führerscheins[/h]
  • [h=3]Eine Kopie des Fahrzeugscheines oder der Zulassungsbescheinigung Teil I[/h] für das Fahrzeug, für das die Genehmigung gelten soll

[h=2]Voraussetzungen zur Befreiung[/h]
Ärztliches Attest
Aus dem ärztlichen Attest muss sich ergeben, dass Sie aus medizinischen Gründen keinen Helm tragen können und daher von der Helmpflicht befreit werden müssen. Zudem sollten Angaben zur erforderlichen Dauer der Befreiung gemacht werden (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose).
Eigene Angaben
Außerdem sind Angaben erforderlich, welche Fahrtanlässe mit einem Motorrad vorliegen, welche Fahrleistungen dabei im Jahr oder monatlich zurückgelegt wird (ungefähre Angaben) und welche Straßen benutzt werden (Stadtverkehr, Landstraßen, Autobahn).

Darüber hinaus sollten Angaben gemacht werden, ob noch andere Fahrzeuge wie beispielsweise PKW zur Verfügung stehen.
 
So lange ich meinen Helm net vergess, ist es mir wurscht was und warum andere das anders machen.

Siehe das Thema weitere Schutzkleidung die laut Gesetzgeber nicht vorgeschrieben ist :Froehlich1:
 
Hier....


Mal einer, der weiß, dass Schutzkleidung genau das macht, was es soll und das ist toll...

Das reimt sich und was sich reimt ist gut.
 
Boah ey da hab ich ja was losgetreten.:wirr2:
Ich war heute morgen einfach sooo perplex, ohne hohen Puls, das ich es einfach loswerden musste. Den Gerichtsentscheid mit dem Sikh hatte ich auch im Kopf, daher auch meine Verwunderung das es möglich ist die Helmpflicht zu erlassen.

Aber ein Grund fiel mir dann doch noch ein.:narr::narr:
Alle welche vor der Einführung der Helmplicht (1976) 18 Jahre alt waren sind von derer nicht betroffen. So ähnlich wie die Gurtpflicht bei Oldtimern.
Aber dann hab ich mich gefragt warum dann sooo viele hier im Forum mit Helm fahren:sofa::15 - dumdidum:
:15 - dumdidum:
 
Genau darauf will ich ja raus.
Ich kannte auch das mit dem Sikh , hatte aber damit die Befreiung von der Helmpflicht als gesetzlich möglich, aber faktisch ausgeschlossen gewertet. Weil man nur von negativen Gerichtsurteilen hört und ich faktisch auch keinen kenne.
Oder kennt ihr jemanden?
Vg juschka
 
Ich kannte jemanden, ist aber mittlerweile gut 30 Jahre her, ich denke, der fährt kein 2rad mehr.
 
Also so ein Befreiungsantrag muss sehr gut begründet werden und es muss klar und eindeutig bewiesen werden, weshalb der Betroffene keine Alternative zur Nutzung seines Fahrzeugs hat.

Und wie bereits erwähnt wird die Befreiung auf einige wenige (notwendigen) Strecken eingeschränkt. Also nix mit schnell auf die Autobahn um Mutti zu besuchen....

Es gibt aber immer wieder eitle Gockel die es einfach mal riskieren. In jedem Fall müssten die Beamten eine Kontrolle durchführen. Egal ob sie den Typen kennen. Es sei denn sie sind unterwegs zu einem Notfall (z.B. häusliche Gewalt), da gilt dann die Verhältnismässigkeit.

Und zum guten Schluss kommt nach einem Unfall die Versicherung ins Spiel die in einem solchen Fall sofort Regress geltend macht. Und wenn der Junge dann definitiv kein Attest für diesen Tag, diese Bike, diese Strecke und diese Person hat, dann gute Nacht. Aber irgendwann werden die Kosten so hoch, dass dann wieder der Sozialstaat einspringen darf. Und so betrachtet darf man sich über eine solche Situation nerven. Egal ob man den Sachverhalt kennt oder versteht. Denn die Wahrscheinlichkeit einer amtlichen Helmbefreiung auf einer HARLEY von über 300 kg ist sehr, sehr, sehr gering.:Froehlich1:
 
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