Hallo Drafi,
ein einziger Verstoß und solche Konsequenzen, obwohl nur eine abstrakte Gefährdung vorliegt: das geht übers Ziel hinaus und vorbei.
Hallo Agent Orange,
man sollte dabei aber bedenken, daß Bußgelder die Gutverdiener besserstellen, da die Höhe unabhängig vom gGhalt ist. In Strafsachen gilt hingegen das Tagessatzprinzip, wobei sich die Tagessatzhöhe nach dem monatlichen Nettoeinkommen richtet. Auch kann ein Fahrverbot maximal 3 Monate verhängt werden, wobei die foresische Praxis zeigt, daß dies nur äußerst selten der Fall ist. Wenn man die wirklichen Raser wirklich treffen will, wobei ich z.B. denjenigen meine, der in der Tempo 30-Zone z.B 60 fährt oder innerhalb geschlossener Ortschaften 100 fährt. Nach jetziger Rechtslage kann eben die Polizei nur eine Anzeige erstatten und muß die Pfeife weiterfahren lassen. Nach meiner Vorstellung könnte sie die Fleppe vor Ort beschlagnahmen.
Gruß Drafi
