Mitführungspflicht ABEs

Critter

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Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, ob man für Zubehörteile die ABE in Papierform mitführen muss, damit man sie vorzeigen kann bei Kontrollen oder ob das auch in elektronischer Form ausreichend ist. Viele ABEs werden ja zum Download als PDF angeboten. Reicht das, wenn ich die aufm Handy dabei habe und so vorzeigen kann? Bei meinen ganzen Anbauteilen brauch ich ja sonst immer das Topcase um auch wirklich alles dabei zu haben :frech4:

Gruß

Critter
 
Bei meinen ganzen Anbauteilen brauch ich ja sonst immer das Topcase um auch wirklich alles dabei zu haben

Soviel Gewicht im Topcase würd ich nicht empfehlen.
Schau Dich besser mal nach nem Doppelachsanhänger um, der drückt Dein Mopped nicht in die Federn, und genug PS zum ziehen wirste wohl haben. :02 - zwinkern:

*duck und wech* :sofa: :18 - Blblblblblbl:
 
Kopiere die ABE's auf einen Stick und übergebe diesen bei einer Kontrolle, dann können die Kontrolleure sich das ja selber ausdrucken oder auf dem Laptop anschauen :Froehlich2:
 
Da die Kollegen in der Regel nicht im Besitz eines dienstlichen Laptops sind, bitte keinen USB-Stick mitnehmen.

§19 StVZO
....
(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen 1. des Absatzes 3 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und

2. des Absatzes 3 Nummer 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Be stätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen....
Quelle www.gesetze-im-internet.de

So sieht die Rechtslage aus und jetzt kann fröhlich spekuliert werden. :08 - boahey:

Jetzt kommt es nämlich auf die Definition und Auslegung des Begriffes Ablichtung an und die ist nirgendwo geregelt. Das Gesetz ist halt so alt, dass es für Smartphones nicht angepaßt ist.

Ich als halbwegs junger Kerl *g* würde mir das Smartphone nehmen und durchblättern.

Jetzt stellt euch das Ganze aber mit dem 60jährigen Kollegen mit Bierbauch und Schnäuzer vor, der euch abschätzig anschaut und nur was von "moderner Firlefanz" murmelt. Der wird natürlich darauf pochen, nur ein Originaldokument mit Stempel und Unterschrift vom KBA zu akzeptieren. Auch wenn man ihm sagt, dass man nur einen billigen Ausdruck mitgeliefert bekommen hat, wird er nicht einknicken und ganz böse schauen. Wenn es blöd läuft, bekommt ihr dann ein Verwarngeld angeboten für das Nichtmitführen der Papiere und könnt zahlen oder ablehnen und das dann vor dem Amtsgericht ausfechten.
Im allerschlechtesten Fall untersagt er die Weiterfahrt, da ihr keinen Ausdruck mitgeführt und auf Verlangen ausgehändigt habt. Damit ist für ihn die Betriebserlaubnis erloschen und ihr dürft im Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen. Ihr könntet natürlich in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren alles durchboxen und würdet wahrscheinlich recht bekommen, aber ihr habt die Lauferei und müsst überall im voraus zahlen.

Also entweder Mut zur technischen Lücke oder irgendwo unterm Sitz den Aktenordner mitführen.
Und bevor ihr fragt, ich hab beides dabei. :frech4:
 
Die CBF hat unter dem Soziussitz ja extra ein Dokumentenfach, da wo das Gummiband drüber liegt, also meine ABE's für : Kupplung und Bremshebel, Federn u.Federbein und HR Abdeckung passen da schön Wasserdicht in einem Plastikbeutel gut rein. Hab' ich kein Problem mit.
 
Hi,

erstmal danke für die ein oder andere hilfreiche Antwort! Ich hab nen Bagster Sattel ohne die Halterung. Aber ich hab mir da was rangebaut, was auch geht. Nur langsam hab ich so viele ABEs, dass es echt knapp wird und es kommen heute weitere dazu^^ Ist halt einfach bequemer die Dateien im Handy dabei zu haben, wenn das erlaubt ist. Werde mich mal bei der Rennleitung erkundigen, was die dazu sagen.

Gruß

Critter
 
Das ist in Post #4 schon erfolgt ;) und dem stimme ich zu, es wird auf den jeweiligen bearbeitenden Beamten ankommen und natürlich, wie Du Dich dem ggb verhältst.
 
Tja... Ich habe meine ABEs normalerweise nie dabei. Auf vielen Teilen sind E-Nummern oder "KBA" drauf und den meisten Kontrolleuren langt das. Die meisten Rennleiter und TÜVler wissen, was erlaubt ist und was nicht. Wenn man bei einer Kontrolle kooperativ ist (die machen auch nur ihren Job), dann wenden sie ihr Wissen an und alles ist gut. Wenn man natürlich "stinkstiefelt", muss man damit rechnen, dass die ihr Wissen "vergessen" und für jeden Furz einen Zettel sehen wollen :wirr2:.

Trotzdem, es ist natürlich sicherer, seine ABEs dabei zu haben. Ich habe mir mal vorgenommen, sie alle als PDF-Originaldokument oder Scan auf meinem Smartphone zu speichern oder in die Dropbox zu legen, an die komme ich von jedem Computer und Smartphone aus ran. Das zeigt bei einer Kontrolle wenigstens den guten Willen und Respekt vor denen, die da ihre Arbeit machen. Die Zeit von Papierstapeln unter der Sitzbank ist vorbei, denke ich mal... :Froehlich3:
 
Einzig an meiner VTR sind eine Puig Racingscheibe und waren Hashirus verbaut.
Alles mit ABE, die ich auch immer dabei hatte/habe.
Bei Polizeikontrollen reichte den Beamten immer ein Blick auf die Nummer auf den
Schalldämpfern, beziehungsweise auf der Scheibe.
Gleiches gilt für die HU.
Auch die Dekra Leute haben mich nie danach gefragt.
Nicht nur in diese Beziehung habe ich weder mit Polizeibeamten noch mit Dekra Prüfern
Bislang schlechte Erfahrungen gemacht.
Allerdings ist das auch immer eine Sache des respektvollen Umgangs miteinander.
 
Ablichtung

Da diese Gesetze und Vorschriften schon etwas angestaubt sind, bezieht sich der Ausdruck "Ablichtung" auf die papiermäßige Fotokopie.... aber selbst die reichten mal einem TÜV-Prüfer nicht, er hat dann eine halbe Stunde im Netz gesucht, bis er das gleiche "Papier" gefunden hatte, es ausgedruckt und mir mit den Worten mitgegeben, "... das ist das Richtige, das musste dabei haben..." meinen Kommentar habe ich lieber bei mir behalten...:001:
 
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