Ist zwar eher was für Pkw - aber ich denke, die meisten von uns haben einen:
Mit Ablauf 31.12.2009 entfallen die Vorschriften des § 47 a StVZO (Abgasuntersuchung ).
Ab dem 01.01.2010 wird die Abgasuntersuchung zur Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bestandteil der Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO. Die erfolgreiche Umweltverträglichkeitsprüfung wird dann zur Voraussetzung für das Bestehen der Hauptuntersuchung. Dies bedeutet auch, dass die AU – Plakette ab dem 01.01.2010 keine rechtliche Bedeutung mehr hat und auch nicht mehr verklebt wird.
Die bestandene Umweltverträglichkeitsprüfung wird dann durch die
HU – Plakette dokumentiert.
Mit Ablauf 31.12.2009 entfallen die Vorschriften des § 47 a StVZO (Abgasuntersuchung ).
Ab dem 01.01.2010 wird die Abgasuntersuchung zur Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bestandteil der Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO. Die erfolgreiche Umweltverträglichkeitsprüfung wird dann zur Voraussetzung für das Bestehen der Hauptuntersuchung. Dies bedeutet auch, dass die AU – Plakette ab dem 01.01.2010 keine rechtliche Bedeutung mehr hat und auch nicht mehr verklebt wird.
Die bestandene Umweltverträglichkeitsprüfung wird dann durch die
HU – Plakette dokumentiert.
