Mischbereifung

Original von Kieki
wer Diskussionen aus dem Weg gehen will und nicht riskieren will, dass sein Motorrad zur Begutachtung durch den TÜV sichergestellt wird, f?hrt am besten die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Honda mit sich.
ist f?r euch auf alle F?lle besser, ich wurde mal angehalten mit vorne M1 und hinten Z6, hatte doch gleich mit zum TÜV m?ssen, weil ich angeblich so nicht fahren darf. Der TÜV meinte das auch, aber wenn es bei uns so erlaubt ist kann er da auch nichts machen, man darf dann auch in D so fahren und ich konnte auch so weiterfahren. Fazit: Termin verpasst, Regressanspruch wegen Unf?higkeit des Beamten ist auch sinnlos, au?er einer Entschuldigung nichts bekommen. Privatrechtlich kann man ihn nicht klagen, wenn er im Dienst Mist baut.

Wie schon geschrieben, wenn es bei uns so erlaubt ist, darf ich auch in D so fahren und ich habe auch bei der KCBF nur die Dimensionen eingetragen.


lg, Johann
 
Original von Jomar59
Wie schon geschrieben, wenn es bei uns so erlaubt ist, darf ich auch in D so fahren und ich habe auch bei der KCBF nur die Dimensionen eingetragen.


lg, Johann

Das ist so eben nicht richtig. Honda und die Reifenhersteller testen ihre Reifen auf den Motorr?der und erteilen dann Freigaben. Es sind nicht alle Reifen f?r alle Motorr?der geeignet. Daher musst du die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Honda f?r unser Motorrad beachten. Dort ist auch die Mischbereifung untersagt.

Honda schreibt dir also vor, welche Reifen und das auch nur paarweise sonst erlischt der Versicherungsschutz.
 
Gilt aber nur in D, bei uns gibt es ein anderes Gesetz, solange keine Reifenbindungen in der Zulassung eingetragen sind, kann ich nehmen was ich will. Honda kann Reifen empfehlen, aber nicht vorschreiben. Habe aber auch schon geh?rt, dass es in n?chster Zeit ge?ndert werden soll und wieder Reifenbindungen eingetragen werden, oder in der Zulassung der Vermerk eingef?gt: Reifenfreigaben lt. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Motorrad- oder Reifenherstellers. Dies gilt aber dann nur f?r Motorr?der mit einer H?chstgeschwindigkeit ?ber 200 km/h. Mir ist es egal, ich habe noch nichts eingetragen und das bleibt auch so.


lg, Johann
 
Original von Jomar59
Gilt aber nur in D, bei uns gibt es ein anderes Gesetz, solange keine Reifenbindungen in der Zulassung eingetragen sind, kann ich nehmen was ich will. Honda kann Reifen empfehlen, aber nicht vorschreiben. Habe aber auch schon geh?rt, dass es in n?chster Zeit ge?ndert werden soll und wieder Reifenbindungen eingetragen werden, oder in der Zulassung der Vermerk eingef?gt: Reifenfreigaben lt. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Motorrad- oder Reifenherstellers. Dies gilt aber dann nur f?r Motorr?der mit einer H?chstgeschwindigkeit ?ber 200 km/h. Mir ist es egal, ich habe noch nichts eingetragen und das bleibt auch so.


lg, Johann

Aah ja, du AT ich D. Jetzt hab ich es kappiert.
 
RE: Reifen/Mischbereifung/Freigabe

Hier mal eine Aussage vom TÜV f?r die Zweifler, die immer noch glauben, sie k?nnten aufziehen, was sie wollen ;)


Sehr geehrter Herr XXX,

f?r einspurige Fahrzeuge ist die Hersteller- und Typenbindung immer noch verbindlich. Die Erbringung des Zul?ssigkeitsnachweises kann bei einer Kontrolle zu Irritationen f?hren. Daher ist es ratsam entsprechende Herstellerunterlagen mitzuf?hren. Als Sachverst?ndiger mu?ich von derVerwendung von Reifen unterschiedlicher Hersteller als Paarung dringend abraten, da es zum einen nicht zul?ssig ist zum anderen das Fahrverhalten des Fahrzeuges negativ beeinflu?t werden kann.

Mit freundlichen Gr??en

Hans-Ulrich Sander
Competence Center

hans-ulrich.sander@de.tuv.com
Tel.: 0221/806-3966
Fax: 0221/806-3924

TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
TÜV Rheinland Group
Am Grauen Stein
D-51105 K?ln
http://www.tuv.com

Gesch?ftsf?hrung
Dr.-Ing. J?rgen Brauckmann
(Vorsitzender der Gesch?ftsf?hrung)
Dr.-Ing. Manfred Doerges
K?ln HRB 27124
 
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