K
kutscher
Gast
Einem Bericht in einer Deutschen Motorradzeitschrift zufolge verstehen die Polizei aus Bayern mit Bikern, die zu sportlich unterwegs sind, keinen Spass mehr. Auf Sudelfeld und Kesselberg (am ?ussersten Rand von S?d-Bayern), eine sehr beliebte Motorradstrecke, weil sie sehr Kurvenreich ist, machen die Polizei jetzt richtig Ernst. Im Visier der Polizei sind Biker, die bei erlaubten 60km/h mit mehr als 100km/h gemessen werden.
Seit Juli 2007 werden die Bikes von den zu sportlichfahrenden Bikern (die einen nennen sie "Raser") an Ort und Stelle beschlagnahmt und f?r mindestens 1 Tag sichergestellt. Den Abtransport des Bikes zur Verwahrstelle muss der erwischte Biker selbst bezahlen und muss sein Bike auch noch selbst auf dem Abschleppwagen schieben. Wer also mit 41km/h zu viel auf dem Tacho erwischt wird, schiebt sein Bike auf den Abschlepper. Des Weiteren kommen noch Bussgeld, Kosten f?r die Heimreise (wenn er alleine unterwegs war) und ein Fahrverbot auf ihn zu.
Bez?glich der Rechtsgrundlage f?r diese aussergew?hnliche Aktion wurde bekannt, dass die Polizei vor Ort die Anweisung daf?r direkt vom Bayerischen Innenministerium bekommen hat. Rechtsgrundlage sei der Artikel 25 des bayerischen Polizeiaufgabengesetztes. Mittels eines Sprechers erkl?rte das Ministerium, dass diese radikale Aktion notwendig sei, um zu verhindern, dass es noch mehr zu weiteren t?dlichen Unf?llen von Motorradfahrern kommt. Auf der Strecken Sudelfeld und Kesselberg ereignen sich immer mehrere t?dliche Motorradunf?lle.
Seit Juli 2007 werden die Bikes von den zu sportlichfahrenden Bikern (die einen nennen sie "Raser") an Ort und Stelle beschlagnahmt und f?r mindestens 1 Tag sichergestellt. Den Abtransport des Bikes zur Verwahrstelle muss der erwischte Biker selbst bezahlen und muss sein Bike auch noch selbst auf dem Abschleppwagen schieben. Wer also mit 41km/h zu viel auf dem Tacho erwischt wird, schiebt sein Bike auf den Abschlepper. Des Weiteren kommen noch Bussgeld, Kosten f?r die Heimreise (wenn er alleine unterwegs war) und ein Fahrverbot auf ihn zu.
Bez?glich der Rechtsgrundlage f?r diese aussergew?hnliche Aktion wurde bekannt, dass die Polizei vor Ort die Anweisung daf?r direkt vom Bayerischen Innenministerium bekommen hat. Rechtsgrundlage sei der Artikel 25 des bayerischen Polizeiaufgabengesetztes. Mittels eines Sprechers erkl?rte das Ministerium, dass diese radikale Aktion notwendig sei, um zu verhindern, dass es noch mehr zu weiteren t?dlichen Unf?llen von Motorradfahrern kommt. Auf der Strecken Sudelfeld und Kesselberg ereignen sich immer mehrere t?dliche Motorradunf?lle.


Michael