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Jomar59
Gast
ist f?r euch auf alle F?lle besser, ich wurde mal angehalten mit vorne M1 und hinten Z6, hatte doch gleich mit zum TÜV m?ssen, weil ich angeblich so nicht fahren darf. Der TÜV meinte das auch, aber wenn es bei uns so erlaubt ist kann er da auch nichts machen, man darf dann auch in D so fahren und ich konnte auch so weiterfahren. Fazit: Termin verpasst, Regressanspruch wegen Unf?higkeit des Beamten ist auch sinnlos, au?er einer Entschuldigung nichts bekommen. Privatrechtlich kann man ihn nicht klagen, wenn er im Dienst Mist baut.Original von Kieki
wer Diskussionen aus dem Weg gehen will und nicht riskieren will, dass sein Motorrad zur Begutachtung durch den TÜV sichergestellt wird, f?hrt am besten die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Honda mit sich.
Wie schon geschrieben, wenn es bei uns so erlaubt ist, darf ich auch in D so fahren und ich habe auch bei der KCBF nur die Dimensionen eingetragen.
lg, Johann